Neuigkeiten Timeline

Kunst, Kultur
Oktober 11, 2026

DRUM BASH 2026: drum-tec lädt die Schlagzeug-Community ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 10, 2026

Warum hat die Meinung anderer so viel Macht über dich?

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 9, 2026

Kaltwintergärten nach Maß: Qualität, Design und echtes Handwerk

IT, NewMedia, Software
Oktober 9, 2026

„The Fracture“ von Jacopo Reale gewinnt Preis für beste Regie beim Astana AI Film Festival 2026

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 9, 2026

Mental health matters!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 9, 2026

Kontinuität und neue Impulse beim BDS Rheinland-Pfalz & Saarland

Medien, Kommunikation
Oktober 9, 2026

PR-Agentur Berlin: PR-Agentur PR4YOU

Handel, Dienstleistungen
Oktober 9, 2026

Digitale Ladenplanung: Filialen modernisieren, Sortimente präsentieren

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 9, 2026

Erste gemeinsame Com.vention der Gamma Gruppe: 700 Besucher feiern mit STARFACE, estos und Gamma

Immobilien
Oktober 9, 2026

Immobilie privat verkaufen: Kostenfreier Infoabend am 20. Oktober in Koblenz zeigt, wo die teuren Fehler lauern

Handel, Dienstleistungen
Oktober 9, 2026

Imaging World 2026: Wir ziehen eine positive Bilanz

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 9, 2026

Jetzt entscheidet sich die Zukunft Ihrer Druckumgebung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 9, 2026

German Tech Holding GmbH & Co. KGaA: Öffentliches Angebot zum Bezug eigener Aktien

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 9, 2026

Asahi Kasei Microdevices würdigt IEEE-Milestone für die Kommerzialisierung von Dünnschicht-Hall-Elementen mit Gedenkfeier in Nobeoka

BGH zur Ausfallhaftung der GmbH-Gesellschafter

BGH zur Ausfallhaftung der GmbH-Gesellschafter

BGH zur Ausfallhaftung der GmbH-Gesellschafter

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/gmbh.html
Verkauft ein Mitgesellschafter einer GmbH seine Anteile, scheidet er damit aus der Ausfallhaftung aus und haftet nicht für die nicht vollständig eingezahlte Einlage der anderen Gesellschafter.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung haftet mit dem Stammkapital. Dies wird bei Gründung der GmbH (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/gmbh.html)nicht immer vollständig eingezahlt. Sollte die Gesellschaft dann zahlungsunfähig werden, haftet der Gesellschafter auch mit dem noch nicht eingezahlten Teil seiner Einlage. Darüber hinaus kann er auch für die noch nicht vollständig eingezahlten Stammeinagen der anderen Gesellschafter haftbar gemacht werden.

Das ist nicht der Fall, wenn er seine Anteile an der GmbH zuvor verkauft hat. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Mai 2015 hervor (Az.: II ZR 291/14). Der BGH stellte fest, dass ein Gesellschafter, der vor Fälligkeit der Einlageschuld eines Mitgesellschafters aus der Gesellschaft ausgeschieden ist, nicht für diesen Fehlbetrag haftet.

In dem konkreten Fall wurde die GmbH von zwei Gesellschaftern gegründet, nur einer brachte seine Einlage vollständig ein. Später verkaufte dieser seinen Anteil an der GmbH für einen Euro an den Mitgesellschafter. Knapp zwei Jahre später wurde das Insolvenzverfahren über die GmbH eröffnet. Der Insolvenzverwalter forderte die Zahlung der restlichen Einlage von dem inzwischen alleinigen Gesellschafter. Dieser zahlte jedoch nicht, auch die Zwangsvollstreckung verlief erfolglos. Als Folge wurde der Gesellschafter aus der GmbH zwangsausgeschlossen (kaduziert) und der Insolvenzverwalter wendete sich mit seiner Forderung an den ehemaligen Gesellschafter.

Wie schon in den ersten Instanzen scheiterte der Insolvenzverwalter mit seiner Klage auch vor dem BGH. Die Forderung, die ausstehende Einlage zu zahlen, könne sich nur an Gesellschafter richten, die zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Einlageschuld auch Gesellschafter gewesen seien. Dies sei hier nicht der Fall, da der Gesellschafter seine Anteile bereits vor Eintritt der Fälligkeit verkauft habe. Dabei sei es unerheblich, dass die Anteile an den später kaduzierten Mitgesellschafter übertragen wurden. Einzige Ausnahme sei die rechtsmissbräuchliche Übertragung. Diese könne dann gegeben sein, wenn z.B. die Insolvenz zum Zeitpunkt der Übertragung bereits absehbar war.

Bei Fragen rund um die GmbH können im Gesellschaftsrecht kompetente Rechtsanwälte beraten.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/gmbh.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 22 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert