Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

„Autofahren mit Karnevalsmaske“ – Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Petra S. aus Köln:
In der Karnevalszeit bin ich oft kostümiert unterwegs. Jetzt habe ich gehört, dass ich beim Autofahren keine Maske tragen darf. Stimmt das?

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Zur Karnevalszeit tummeln sich auf deutschen Straßen viele Autofahrer mit Maske und Kostümierung – zumindest in den Karnevalshochburgen. Beim Fahren mit Kostüm ist jedoch Vorsicht geboten: Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen die Beladung sowie die Besetzung des Fahrzeugs Sicht und Gehör des Fahrers nicht behindern. Zwar bezieht sich diese Regel nicht auf die Kleidung des Fahrers. Trotzdem sollten Maskierte darauf achten, dass ihre Kostümierung Sicht und Gehör nicht beeinträchtigt und sie ihr Auto problemlos bedienen können. Eine Augenklappe, ein großer Hut oder Clownsschuhe sind da eher hinderlich. Zudem sollten Autofahrer immer Paragraph 1 Absatz 2 der StVO beachten: Sie müssen sich so verhalten, dass sie andere nicht schädigen, gefährden oder mehr als unvermeidlich behindern oder belästigen. Hat ein Autofahrer also zum Beispiel einen Unfall verursacht, weil seine Teufelsmaske verrutscht war, muss er nicht nur den Schaden verantworten, sondern auch mit einem Bußgeld rechnen. Die Kaskoversicherung kann in solchen Fällen unter Umständen wegen grober Fahrlässigkeit die Zahlung kürzen. Je nach Art der Maskierung kann außerdem der Verdacht aufkommen, der Fahrer wolle seine Identität verschleiern. Blitzerfotos von Autofahrern, beispielsweise mit Mickey-Maus-Maske, trudeln in der Karnevalszeit regelmäßig in den Polizeistationen ein. Beruft sich der betroffene Fahrzeughalter dann darauf, dass ein maskierter Unbekannter gefahren sei, bekommt er höchstwahrscheinlich die Auflage, in Zukunft ein Fahrtenbuch zu führen.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.555

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die „ERGO Group“ als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 25 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert