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ARAG Verbrauchertipps

Mittelalter/Mindesthaltbarkeit/E-Bike

ARAG Verbrauchertipps

„Räuber“ schlägt „Ritter“
Wer bei einem Mittelalter-Spiel im Eifer der – geplanten – Kampfeshandlung von einem Mitspieler fahrlässig verletzt wird, bleibt auf seinem Schaden sitzen. So lautet das Fazit einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Osnabrück. Der Fall hatte sich bei einer LARP-Veranstaltung – kurz für „Live Action Role Playing“ – zugetragen, bei der eine mittelalterliche Geschichte als Rollenspiel nachgespielt wurde. Der Beklagte stellte einen „Räuber“ dar, der sich in einer Kampfszene gegen zwei „gute Ritter“ verteidigen sollte. Einer dieser Ritter war der spätere Kläger. Im Laufe der Kampfeshandlung, die auf einem engen Waldweg stattfand, wurde er vom „Räuber“ mit einer Schaumstoffkeule so schwer am Auge verletzt, dass er die Sehfähigkeit verlor. Das LG gestand ihm jedoch weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz für den nachweislich nur fahrlässigen „Treffer“ zu, wie ARAG Experten berichten. Denn die Regeln der LARP-Veranstaltungen verböten lediglich vorsätzliche Kopftreffer. Zudem sei dem Kläger bekannt gewesen, dass es bei Rollenspielen, die Kampfhandlungen beinhalten, mitunter auch zu Kopftreffern kommen könne. Da er aber trotzdem teilgenommen habe, habe er stillschweigend eingewilligt, seine Mitspieler wegen fahrlässiger Kopftreffer später nicht in Regress zu nehmen (LG Osnabrück, Az.: 4 O 1324/15, noch nicht rechtskräftig).

Download der Texte und verwandte Themen:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum
Ernährungsminister Schmidt will das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) durch neue Technologien ersetzen. Verbraucherschützer stellen sich dagegen. Das MHD ist allerdings schon jetzt kein endgültiges Verfallsdatum. Die meisten Lebensmittel können auch nach dem Ablauf noch ohne weiteres gegessen werden. Anderes gilt nur für das Verbrauchsdatum leicht verderblicher Lebensmittel. Darum raten ARAG Experten zu folgender Vorgehensweise, um wertvolle Lebensmittel nicht zu verschwenden:

– Prüfen Sie das Lebensmittel mit Ihren Sinnen: Sieht es normal aus? Riecht und schmeckt es gut? Dann kann es in der Regel auch nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum verzehrt werden.
– Bei Verfärbungen, Schimmelbildung, Geruchsveränderung oder Gasbildung sollten Sie Lebensmittel wegwerfen.
– Bei leicht verderblichen Lebensmitteln wie Fleisch oder Lachs muss das Verbrauchsdatum eingehalten werden, weil sich Keime und Bakterien schnell vermehren können.
– Kaufen Sie empfindliche Produkte nicht auf Vorrat.

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Linksabbieger im Blindflug haftet selbst
Der Fahrer eines E-Bikes, der ohne Rücksicht auf den Verkehr vom Radweg auf die Fahrbahn fährt, um links abzubiegen, haftet unter Umständen allein. In einem konkreten Fall fuhr ein 80-Jähriger auf seinem E-Bike einen Radweg entlang. Als er an einer Kreuzung nach links abbiegen wollte, fuhr er – ohne sich umzuschauen – schräg auf die Fahrbahn. Die Fahrerin eines Pkw konnte nicht mehr ausweichen und touchierte sein Hinterrad. Dadurch kam er zu Fall und verletzte sich schwer. Er verlangte von der Fahrerin des Wagens Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro und zusätzlich 500 Euro Schadensersatz für das beschädigte E-Bike. Das zuständige Gericht sah die Schuld für den Unfall allerdings beim 80-Jährigen selbst. Blindlings die gesamte Straße queren zu wollen, stellt nach Ansicht der Richter einen so groben Fahrfehler des Radlers dar, dass die von dem Pkw grundsätzlich ausgehende Betriebsgefahr für die Haftungsfrage keine Rolle mehr spielt. Laut ARAG Experten musste die Pkw-Fahrerin weder Schmerzensgeld zahlen noch für den Schaden am E-Bike aufkommen (OLG Hamm, Az.: 9 U 125/15).

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.

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