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Notvertretungsrecht für Ehegatten ersetzt weder Patientenverfügung noch Vorsorgevollmacht

Kommentar: Deutsches Privat Institut GenerationenBeratung begrüßt Gesetz zum Vertretungsrecht für Ehegatten, weist aber darauf hin, dass dieses eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht nicht ersetzt – Ehepaare müssen weiterhin Vorsorge treffen

Von Margit Winkler, Leiterin Deutsches Privat Institut GenerationenBeratung

Bad König, 30.05.2017 – Das unabhängige und neutrale Deutsche Privat Institut Generatio-nenBeratung begrüßt das Ende vergangener Woche verabschiedete Notvertretungsrecht für Ehegatten. Der Ehegatte oder Lebenspartner ist dadurch berechtigt, beispeilsweise nach einem Schlaganfall oder Unfall des anderen über medizinische Behandlungen zu entscheiden. Eheleute dürfen sich, wenn der Partner verunglückt oder schwer erkrankt ist, gemäß dem neuen Recht vorübergehend und ausschließlich im medizinischen Bereich vertreten. Unklar ist, wie lange dieser Notfall gilt. Will jemand zudem nicht seinen Partner als Betreuer im Krankheitsfall einsetzen, so muss er dies separat regeln. Fälschlicherweise entsteht mit dem neuen Recht der Eindruck, dass eine Vorsorgevollmacht nicht mehr notwendig sei. Es ist aber falsch zu glauben, dass der Partner nun alles entscheiden kann. Das neue Recht ersetzt die Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht nicht. Eine automatische Vertre-tungsvollmacht des Partners auch in finanziellen Angelegenheiten, die mit dem medizinischen Fall zusammenhängen, gibt es auch künftig nicht. Ohne Vorsorgevollmacht mündet eine dauerhafte entsprechende Beeinträchtigung in eine nicht gewollte Betreuung, die vom Gericht kontrolliert wird. Das Vertretungsrecht alleine schützt davor nicht. Wir empfehlen deshalb jedem Paar, ihre Vorkehrungen trotz neuem Vertretungsrecht individuell zu treffen. GenerationenBerater helfen dabei.

Das unabhängige und neutrale „Deutsches Privat Institut GenerationenBeratung“ (IGB) ist als Experte die erste Anlaufstelle in Deutschland für Unternehmen und Privatpersonen zu Themen der rechtlichen und finanziellen Vorsorge. Für Privatpersonen erstellt IGB rechtssichere Dokumente und verwahrt alle Unterlagen, wie Vollmachten und Verfügungen, die im Bedarfsfall benötigt werden. Finanzdienstleister bildet IGB zu Themen der GenerationenBeratung aus. Unser Netzwerk und Know how versetzt sie in die Lage, Lösungen über die Themen Finanzen und Versicherungen hinaus zu vermitteln, um ihre Kunden noch besser beraten und bedienen zu können. Die IGB-Veranstaltungen, der IGB-Support und die IGB-Services unterstützen Unternehmen und Privatpersonen bei der Erreichung ihrer Ziele.

Firmenkontakt
Deutsches Privat Institut GenerationenBeratung GmbH
Maike Fischer
Elisabethenstraße ^10
-64732 Bad König
06063 – 95 17 800
06063 – 95 17 802
presse@institut-generationenberatung.de
http://www.institut-generationenberatung.de

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