Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

eventbook.com und eventlocations.com erneut als „Deutschlands Beste Online-Portale 2026“ ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

Frank Hoffmann Immobilien erweitert Standortnetz um neue Filiale in Pinneberg

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 5, 2026

Software-Neuheit: Wie Fertigung und Digital Twins zusammenwachsen

Umwelt, Energie
Juni 5, 2026

Neue Marktübersicht für digitale Tools der kommunalen Wärmewende veröffentlicht

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 5, 2026

NextMedia 360 und Vollblutconsulting kooperieren

IT, NewMedia, Software
Juni 5, 2026

Reply und das Europäische Institut für Onkologie (IEO) entwickeln spezialisierte KI-Sprachmodelle für die Krebsmedizin

Handel, Dienstleistungen
Juni 5, 2026

Wechsel an der Spitze: SHK-Großhändler REISSER setzt auf fünfte Generation

Sport, Events
Juni 5, 2026

WM schauen in den USA – aber richtig günstig

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 5, 2026

Überkreuz-Nierenspende: Neue Chancen für Betroffene

Allgemein
Juni 5, 2026

„Ohne Abzocke zum Erfolg“: Online-Kongress setzt auf echt statt laut

Tourismus, Reisen
Juni 5, 2026

10 Tipps für den schönsten Urlaub auf Sansibar

Medien, Kommunikation
Juni 5, 2026

nLighten macht Colocation zum Produkt: Kunden werden in drei Tagen statt in drei Monaten betriebsbereit

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

PolyTALENT: Deutschlands schnellster Industrie-Headhunter

Immobilien
Juni 4, 2026

Hotel Investments AG sucht Hostel in Berlin zur Übernahme

Hinweise zur personenbedingten Kündigung für Arbeitnehmer

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.

Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, in einer Kündigung Angaben zum Kündigungsgrund zu machen und werden das meistens auch nicht tun. Arbeitnehmer können der Kündigung den Kündigungsgrund also oftmals nicht entnehmen.

Personenbedingte Gründe für die Kündigung

Kann der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung aufgrund von persönlichen Gründen, auf die er tatsächlich keinen Einfluss hat, nicht erbringen, kommt für Arbeitgeber eine personenbedingte Kündigung in Betracht. Am häufigsten tritt dabei die krankheitsbedingte Kündigung auf.

Krankheitsbedingte Kündigung

Eine personenbedingte Kündigung tritt am häufigsten in Form der Kündigung wegen Krankheit auf. Arbeitgeber haben es aber sehr schwer, eine solche Kündigung wirksam auszusprechen. Arbeitnehmer haben daher gute Möglichkeiten, sich gegen eine krankheitsbedingte Kündigung zur Wehr zu setzen.

Die drei Fallgruppen der krankheitsbedingten Kündigung

Im Rahmen der krankheitsbedingten Kündigung lassen sich drei verschiedene Fallgruppen voneinander abgrenzen: Die Kündigung wegen langandauernder Erkrankung (länger als ein Jahr), die Kündigung wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen (mehrere Jahre hintereinander jeweils länger als sechs Wochen/Jahr) und die Kündigung wegen einer krankheitsbedingten dauerhaften Leistungsminderung (mindestens 30 Prozent weniger Leistung auf Dauer).

Liegt ein entsprechender Fall vor, bedeutet das aber noch lange nicht, dass eine Kündigung automatisch wirksam ist. Es gibt eine ganze Reihe weiterer Wirksamkeitsvoraussetzungen. Entscheidend ist am Ende immer die Beurteilung im Rahmen einer Prognoseentscheidung, bei der danach gefragt wird, ob der Arbeitnehmer auch in Zukunft eingeschränkt leistungsfähig bzw. häufig krank sein wird.

Weitere Gründe für eine personenbedingte Kündigung

Es gibt aber auch noch weitere anerkannte personenbedingte Kündigungsgründe. Dazu zählen etwa der Verlust der Fahrerlaubnis bei einem Berufskraftfahrer, das Verbüßen einer Freiheitsstrafe, die den Arbeitnehmer auf absehbare Zeit daran hindert, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, sowie dauerhaft mangelhafte Arbeitsleistungen (Lowperformer bzw. Minderleister).

Praktische Umsetzung von personenbedingten Kündigung schwierig

Da Arbeitnehmer nicht ohne weiteres dazu verpflichtet sind, dem Arbeitgeber ihre Krankheit oder deren Ursachen mitzuteilen, haben es Arbeitgeber bei der Umsetzung von personenbedingten Kündigungen in der Praxis regelmäßig schwer.

Chancen auf eine Abfindung sind gut

Dem Arbeitgeber wird häufig viel daran liegen, den Arbeitnehmer loszuwerden, da er aufgrund der Krankheit oder eines anderen, hier aufgeführten Grunds seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann. Für den Arbeitgeber ergibt sich aber eine Reihe von Problemen bei der Kündigung: Oftmals mangelt es ihm an wichtigen Informationen, zum Beispiel bei einer krankheitsbedingten Kündigung zu den Ursachen der Erkrankung des Arbeitnehmers, oder aber er hat es schwer, bei einer Kündigung wegen Leistungsmängeln die eigentlich geschuldete Arbeitsleistung überhaupt zu bestimmen.

Oftmals auch Fehler bei der Betriebsratsanhörung

Auch bei der personenbedingten Kündigung muss ein bestehender Betriebsrat wirksam angehört werden. Hier werden regelmäßig viele Fehler gemacht, die zu einer Unwirksamkeit der Kündigung führen. Fehler, die der Arbeitgeber macht, werden von einem erfahrenen Fachanwalt bzw. Rechtsanwalt für Arbeitsrecht erkannt und im Rahmen der Kündigungsschutzklage dazu genutzt, eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen.

Deutschlandweite Vertretung

Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit bei Kündigungsschutzklagen gegen ihren Arbeitgeber und erstreiten Abfindungen. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.

30.03.2016

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com.

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 € zuzüglich MwSt.

Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 22 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert