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Hartz IV – nur 5 % wehren sich gegen Sanktionen

Eine Information des Deutschen Schutzverbands gegen Diskriminierung

Hartz IV - nur 5 % wehren sich gegen Sanktionen

(Bildquelle: Fotolia.com)

15. Februar 2016. Die Sanktionspolitik der Jobcenter steht unter ständiger Kritik. Völlig zu Recht, dann oft werden Sanktionen wahllos und ohne rechtliche Grundlage verhängt. Dass dennoch nur rund 5 Prozent aller Hartz-IV-Empfänger diese existenzbedrohenden Bestrafungen prüfen lassen, spreche für die Angst, die Betroffene gegenüber den Behörden haben, sagt Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e. V. (DSD).

Sanktionen sind Leistungskürzungen, bis zu einer Höhe von 30 Prozent. Mehr als 40 Prozent dieser Straf- und Erziehungsmaßnahmen werden aber verhängt, ohne dass es dafür tatsächlich eine rechtliche Grundlage oder eine Rechtfertigung gibt. Der DSD-Geschäftsführer (www.mehr-hartz4.net): „Der Grund, warum so viele Fehler passieren liegt in den sich ständig ändernden Ausführungsbestimmungen. Jährlich, so berichtet es die Hamburger Hartz-IV-Rebellin, Inge Hannemann, gebe es bis zu 1.000 Änderungen. Kein Wunder, dass die Jobvermittler so viele Fehler machen.“

Eine Sanktion kann die Existenz eines Hartz-IV-Empfängers schnell bedrohen. Kürzt man die Leistung eines Alleinstehenden (404 Euro/Monat) um 30 Prozent, so bleiben gerade noch 282,80 Euro für das nackte Überleben. „Wenn ein Jobcenter 30 Euro vom Leistungsempfänger zurückfordert, ist das für sie nicht mehr als eine rechnerische Spielerei“, sagt Hoffmann. „Für den Betroffenen aber ist es eine echte Katastrophe.“ Seit Jahren veranlasst der DSD für Betroffene kostenlose Prüfungen von Bescheiden und Sanktionsbescheiden. „Die positive Bilanz unserer Arbeit spricht für sich“, sagt der Geschäftsführer.

Dass noch immer so Wenige gegen verhängte Sanktionen vorgehen, begründet Hoffmann mit der Angst: „Viele glauben, sie bekämen noch mehr Schwierigkeiten, wenn sie sich mit dem Jobcenter anlegen. Aber ich betone immer wieder, dass es wichtig ist, gegen das Jobcenter zu klagen. Nur so können wir langfristig erreichen, dass die gesamte Sanktionspraxis überdacht und endlich geändert wird. Und wer als unbequem gilt, wird sehr oft in Ruhe gelassen. Schließlich wollen die Jobcenter nicht noch mehr Verwaltungsaufwand.“

Wer nicht kämpft, hat schon verloren, eine Weisheit, die sich jeder sanktionierte Leistungsempfänger ins Wohnzimmer hängen sollte. Der DSD-Geschäftsführer: „Sanktionen sollen den Druck auf die Menschen erhöhen, irgendeinen Job als Billiglöhner oder Leiharbeiter anzunehmen. Diese vermeintliche Chance auf eine Rückkehr in das Berufsleben ist für mich nichts weiter als die Erhaltung des fragwürdigen Billiglohn-Sektors, der den Betrieben die Gewinnspannen erhöht. Und meiner Meinung nach ist das Hartz-IV-System sozusagen die Produktionsstätte für billige Arbeit.“

Mehr Informationen unter www.mehr-hartz4.net

Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung setzt sich für Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen Gründen oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrängt werden.

Besonders betreut werden Hartz IV-Empfänger, die eine kostenlose Erstberatung ihrer Fälle durch spezialisierte Anwälte erhalten.

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Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.
Uwe Hoffmann
Löbdergraben 11
07743 Jena
03641 876 11 59
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http://www.gegendiskriminierung.de

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