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Deutsche Volkstanzbewegung auf Kulturerbeliste in Deutschland

Das Expertenkomitee der deutschen UNESCO- Kommission hat entschieden:
Die „Volkstanzbewegung in ihren regionalen Ausprägungen in Deutschland“ ist als immaterielles Kulturerbe in Deutschland anerkannt.

Deutsche Volkstanzbewegung auf Kulturerbeliste in Deutschland

Jung & Alt im Tanzvergnügen

Seit ihrer Gründung hat es sich die Deutsche Gesellschaft für Volkstanz e.V. zur Aufgabe gemacht, den Erhalt der deutschen Volkstanzbewegung zu sichern und die Bedingungen für die Weitergabe unseres Kulturgutes zu fördern. Dazu gehört es insbesondere, das Bewusstsein für die Bedeutung des Volkstanzes als eines zugleich lokalen, regionalen und nationalen Kulturerbes zu fördern.
Volkstanz in der Bundesrepublik Deutschland stellt in seiner gelebten Praxis, landestypischer Spezifikation und Vielfältigkeit einen bedeutsamen Baustein regionaler und nationaler Identität dar. Der Volkstanz wurzelt zeitübergreifend in den historischen Spiegelungen der Gesellschaft. Dabei sind der Einfluss überlieferter Tradition und gegenwärtiger Praktiken ebenso grundlegend und prägend, wie die sich daraus ergebene Weiterentwicklung und Pflege.
Bereits seit Beginn des 20. Jahrhunderts gibt es ein Bewusstsein dafür, dass die zumeist aus dem ländlichen Lebensumfeld stammenden Volkstanztraditionen im Zuge der modernen Industrialisierung der besonderen Aufmerksamkeit bedürfen, um nicht in Vergessenheit zu geraten. Deshalb wird es, anstelle einer bloßen Musealisierung, vor allem darauf ankommen, den Volkstanz als gelebte und nicht bloß repräsentative Form der individuellen und gemeinschaftlichen Körperbewegung zu praktizieren und auch dort wieder bekannt zu machen, wo er bereits in Vergessenheit geraten ist.

Lebendiges Erbe
Das Immaterielles Kulturerbe sind lebendige kulturelle Ausdrucksformen, die unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen werden. Hierzu zählen:

– mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen;
– darstellende Künste;
– gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste; auch Formen gesellschaftlicher Selbstorganisation
– Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum;
– traditionelle Handwerkstechniken

Vom 3. Mai bis 30. November 2013 lief die erste Ausschreibungsrunde für das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes. Bis Ende November 2013 gingen 128 Vorschläge in den 16 Bundesländern ein. Dort wurde bis Mitte April 2014 eine Vorauswahl getroffen. 83 Dossiers wurden an ein Expertenkomitee bei der Deutschen UNESCO-Kommission weitergeleitet. 27 Vorschläge wurden nach Entscheidung der Expertenkommission 2014 aufgenommen.

Neben weiteren Vorschlägen wurde jetzt auch über den Antrag der Deutschen Gesellschaft für Volkstanz e.V. entschieden. Im Ergebnis der Prüfung wurde aktuell abschließend entschieden, dass die „Volkstanzbewegung in ihren regionalen Ausprägungen in Deutschland“ mit dem Eintrag in die deutsche Liste des immateriellen Kulturerbes eine Anerkennung erfährt. Die Kultusministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bestätigt die Aufnahme in das Verzeichnis einvernehmlich. Die Volkstanzbewegung ist damit eine von sieben Neuaufnahmen, die von der DUK am 04. Dezember 2015 benannt wurden.

Öffentliche Aufmerksamkeit durch Anerkennung
Durch die Erstellung des Verzeichnisses rückt die Bedeutung des immateriellen Kulturerbes insgesamt und der einzelnen kulturellen Ausdrucksformen stärker in den Fokus der Öffentlichkeit. Mit der Aufnahme in das Verzeichnis und der damit verbundenen öffentlichen Anerkennung der kulturellen Ausdrucksform und ihrer Träger ist der deutschen Volkstanzbewegung nun öffentlich die angemessene sichtbare kulturelle Wertschätzung entgegen gebracht worden. Die Aufmerksamkeit kann dazu genutzt werden, die Lebendigkeit der Kulturform zu erhalten. Mit der Aufnahme ist keinerlei finanzielle Unterstützung verbunden. Die Träger der kulturellen Ausdrucksformen können jedoch das eigens geschaffene Logo für ihre nichtkommerziellen Aktivitäten nutzen.

Die erfolgreiche Arbeit der unzähligen Gruppen und Verbände im Bundesgebiet, die sich der Pflege dieses Kulturerbes angenommen haben sowie der Deutschen Gesellschaft für Volkstanz e.V. als deren Bundesverband wurde hiermit gewürdigt. Allen sei hiermit für ihr ehrenamtliches Engagement auf das Herzlichste gedankt.

Die Deutsche Gesellschaft für Volkstanz e.V (http://www.volkstanz.de). lädt herzlich dazu ein, diese Anerkennung mit Volkstanzgruppen aus den verschiedensten Regionen des Bundesgebietes und internationalen Gästen beim 17. Bundesvolkstanztreffen (http://volkstanz.de/bundesvolkstanztreffen) 2016 in Berlin zu feiern. Alle sind herzlich eingeladen vom 16. bis 18. September in Berlin dabei zu sein!
Oliver Schier Geschäftsführer
Deutsche Gesellschaft für Volkstanz e.V.

kurz DGV, ist die Dachorganisation für die Volkstänzerinnen und Volkstänzer in der BRD.

Als am 15. Mai 1953 der „Arbeitskreis für Tanz im Bundesgebiet“ (ATB), der heutige „Deutsche Bundesverband Tanz (DBT)“ gegründet wurde, gehörte ihm von Anfang an die „Fachgruppe Volkstanz“ an, aus der nach Umbenennungen in „Studienkreis Volkstanz“ und „Arbeitskreis Volkstanz“ dann die Deutsche Gesellschaft für Volkstanz am 17. Oktober 1971 als eigenständiger Verein hervorging.

Kontakt
Deutsche Gesellschaft für Volkstanz e.V.
Oliver Schier
Lessingstr. 43
13158 Berlin
030 472 56 74
o.schier@volkstanz.de
http://www.volkstanz.de

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