Neuigkeiten Timeline

Immobilien
Juli 21, 2026

Die Online-Plattform Hausverwalter VZ startet am Markt

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Die Vision von König Mohammed VI. triumphiert in Freetown: Die gesamte ECOWAS schließt sich der Afrikanisch-Atlantischen Gaspipeline an

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

20 Jahre NAW Berlin: Zwei Jahrzehnte Ausbildung für den Ernstfall

Sport, Events
Juli 21, 2026

SoFi Stadium vereinheitlicht seine Sicherheitsprozesse mit Genetec

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juli 21, 2026

Ferrari Industrieventilatoren GmbH bietet ErP 2026-ready Ventilatorlösungen für die erweiterten EU-Anforderungen

Essen, Trinken
Juli 21, 2026

Rosenstein & Söhne Multi-Zerkleinerer & Fleischwolf 400 W

Handel, Dienstleistungen
Juli 21, 2026

ALEXA unterstützt Berlin Pride | CSD Berlin 2026

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

norisbank als beste Direktbank Deutschlands ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Auf gute Nachbarschaft: Privathaftpflicht-Versicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen

Kunst, Kultur
Juli 21, 2026

Musicals in deutschen Medien: Kein Raum für Kritik?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) richtig lesen – die wichtigsten Kennzahlen einfach erklärt

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Media Alert: IT-Risikomanagement im Mittelstand: Risiken erkennen, Ausfälle vermeiden

Mode, Trends, Lifestyle
Juli 21, 2026

Digitale Liebesangebote und ihre rechtlichen Grenzen

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

BBQ-Erlebnis Sansibar: BBQ-Tisch & Lagerfeuerplatz im Hotel Green Ocean Zanzibar

BGH: Banken müssen über Provisionen bei Vermittlung geschlossener Fonds aufklären

BGH: Banken müssen über Provisionen bei Vermittlung geschlossener Fonds aufklären

BGH: Banken müssen über Provisionen bei Vermittlung geschlossener Fonds aufklären

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/kick-back.html
Mit Beschluss vom 16. Februar 2016 hat der Bundesgerichtshof bekräftigt, dass Banken ihre Kunden über ihre Rückvergütungen bei der Vermittlung von Fondsanteilen informieren müssen (XI ZR 542/14).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit dem aktuellen Entschluss hat der Bundesgerichtshof seine verbraucherfreundliche Rechtsprechung fortgesetzt. Schon vor einigen Jahren hatte der BGH grundsätzlich entschieden, dass die vermittelnden Banken ihre Kunden über ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/kick-back.html), aufklären müssen, damit sie den möglichen Interessenkonflikt der Banken bei der Vermittlung von Fondsanteilen erkennen können, ehe sie sich für oder gegen eine Beteiligung entscheiden. Demnach macht sich die Bank schadensersatzpflichtig, wenn sie die Kick-Backs verschweigt.

Im konkreten Fall hatte ein Anleger in den inzwischen insolventen Schiffsfonds Hansa Hamburg MT Andre Jacob, vormals MT Margara, investiert. Die Beteiligung verlief alles andere als wunschgemäß und schließlich verklagte der Mann die vermittelnde Bank auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung. Schon vor dem Landgericht Hamburg war die Klage erfolgreich, die Nichtzulassungsbeschwerde des Bankhauses wies der BGH mit Beschluss vom 16. Februar ab, berichte das Magazin „Capital“. Der Anleger hatte das Agio zwar von fünf auf ein Prozent heruntergehandelt. Über die übrigen Provisionen, die die Bank für die Vermittlung kassiert hat, wurde er im Unklaren gelassen. Diese üppigen Vermittlungsprovisionen seien jedoch aufklärungspflichtig gewesen, entschied das Landgericht Hamburg, dessen Urteil durch die Abweisung der Nichtzulassungsbeschwerde rechtskräftig geworden ist. Auch seien die Schadensersatzforderungen des Anlegers noch nicht verjährt gewesen. Denn die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist habe erst begonnen als der Anleger Kenntnis von den üppigen Provisionen erlangt habe und nicht schon bei der Zeichnung der Fondsanteile.

Der Beschluss des BGH eröffnet für viele Anleger geschlossener Fonds wie Schiffsfonds, Immobilienfonds, etc. die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend zu machen. Diese können nicht nur entstehen, wenn die Bank ihre Kick-Backs verschwiegen hat, sondern auch wenn sie nicht umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt hat.

Zur Prüfung und Durchsetzung der Forderungen können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/kick-back.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 10 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert