Neuigkeiten Timeline

Auto, Verkehr
September 16, 2026

Verkehrssicherheit in Zürich: Verkehrsregeln gelten für alle

Mode, Trends, Lifestyle
September 16, 2026

Klang statt Selbstoptimierung: Wenn Wohlbefinden zur Leistung wird

IT, NewMedia, Software
September 16, 2026

Cybersecurity wird zur Rechtsfrage.

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 16, 2026

APROS Consulting und Services GmbH feiert 25-jaehriges Jubilaeum

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 16, 2026

KI-Sichtbarkeit wird zum neuen Wettbewerbsfaktor: Warum SEO allein nicht mehr reicht

Garten, Bauen, Wohnen
September 16, 2026

Chop Chop Bloom launcht Vasen und Gießkannen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 16, 2026

Rockstone News – First Phosphate sichert sich Schweizer Exportkredit-Unterstützung von bis zu 212,5 Mio. USD

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 16, 2026

Borreliose und FSME Bund Deutschland e.V. lädt Experten zum BORRE-Talk©

Garten, Bauen, Wohnen
September 16, 2026

Die DALI Alliance kündigt den ersten globalen DALI 27-Gipfel und die dazugehörige Messe an

Garten, Bauen, Wohnen
September 16, 2026

GGP Bau eröffnet eigenen Showroom: Mehr Kostensicherheit durch bessere Planung

Umwelt, Energie
September 16, 2026

NOVAGREEN ENERGY: Nachhaltige Energielösungen für die Zukunft

Wissenschaft, Forschung, Technik
September 16, 2026

commsult stellt auf der maintenance München 2026 Time to Technician an erste Stelle

Essen, Trinken
September 16, 2026

Mosel‑Saar‑Ruwer: Neue Weinserie startet im Nobelhart & Schmutzig

IT, NewMedia, Software
September 16, 2026

Ontego SAP Mobility from commsult AG erhält SAP® Zertifizierung für Clean Core mit RISE with SAP

Nachlass frühzeitig durch Testament oder Erbvertrag regeln

Nachlass frühzeitig durch Testament oder Erbvertrag regeln

Nachlass frühzeitig durch Testament oder Erbvertrag regeln

Das Thema „Erben und Vererben“ wird in den kommenden Jahren eine immer wichtigere Rolle spielen. Umso bedeutsamer ist es, sich frühzeitig Gedanken über die Verteilung des eigenen Nachlasses zu machen.

Grundsätzlich kann jeder Erblasser unter Berücksichtigung von gesetzlichen Regelungen wie z.B. Pflichtteilsansprüchen selbst bestimmen, wie sein Nachlass unter den Erben verteilt werden soll. Trifft er keine letztwilligen Verfügungen in einem Testament oder einem Erbvertrag tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Nach der gesetzlichen Erbfolge erben der Ehepartner und Verwandte. Das muss nicht im Sinn des Erblassers sein. Denn das bedeutet in der Regel, dass der Ehepartner nicht zum Alleinerben werden kann, wenn noch andere erbberechtigte Verwandte, z.B. ein Neffe des Erblassers, Ansprüche hat. Dann kann der Ehepartner oder Lebenspartner regelmäßig nur 75 Prozent erben. Zudem kann es auch zu Streit unter den Erben kommen. Während sich Bargeld noch relativ leicht gemäß der gesetzlichen Erbfolge aufteilen lässt, wird es bei anderen Vermögenswerten wie Schmuck und besonders auch bei Immobilien schwieriger.

Um derartige Entwicklungen auszuschließen, kann Vorsorge getroffen und ein Testament oder ein Erbvertrag erstellt werden. In einem Testament kann der Erblasser festlegen, wer erben soll. Pflichtteilsansprüche müssen dabei beachtet werden, sie betragen die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Ebenso sollte auf eindeutige und juristisch korrekte Formulierungen geachtet werden, um Missverständnisse auszuschließen und das Testament nicht durch das Gericht ausgelegt werden muss.

Unter Eheleuten ist besonders das sog. Berliner Testament beliebt. Hier setzten sich die Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben ein und in der Regel die Kinder zu Schlusserben, d.h. sie erben erst, wenn auch der zweite Ehepartner verstorben ist. Allerdings entfaltet das Berliner Testament auch eine hohe Bindungswirkung und die gemeinsamen Verfügungen lassen sich einseitig nur noch unter bestimmten Voraussetzungen ändern.

Zudem sollten auch steuerliche Gesichtspunkte berücksichtigt und die Freibeträge optimal ausgenutzt werden. Dazu kann es beispielsweise sinnvoll sein, schon zu Lebzeiten eine Schenkung vorzunehmen. Im Erbrecht erfahrene Rechtsanwälte können in allen Fragen rund um Testament und Erbvertrag beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/private-clients/erbrecht/testament-erbvertrag.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 38 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert