Neuigkeiten Timeline

Computer, Information, Telekommunikation
September 14, 2026

Callstel Smart-Tracker SGF-65 für Google- & Apple-App

Kunst, Kultur
September 14, 2026

Natur- & Landschaftsfotografie neu erleben

Tourismus, Reisen
September 14, 2026

Estnisches Reiseunternehmen bringt neue Plattform für Spa-Hotels in Europa auf den Markt

Bildung, Karriere, Schulungen
September 14, 2026

Gymi-Prüfung Zürich: Verstanden reicht nicht

Allgemein
September 14, 2026

KI verkauft schneller – aber Vertrauen verkauft besser

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 14, 2026

Verkauf aus der Ferne: Davis & Partner bündelt Herrichtung und Vermarktung für Erben in Nürnberg

Allgemein
September 14, 2026

Beratung im Wandel – Beratung, die Wirkung entfaltet: HPP Consulting feiert 30-jähriges Bestehen

Immobilien
September 14, 2026

Planon ernennt Clarinda Dobbelaar zur Chief Marketing Officer

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 11, 2026

Wero jetzt auch am POS

Politik, Recht, Gesellschaft
September 11, 2026

So viele Firmenpleiten wie seit 2013 nicht mehr – für viele Unternehmer beginnt das eigentliche Problem erst danach

Politik, Recht, Gesellschaft
September 11, 2026

Beziehungen zwischen Marokko und Spanien: Rabat präzisiert seinen Standpunkt

Computer, Information, Telekommunikation
September 11, 2026

Gaming mit 200 Hz, KI-gestütztem Ambiglow und USB-C: der Philips Evnia 34M2C5601QA

Tourismus, Reisen
September 11, 2026

Segeln ohne eigenes Boot: Sailwiz.com macht Segelreisen und nautische Ausbildung für jedermann zugänglich

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 11, 2026

partnersuche.dating: Neues Vergleichsportal schafft Orientierung im wachsenden Markt der Online-Partnersuche

ARAG Verbrauchertipps

Software/Geschwindigkeitsbegrenzung/Hartz IV

ARAG Verbrauchertipps

Vorinstallierte Software erlaubt
Der Mann war nur an der Hardware interessiert. Die Software, die bereits auf dem Computer vorinstalliert war, wollte er gar nicht mitkaufen. Musste er aber. Daraufhin verlangte er vom Hersteller Sony eine Entschädigung von 450 Euro. Weitere 2.500 Euro forderte er zudem an Schadensersatz, da er diese Praktik, Rechner und Software nur als Paket zu verkaufen, für unlauter hielt. Das Angebot von Sony, das Gerät zurückzunehmen und den Kaufbetrag zu erstatten, schlug er aus. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es jedoch erlaubt ist, Software auf Computern vorzuinstallieren, wenn Kunden ausreichend darüber informiert wurden, dass es sich dabei um ein untrennbares Bundling von Hard- und Software handelt. Und da dies der Fall war, haben die angerufenen Richter des Europäischen Gerichtshofes gegen den Verbraucher geurteilt (EuGH, Az.: C-310/15).

Download des Textes:
https://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Sonderrechte im Verkehr nur mit Blaulicht
Fahrzeuge mit installierter Signalanlage dürfen die Geschwindigkeit übertreten; Fahrzeuge, die kein Blaulicht haben, nicht. So einfach ist das. Oder? Eben nicht! ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang auf eine rechtliche Grauzone hin. Wer nämlich in seinem Privatwagen nachweislich zu einem Einsatz fährt, kann Glück haben und glimpflicher davonkommen. In dem konkreten Fall war ein Feuerwehrmann zu einem Einsatz bei der Freiwilligen Feuerwehr gerufen worden. In seinem privaten Auto fuhr er umgehend zum Feuerwehrhaus – und zwar mit 89 km/h, obwohl nur 50 erlaubt waren. Normalerweise wäre der Führerschein für einen Monat weg und er hätte 160 Euro Bußgeld zahlen müssen. Er hatte Glück und musste lediglich 80 Euro zahlen. Das Fahrverbot entfiel ganz. Offenbar hatte die Behörde die Umstände der Raserei schon zu seinen Gunsten berücksichtgt. Doch der Feuerwehrmann war uneinsichtig und wollte gar nichts zahlen. Die ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass das Leben Dritter – wie hier z.B. das von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern – selbst bei einem Rettungseinsatz nicht aufs Spiel gesetzt werden darf.

Download des Textes:
https://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Weniger Hartz IV in der Bedarfsgemeinschaft
Um die Solidargemeinschaft zu schonen, müssen Hartz- IV-Empfänger nach Auskunft von ARAG Experten damit rechnen, weniger Hartz IV zu beziehen, wenn sie in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft leben – beispielsweise mit Ehepartner oder Lebensgefährten. Oder, wie in einem aktuellen Fall, mit dem Vater. Geklagt hatte sein 21-jähriger Sohn, der bei ihm lebte. Die Hartz IV-Bezüge des jungen Mannes wurden gekürzt, weil die kleine Erwerbsunfähigkeitsrente seines Vaters angerechnet wurde. Die Tatsache, dass der Vater seinem Sohn nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet war, spielt nach Information der ARAG Experten bei einer Bedarfsgemeinschaft keine Rolle (Bundesverfassungsgericht, Az.: 1 BvR 371/11).

Download des Textes:
https://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

(Visited 28 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert