Neuigkeiten Timeline

Auto, Verkehr
September 4, 2026

Smart & fair: Was Nutzer in ihren PARKcontrol24 Erfahrungen besonders schätzen

Elektro, Elektronik
September 4, 2026

Rutronik erweitert Halbleiterportfolio mit Nanopower Semiconductor:

Tourismus, Reisen
September 4, 2026

Zum ersten Mal Sommertreffen des Verbandes Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e. V. am Weissenhäuser Strand

IT, NewMedia, Software
September 4, 2026

Psychofalle Foyer: Warum Nachrichten-Screens stressen

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 4, 2026

Talachse Eitorf wird konkret: Bürgerinnen und Bürger sind wieder gefragt

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 4, 2026

Roland Kodri wird neuer Partner der Executive Services Group

Politik, Recht, Gesellschaft
September 4, 2026

Rechtsirrtümer im Alltag: Von Mundraub bis Blumen pflücken

IT, NewMedia, Software
September 4, 2026

Agentur Burwitz-IT verdient sich den Webstar Award 2026 in Gold

Auto, Verkehr
September 4, 2026

Halteverbot in Zahlen: Was Umzüge wirklich kosten

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 4, 2026

GenH2 ist Finalist für die Platts Global Energy Awards

IT, NewMedia, Software
September 4, 2026

Gold für CoreView – Tenant Resilience for Microsoft 365 mit dem German Stevie® Award 2026 ausgezeichnet

Essen, Trinken
September 4, 2026

Kyoceras Liebling des Monats – TK Messer

Mode, Trends, Lifestyle
September 4, 2026

Die eigenen „Krakeleien“ mit neuen Augen betrachten

Auto, Verkehr
September 4, 2026

PARKcontrol24 Erfahrungen von Gewerbekunden: Parkplatzmissbrauch verhindern ohne Eskalation

Internet: Es gibt ein Leben nach dem Tod!

ARAG Experten zum Nachlass im Internet und in sozialen Medien

Internet: Es gibt ein Leben nach dem Tod!

Ein 15-jähriges Mädchen stirbt und die Mutter darf nicht auf sein Facebook-Konto zugreifen. Das hat das Kammergericht Berlin ganz aktuell entschieden – wenn auch noch nicht rechtskräftig (Az.: 21 W 23/16). Die Entscheidung sorgt für Verwirrung. Doch was kann man tun, wenn man nach dem eigenen Ableben nicht ewig in den unendlichen Weiten des Netzes schweben möchte? Ein eindeutiges Testament hilft – oder eine entsprechende Einstellung im eigenen Facebook-Profil. ARAG Experten sagen Ihnen, wie Sie Ihr digitales Erbe am besten ordnen.

Erben handlungsfähig machen
Wenn Sie ein Testament machen, sollten Sie nicht nur Verfügungen über Geld, Wertgegenstände und Immobilien treffen, sondern am besten auch Ihren digitalen Nachlass ordnen. Dann erleben die Erben keine Überraschungen – beispielsweise mit Verträgen für Online-Dienste, die weiterlaufen und bezahlt werden müssen – und sind vor allem schnell handlungsfähig. Dabei wäre ein erster vernünftiger Schritt, eine oder mehrere Vertrauenspersonen zu benennen, die sich – analog zum Nachlassverwalter auf Facebook – kümmern sollen. Überlegen Sie, was mit Ihrem E-Mail-Postfach, dem Facebook-Profil oder Ihrer digitalen Fotosammlung passieren soll. Alles löschen? Welche Verträge sollen weiterbestehen, welche gekündigt werden? Dafür müssen diese erst einmal gefunden werden. Daher befähigen Sie am besten die Ihnen vertrauten Menschen, in Ihrem Sinne zu handeln. Indem Sie besprechen, was zu tun ist und indem Sie ihnen Passwörter zugänglich machen. Oder zumindest mitteilen, wo Sie diese hinterlegt haben.

Passwörter sinnvoll hinterlegen
Passwörter in einem Safe oder Bankschließfach deponiert, lassen sich übrigens einfacher ändern, als wenn Sie bei einem Notar lagern. Denkbar wäre auch ein verschlüsselter USB-Stick oder ein Passwort-Manager, mit dem Sie Ihre Codewörter verwalten können. Vielleicht ist Ihnen wohler, einen Rechtsanwalt oder Notar insgesamt mit der Verwaltung Ihrer Daten zu bevollmächtigen, da diese zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Diese Tätigkeit ist allerdings gebührenpflichtig.

Facebook: Neue Einstellung im Profil
Facebook will seinen Nutzern das Verwalten ihres digitalen Nachlasses erleichtern: Mitglieder können Facebook im Voraus über die Einstellungen mitteilen, ob ihr Konto in den sogenannten Gedenkzustand versetzt werden soll. Außerdem kann ein digitaler Nachlassverwalter ernannt werden, der das in den Gedenkzustand versetzte Konto nach dem Tod weiterführt. Die so ernannten Verwalter können dann zum Beispiel den Tod des Nutzers auf dessen Facebook-Seite bekannt geben und Bilder posten. So kann eine Art Gedenkstätte im Netz entstehen. Sie können sich allerdings nicht auf dem Facebook-Konto anmelden und auch nicht die Nachrichten des Verstorbenen lesen. Dass Facebook dies in seinen Regelungen zu Recht ausschließt, hat das Kammergericht Berlin in seinem aktuellen Beschluss festgestellt. Denn ein Zugriff der Erben auf die Inhalte des Kontos verstoße gegen das Fernmeldegeheimnis. Alternativ können Nutzer in den Einstellungen aber auch auswählen, dass das Konto im Todesfall gelöscht wird. So soll verhindert werden, dass Verstorbene nicht mehr bei den automatisch erzeugten Vorschlägen für neue Freundschaften auftauchen, was oftmals für Verstörung sorgte.

Mehr zum Thema:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/

Weitere wertvolle Tipps finden Sie unter:
https://www.arag.com/german/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

(Visited 21 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert