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Juni 4, 2026

Systemlösungen für die Energietechnik

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Juni 4, 2026

Simulation, Charakterisierung und Zyklisierung von Batteriesystemen

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Juni 4, 2026

Gesundheitsförderung zum Mitmachen: Aktionstag im Rathaus-Center Pankow bringt Menschen, Ideen und Angebote zusammen

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Juni 4, 2026

Rund 83.000 Wohnungseinbrüche im Jahr – smarte Technik schützt auch aus der Ferne

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Revolutionäres Glamping in den Blue Ridge Mountains in Virginia

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Bildung, Karriere, Schulungen
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BusinessCode reduziert Aufwand bei Ausschreibungen deutlich

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Juni 3, 2026

Sommerferien zu kurz für großes Fernweh?

Handel, Dienstleistungen
Juni 3, 2026

Lokaler Supermarkt plus(!) digitaler Warenkorb: Shopnow24 startet Pilotprojekt in Bergisch Gladbach und Koblenz

Auto, Verkehr
Juni 3, 2026

Construction Komplete: NavVis unterstützt Flughafen München mit Dynamic Laserscanning beim Bau des Terminal 1-Pier

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Juni 3, 2026

Nordstern gesucht: Warum Vision wieder zählt

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Juni 3, 2026

DBR77 stellt das erste europäische Large Language Model für industrielle Entscheidungen vor

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AI-SECURITY-REPORT 2026: MICROSOFT-365-NUTZUNG IM BLINDFLUG

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 3, 2026

Qualitätskontrolle im Wandel: Exponat zeigt menschzentrierte KI in der Praxis

ARAG Verbrauchertipps zu Haustieren

Fundtiere/Hundesteuer

ARAG Verbrauchertipps zu Haustieren

Gefundene Tiere einfach behalten?
Tiere, die gefunden werden, dürfen – bei aller Liebe zum Fundtier – nicht einfach behalten werden. Sie müssen im nächsten Tierheim abgeliefert und untergebracht werden. Nach Angaben der ARAG Experten hat der Eigentümer des Tieres ganze sechs Monate Zeit, sich beim Tierheim zu melden. Erst nach dieser Frist kann der Finder neuer Eigentümer des Fundtieres werden. Auch wenn es andere Regelungen mit dem Tierheim gibt und der Finder das Tier zunächst in seiner Obhut behält, muss er es in der sechsmonatigen Frist wieder abgeben, sollte sich der Eigentümer melden. Noch ein Hinweis der ARAG Experten an die Eigentümer: Sie müssen dem Tierheim bzw. demjenigen, der das Tier ihr in Obhut genommen hat, die entstandenen Kosten erstatten.

Download des Textes:
https://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Keine höhere Hundesteuer für gefährlich aussehende Hunde
Nur das gefährliche Aussehen des Tieres allein reicht nach Angaben der ARAG Experten nicht, um eine höhere Hundesteuer zu rechtfertigen. Dabei verweisen sie auf einen konkreten Fall, in dem der Besitzer einer Bordeauxdogge plötzlich statt bislang 110 Euro ganze 800 Euro Hundesteuer zahlen sollte. Die Gemeinde führte als Argument andere Bundesländer an, in denen dieser alte, französische Rassehund als gefährlich eingestuft wird. Das Herrchen wehrte sich gegen die drastische Anhebung der Steuer, da sein Vierbeiner individuell völlig ungefährlich sei. Die Richter folgten seiner Begründung und waren der Ansicht, dass es für die Einstufung als Kampfhund mehr braucht als äußere Merkmale wie etwa Größe und Gewicht (Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Az.: 4 A 71/15).

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https://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.

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ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
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0211-963 2560
0211-963 2025
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