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Weser Kapital: MS Christoph S insolvent

Weser Kapital: MS Christoph S insolvent

Weser Kapital: MS Christoph S insolvent

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/schiffsfonds.html
Das Amtsgericht Nordenham hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die MS Christoph S H+H Schepers GmbH & Co. KG am 28. Dezember 2015 eröffnet (Az.: 7 IN 36/15).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus Weser Kapital legte den Schiffsfonds (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/schiffsfonds.html)MS Christoph S im Jahr 2011 auf. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 25.000 Euro an dem Bulker beteiligen. Die geplanten Ausschüttungen sollten anteilig für 2011 vier Prozent p.a. und ab 2012 bis zum Ende der Laufzeit 2023 acht Prozent p.a. betragen. Der prognostizierte Gesamtmittelrückfluss sollte bei 236 Prozent liegen. Gute vier Jahre nachdem der Schiffsfonds zur Beteiligung angeboten wurde, ist die Schiffsgesellschaft nun aber bereits insolvent. Anleger müssen mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage rechnen.

Allerdings sind die Anleger nicht schutzlos gestellt. Um die finanziellen Verluste abzuwenden, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann die rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Dazu zählt auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz.

Ansatzpunkt für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. In den Beratungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds erfahrungsgemäß häufig als sichere und renditestarke Geldanlage angepriesen. Allerdings befindet sich die Handelsschifffahrt schon seit Jahren in einer schweren Krise, die bereits bei zahlreichen Schiffsfonds zur Insolvenz geführt hat. Über die Risiken hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch umfassend aufgeklärt werden müssen, denn für sie kann die Beteiligung im Totalverlust ihrer Einlage enden. Dennoch wurden diese Risiken in den Beratungsgesprächen nicht immer im ausreichenden Maß dargestellt oder sogar ganz verschwiegen. Eine derartige fehlerhafte Anlageberatung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

Ebenso hätten die vermittelnden Banken auf ihre Rückvergütungen hinweisen müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs zwingend offen gelegt werden, damit der Anleger die Möglichkeit hat, das Provisionsinteresse der Bank zu kennen, ehe er sich für oder gegen eine Beteiligung entscheidet.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/schiffsfonds.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
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Michael Rainer
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