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Kfz-Unfall mit Fußgänger endet tödlich. Dennoch keine Verurteilung- Verkehrsrecht Dresden.

Rennt Fußgänger plötzlich und völlig unmotiviert auf die Straße und kollidiert mit Pkw, kann Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung entfallen – Verkehrsrecht Dresden.

Kfz-Unfall mit Fußgänger endet tödlich. Dennoch keine Verurteilung- Verkehrsrecht Dresden.

Verkehrsrecht Dresden-Rechtsanwalt Ulrich Horrion-Kanzlei in Dresden-Verkehrsrecht

Rechtsgrundsatz – Verkehrsrecht Dresden
Die höchstzulässige Geschwindigkeit nach § 3 StVO richtet sich danach, ob der Fahrer mit dem Hindernis auf der Fahrbahn rechnen musste (hier Fußgänger), Beschluss OLG Jena vom 17.02.2012, Az. 1 Ss 121/11.

Sachverhalt – Verkehrsrecht Dresden
A fährt bei Nacht mit 65 km/h. Plötzlich läuft von links Fußgänger B schräg auf die Fahrbahn. Bei dem Zusammenstoß wird B getötet.
Das AG verurteilt A wegen fahrlässiger Tötung. Das OLG hebt das Urteil auf und verweist die Sache an das AG zur erneuten Verhandlung zurück.

Rechtsgründe – Verkehrsrecht Dresden
Das OLG führt aus: Ausgangspunkt ist § 3 Abs. 1 S. 4 StVO. Der Fahrer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann.
Folgende Fakten seien zu beachten, so das OLG: Geschwindigkeit 65 km/h / Ausleuchtung 55 Meter in die Fahrbahnmitte und 70 Meter zum rechten Fahrbahnrand / Reaktionszeit nachts 1 Sekunde / Blickzuwendungszeit 0,2 Sekunden / Verzögerung auf nasser Straße 6 m/sec. / Anhaltweg gleich 47 Meter. Der Fußgänger war erst bei Entfernung von 21,7 Metern erkennbar.
Ein Fahrzeugführer muss zwar stets mit Fahrbahnhindernissen rechnen, jedoch gilt etwas anderes bei einem völlig unmotiviert und plötzlich auf die Straße zu rennenden Fußgänger.

Mein Rechtstipp – Verkehrsrecht Dresden
„Im Rahmen einer Strafverteidigung sind auch alle Begleitsumstände des Tatvorwurfes genau zu ermitteln.“ – so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Kanzleiprofil – Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Ulrich Horrion

Grundsätzliches zum Verkehrsrecht
Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Das Verkehrsrecht regelt unterschiedliche Sachverhalte rund ums Auto. Es gibt kein einheitliches Verkehrgesetz. Vielmehr sind Regelungen in verschiedensten Gesetzen enthalten.

In der Praxis spielen das
– Schadenseratzrecht,
– das Verkehrsstrafrecht,
– das Verkehrsbußgeldrecht,
– das Fahrerlaubnisrecht,
– das Fahrzeugkaufrecht und
– das Fahrzeugversicherungsrecht
die wichtigsten Rollen.

Weiter Probleme können sich aus dem Fahrzeugleasing und dem Fahrzeugfinanzierungswesen ergeben.

Die Kanzlei Verkehrsrecht Dresden berät und vertritt Mandanten in allen vorgenannten Teilgebieten des Verkehrsrecht. Sie verfolgt Mandantenansprüche mit der gebotenen Sorgfallt und Engagement. Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Beratung und Kommunikation über Skype möglich
Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Sparen Sie Kosten und Zeit! Durch eine Videokonferenz – über das Skype-System – können Sie mit mir Kontakt aufnehmen und eine Beratung vereinbaren und durchführen. Somit fallen keinerlei Fahrtkosten oder Fahrzeiten an. Die Praxis hat gezeigt, dass bei der prozesstechnischen Abwicklung einer Mandatsbearbeitung die räumliche Entfernung keine Rolle spielt. Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Werdegang Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Philosophie Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

„Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns“ so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion . Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Langjährige Berufserfahrung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Mitarbeiter der Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst Verfügungen. Weiterhin verbringt Rechtsanwalt Horrion einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreiche Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist in der Kanzlei Horrion der Fall. Seine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken. Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Ständige Weiterbildung Rechtsanwalt Ulrich Horrion Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Arbeitsmittel und Informationstechnologie Kanzlei Horrion Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank „Juris“ mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Kontakt:
Verkehrsrecht Dresden
Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Radeberger Straße 26
01099 Dresden
0351 / 803 09 40
info@verkehrsrecht.rechtsanwalt-horrion.de
http://www.verkehrsrecht.rechtsanwalt-horrion.de

Pressekontakt:
Verkehrsrecht Desden – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40
info@rechtsanwalt-horrion.de
http://www.verkehrsrecht.rechtsanwalt-horrion.de

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