Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

OLG Frankfurt: Keine Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehen

OLG Frankfurt: Keine Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehen

OLG Frankfurt: Keine Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehen

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html
Das Recht ein Darlehen zu widerrufen ist auch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags nicht verwirkt. Das geht aus einem Beschluss des OLG Frankfurt hervor (Az.: 23 U 24/15).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Um den Widerruf eines Darlehens (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html)abzuweisen, argumentieren Kreditinstitute häufig mit der Verwirkung des Widerrufsrechts, da es über Jahre hinweg nicht ausgeübt worden sei. Dieser Argumentation hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit Beschluss vom 2. September 2015 einen Riegel vorgeschoben.

Das OLG stellte klar, dass alleine der Zeitraum zwischen dem Erteilen der Widerrufsbelehrung und dem Widerruf des Darlehens nicht zur Verwirkung des Widerrufsrechts führe. Vielmehr habe Bank durch die Verwendung einer falschen Widerrufsbelehrung erst die Situation herbeigeführt, die zum Widerruf führe. Insofern könne sie keine vorrangige Schutzwürdigkeit für sich beanspruchen, nachdem sie es selbst versäumt hat, den Verbraucher ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten zu belehren.

In dem konkreten Fall hatte der Verbraucher einen Darlehensvertrag aus dem Jahr 2006 im Juli 2014 widerrufen, da die Bank ihn nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt habe und dadurch die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde. So seien die Angaben zum Fristbeginn nicht eindeutig. Außerdem habe die Bank in Abweichung von der Musterbelehrung unter der Überschrift „Hinweis auf zu leistenden Wertersatz im Falle des Widerrufs des Darlehens und Zustimmung zur Auszahlung des Darlehens vor Ablauf der Widerrufsfrist“ weitere Belehrungen bezüglich des Widerrufs erteilt.

Dies sei ein unnötiges „Zuviel“ an Belehrung, das für eine unnötige Verwirrung beim Verbraucher sorge und deshalb eine fehlerhafte Abweichung von der Musterbelehrung sei, so das OLG. Auch seien die Belehrungen zum Fristbeginn nicht eindeutig, so dass der Widerruf wirksam erfolgt sei.

Bei vielen zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen haben die Banken und Sparkassen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Dadurch ist in den meisten Fällen der Widerruf des Darlehens auch heute noch möglich. Allerdings sollten die Verbraucher nicht mehr lange mit dem Widerruf warten. Denn am 21. Juni 2016 erlischt das Widerrufsrecht für Altverträge.

Ob die Voraussetzungen für einen Widerruf vorliegen, kann ein im Bankrecht kompetenter Rechtsanwalt prüfen.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 13 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert