Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Robustes 5G für bestehende Netzwerke: Vitel erweitert Sortiment um den neuen 5G Adapter von Peplink

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Themen & Termine aus fünf Reisezielen (Juli/ August)

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

KI-Kompetenzen in Unternehmen: Höhere Gehälter, aber auch längere Besetzungszeiten

Internet, Ecommerce
Juli 21, 2026

Spiritory eröffnet ersten Premium Spirituosenshop in München

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Sagepath Reply im Gartner® „Market Guide for Strategic Website Agencies“ 2026 gelistet

Immobilien
Juli 21, 2026

FIX&FLIP Foundation Online-Seminar mit Oliver Fischer: Praxis-Einstieg in den Immobilienhandel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Immobilien
Juli 21, 2026

Ditenso wird offizieller Partner von Planon für die DACH-Region

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Hamburg: Steht die Hafenwesterweiterung auf der Kippe?

Immobilien
Juli 21, 2026

Holger Ballwanz Immobilien sucht Handelsimmobilien und Nahversorger Immobilien zum Kauf in Deutschland

ARAG Verbrauchertipps zum Autofahren im Herbst

Laub/Sturmschäden/Nebel

ARAG Verbrauchertipps zum Autofahren im Herbst

Nasses Laub – gefährlich wie Glatteis
Auch wenn der Sommer noch in mancher Erinnerung weiterlebt und der Herbst noch ein paar schöne Tage für uns bereithält; diese Zeit hat ihre Tücken – besonders für Autofahrer. Das vielfach auf den Straßen liegende Laub verbindet sich mit Nässe zu einer rutschigen Seifenschicht. Daher ist schon im Herbst der Bleifuß auf dem Gaspedal tabu. Denn wer auf feuchtem Herbstlaub eine Vollbremsung einleiten muss, landet schnell im Graben oder im vorausfahrenden Fahrzeug. ARAG Experten raten also dringend dazu, auch den Sicherheitsabstand im Herbst so groß wie möglich zu halten und vorausschauend zu fahren.

Download des Textes und verwandte Themen:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Sturmschäden am Auto
Der Sommer ist vorbei; nun drohen wieder herbstliche Gefahren. Diese drücken sich unter anderem als Sturmschäden aus, etwa wenn abgebrochene Äste auf parkende Autos fallen oder Baumfrüchte für unschöne Dellen im Blech sorgen. Schäden, die durch Äste von Bäumen an öffentlichen Straßen entstanden sind, übernimmt die Gemeinde. Allerdings nur dann, wenn der fragliche Baum nicht gepflegt wurde.

Kommunen haben die Pflicht, Bäume zweimal im Jahr auf deren Gesundheitszustand zu überprüfen. Sollte der Ast von einem kranken Baum gefallen sein, hat der Baumeigentümer folglich seine Verkehrssicherungspflicht missachtet und muss zahlen. Ansonsten zählen Schäden durch gesunde abgebrochene Äste zum „naturgegebenen Lebensrisiko“ und werden nicht übernommen. Dies gilt auch für schädigende Baumfrüchte aller Art. Die Kommunen sind weder verpflichtet Warnschilder aufzustellen, noch für Schäden durch fallende Kastanien oder Eicheln aufzukommen.

Download des Textes und verwandte Themen:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/versicherung-und-sicherheit/

Wie man sich bei Nebel am besten verhält
„Der blasse Nebel schreitet gespenstisch durch die Flur, und hüllt in seine Schatten die schlummernde Natur“. So romantisch wie im Gedicht von August Freudenthal kommt der Teil der Atmosphäre, in dem Wassertröpfchen fein verteilt sind, leider nicht immer daher. ARAG Experten erinnern deshalb an einige wichtige Tipps, die Autofahrern bei Nebel das Leben erleichtern.
– Sichtweiten abschätzen: Als Orientierungshilfe dienen die Leitpfosten am Straßenrand – sie liegen 50 Meter auseinander. Auf Autobahnen liegen die Fahrbahnmarkierungen in der Mitte 18 Meter auseinander, auf Landstraßen 12 Meter.
– Runter vom Gas! Beträgt die Sicht nur 50 Meter, darf laut Gesetz maximal mit Tempo 50 gefahren werden.
– Sicherheitsabstand einhalten! Zu geringer Sicherheitsabstand bei zu hohem Tempo ist die Hauptursache für Unfälle bei schlechter Sicht.
– Fernlicht ausschalten! Bei dichtem Nebel und Schnee ist das weiß strahlende Fernlicht kontraproduktiv, da es reflektiert wird und den Fahrer und Gegenverkehr blenden kann.
– Abblendlicht und Nebelscheinwerfer! Anders als der Name vermuten lässt, dürfen Nebelscheinwerfer nicht nur bei Nebel, sondern generell bei schlechter Sicht eingeschaltet werden. Also auch bei starkem Regen oder Schneefall. Zusätzlich muss immer das Abblendlicht aktiv sein.
– Nebelschlussleuchten! Erst bei Sichtweiten unter 50 Meter einschalten! Mit sehr hellem rotem Licht warnt die Nebelschlussleuchte den nachfolgenden Verkehr. Bei unnötigem Einsatz der Nebelschlussleuchte werden 20 bis 35 Euro Bußgeld fällig. Die Höchstgeschwindigkeit bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte beträgt 50 km/h.
– Volle Konzentration! Längere Nebelfahrten erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit. Autofahrer sollten deswegen häufiger Pausen einlegen und auf Autobahnparkplätzen mit eingeschaltetem Licht parken, damit andere den Wagen im Nebel erkennen können.
– Durchblick! Vor jeder Fahrt sollte sichergestellt werden, dass die Scheiben gereinigt sind und die Scheibenwischer funktionieren.
– Sichtweiten unter 50 Meter! Hier kann es laut ARAG Experten ratsam sein, den nächsten Rast- oder Parkplatz anzufahren und abzuwarten, bis sich der Nebel etwas lichtet. Dies gilt auf jeden Fall für Gefahrengut-Transporte, aber auch für andere LKW oder bei besonders hohem Verkehrsaufkommen.

Download des Textes und verwandte Themen:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

(Visited 29 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert