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Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Steuerberater Roland Franz

Essen, 28. Juni 2016******Der Bundesrat hat am 17.06.2016 die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens beschlossen. Der wesentliche Schwerpunkt liegt in dem Versuch, die Gleichmäßigkeit der Besteuerung in die rechtsstaatlichen Erfordernisse des Steuervollzugs unter Nutzung der Informationstechnik im Besteuerungsverfahren zu sichern.

„Durch dieses Gesetz soll erreicht werden, dass die Steuerveranlagungen kurz- bis mittelfristig nur noch auf elektronischer Ebene erfolgen und die Finanzverwaltung die Steuerbescheide ebenfalls kurzfristig online bekannt gibt.Im Endeffekt wird dies heißen, dass die Veranlagungen noch anonymer durchgeführt werden und so gut wie keinerlei Überprüfung der steuerrechtlichen Sachverhalte in den Steuererklärungen durch Finanzbeamte erfolgt“, erklärt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner (http://www.franz-partner.de) in Velbert, Essen und Düsseldorf.

Gleichzeitig erwartet die Finanzverwaltung, dass durch die schnellere Abwicklung Steuernachzahlungen auch schneller bei den jeweiligen Finanzkassen eingehen.

„Sollte dies Wirklichkeit werden, ist davon auszugehen, dass die Finanzverwaltung die Betriebsprüfungsstellen personalmäßig stark ausbaut und hierdurch bedingt immer mehr Betriebsprüfungen, die auch kurzfristig durchgeführt werden, stattfinden werden. Dies hat zur Folge, dass die Anzahl der geprüften Betriebe massiv steigen wird. Gleichzeitig hat dies auch zur Folge, dass der Verwaltungsaufwand in den Unternehmen stärker steigen wird. Gewinner dürfte die Finanzverwaltung sein, Verlierer leider – wie immer – der Mittelstand“, befürchtet Steuerberater Roland Franz.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
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