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Verkehrsrecht – Wer ist mitversichert?

Verkehrsrecht - Wer ist mitversichert?

Gerade die Absicherung des Verkehrsrechts gehört heute zu den unverzichtbaren Policen, da man selbst als Fußgänger in einen Verkehrsunfall verwickelt werden kann. Wer beispielsweise auf dem Parkplatz angefahren wurde, hat kaum eine Chance, seine berechtigten Ansprüche vollständig ohne einen Anwalt für Verkehrsrecht (http://www.ruisingersteiner.de/) durchzusetzen, da die KFZ-Haftpflichtversicherungen alle Möglichkeiten ausnutzen, die zu zahlenden Entschädigungssummen möglichst niedrig zu halten.

Rechtschutzversicherung Verkehrsrecht – Was ist wissenswert?

Für wen die Deckung bei einer Rechtsschutzversicherung Verkehrsrecht gilt, hängt immer von den konkreten Regelungen im einzelnen Vertrag ab. In der Regel können sowohl Ehe- als auch Lebenspartner mit einbezogen werden. Auch auf die noch im Haushalt der Eltern lebenden Kinder kann der Deckungsschutz der Verkehrsrechtsschutzversicherung bei den meisten Gesellschaften und den von Automobilclubs angebotenen Policen ausgeweitet werden. Bei minderjährigen Kindern gilt das ohnehin, während es bei erwachsenen Kindern auf die konkrete Police ankommt, ob sie im Ernstfall den Fachanwalt für Verkehrsrecht auf Kosten der Versicherung in Anspruch nehmen können.

Wann greift der passive Rechtsschutz der KFZ-Haftplichtversicherung?

In der KFZ-Haftpflichtversicherung ist ein so genannter passiver Rechtsschutz mit enthalten. Passiv ist er deshalb, weil die Versicherung selbst nur die nicht berechtigten Forderungen Dritter abwehrt, die über den Versicherungsschutz beglichen werden müssten. Da diese Police immer an das Fahrzeug gekoppelt wird, besteht dieser Schutz unabhängig vom Nutzer des Fahrzeugs. Allerdings ist die Durchsetzung eigener Ansprüche durch die Verkehrsrechtsanwälte der KFZ-Haftpflichtversicherung nicht möglich. Dafür muss ein eigener Anwalt für Verkehrsrecht beauftragt werden.

Wissenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Anwälte der KFZ-Haftpflichtversicherung sich nicht um eventuell im Zusammenhang mit einem Unfall verhängten Bußgelder und Ordnungsstrafen kümmern. Sollte ein solcher Sachverhalt vorliegen, ist es immer ratsam, selbst einem Fachanwalt für Verkehrsrecht ein Mandat zu erteilen. Dies gilt besonders dann, wenn es bei einem Verkehrsunfall mehrere Verursacher gibt, denn dann nehmen die Gerichte üblicherweise eine Quotelung der entstandenen Schäden anhand der Schuldverteilung vor.

Als Fußgänger Unfall verursacht – Was nun?

Hat ein Fußgänger einen Unfall verschuldet, weil er beispielsweise eine rote Ampel ignoriert hat, um die Straßenbahn noch zu erreichen, gibt es keine KFZ-Haftpflichtversicherung, die den Schaden übernehmen könnte. Hier kommt nur die Privathaftpflichtversicherung in Frage. Sie ist an einzelne Personen oder an eine Haushaltsgemeinschaft gebunden. Das heißt: Wer den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen kann, hängt ebenfalls vom konkreten Vertrag ab. Maßnahmen zu Schadensbegrenzung sind Pflicht, was wiederum die Notwendigkeit der Vertretung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht bedeutet.

In unserer jungen und dynamischen Kanzlei in Augsburg (Stadtteil Lechhausen) sind wir als Anwälte für viele Rechtsgebiete zuständig. In unserer Zusammenarbeit verstehen wir uns als Partner und Kollegen mit der Aufgabe, unseren Mandanten eine optimale Beratung und Vertretung zu gewährleisten. Denn wir wollen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen!

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