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Enterprise Holdings: Zinszahlung an Anleger bleibt aus

Enterprise Holdings: Zinszahlung an Anleger bleibt aus

Enterprise Holdings: Zinszahlung an Anleger bleibt aus

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html
Anleger des Versicherungsanbieters Enterprise Holdings warten vergeblich auf Zinszahlungen. Die Gesellschaft hat externe Verwalter beantragt und befindet sich in einer Art Schutzschirmverfahren.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schlechte Nachrichten für die Anleger des Nischenversicherungsanbieters Enterprise Holdings. Die Gesellschaft ist insolvent. Vom Obersten Gerichtshof in England wurden zwei Verwalter ernannt, die die Vermögenswerte schützen und die Restrukturierung der Gesellschaft unterstützen sollen. Vergleichbar ist dies in etwa mit einem Schutzschirmverfahren in Deutschland. Für die Gläubiger und Anleger bedeutet dies, dass keine Zahlungen erfolgen, auch die am 26. September fällig gewordenen Zinsen der Mittelstandsanleihe 2012/17 werden nicht ausgezahlt.

Weitere besorgniserregende Nachrichten teilte das Unternehmen mit. So sei der Vorstand darauf aufmerksam geworden, dass Mittel, die zur Restrukturierung gedacht sind, umgelenkt werden könnten. Außerdem sei der Vorstand über Vorgänge im Zusammenhang mit der schwebenden Auflösung der Tochtergesellschaft Enterprise Insurance mit Sitz in Gibraltar beunruhigt.

Bisher konnten die Anleger damit beruhigt werden, dass sich das Geld für die Zinszahlung am 26. September auf einem Sonderkonto befinde. Nun warten die Anleihe-Anleger vergeblich auf die Auszahlung. Nicht zum ersten Mal fallen ausbleibende Zinszahlzungen und Insolvenzantrag bei Unternehmen, die Mittelstandsanleihen (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html)begeben haben, eng zusammen. Die Enterprise Holdings hat zwei Anleihen begeben. Die Anleihe 2012/17 (ISIN: DE000A1G9AQ4 / WKN: A1G9AQ) hat noch ein Emissionsvolumen von 19,5 Millionen Euro. Verzinst ist die Anleihe mit 7 Prozent jährlich, im September 2017 steht die Anleihe zur Rückzahlung an. Die Anleihe 2015/20 (ISIN: DE000A1ZWPT5 / WKN: A1ZWPT) hat ein Volumen von 30 Millionen Euro, ist ebenfalls mit 7 Prozent verzinst und wäre im März 2020 zur Rückzahlung fällig.

Ob die Anleihebedingungen unter den gegebenen Umständen so eingehalten werden können, ist offen. Wahrscheinlich ist, dass die Anleger ihren Anteil zur Restrukturierung leisten sollen und sich auf eine Änderung der Anleihebedingungen einstellen sollen. Angesichts der drohenden Verluste können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
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0221-27 22 75-24
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