Neuigkeiten Timeline

Medien, Kommunikation
Juli 17, 2026

Fachportale steigern SEO- und KI-Sichtbarkeit

Auto, Verkehr
Juli 17, 2026

Welche Schuhe am Steuer heikel werden

Handel, Dienstleistungen
Juli 17, 2026

Erst Hitze, dann Sturzflut: So schützen Sie Ihren Keller

Mode, Trends, Lifestyle
Juli 17, 2026

Glanznagel: Der Maßstab für günstige & hochwertige Abendkleider im deutschsprachigen Raum

Garten, Bauen, Wohnen
Juli 17, 2026

Die EPBD-Frist ist abgelaufen, die Klimaschutz-Umsetzung hinkt

Garten, Bauen, Wohnen
Juli 17, 2026

Jubilaeum – 50 Jahre LKT Luft- und Klimatechnik- Gute Luft für Mensch und Maschine

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

FREQUENTIS gibt vorläufige Zahlen für das 1. Halbjahr 2026 bekannt: Deutlich positives EBIT erwartet

Handel, Dienstleistungen
Juli 17, 2026

Hitzewelle meistern mit Hydrofast: Die Heatwave Survival Station für europäische Haushalte

Essen, Trinken
Juli 17, 2026

Kyoceras Liebling des Monats – Nature Serie

Garten, Bauen, Wohnen
Juli 17, 2026

Lunartec 2in1-LED-Tischleuchte und -Flaschenaufsatz, RGBW

Essen, Trinken
Juli 17, 2026

Neue Rezeptplattform kämpft gegen werbeüberladene Wettbewerber

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

nLighten und Arqit beweisen, dass die Public Cloud genutzt werden kann, ohne dabei auf Souveränität zu verzichten

Tourismus, Reisen
Juli 16, 2026

Hotel Sansibar: ASILI FREQUENCIES feiert Premiere im Hotel Green Ocean Zanzibar

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 16, 2026

Flüssigkeitszufuhr: Warum Longevity mit einfachen Routinen beginnt

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Verkehrsrecht

Begleitetes Fahren ohne Begleiter: Führerschein weg

Beim „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“ muss eine der Personen mit im Auto sitzen, die als Begleitperson in der amtlichen Bescheinigung des Fahrers angegeben sind. Fährt eine andere Person mit, reicht dies nicht aus – und die Fahrerlaubnis des jungen Fahrers wird widerrufen. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
VGH Baden-Württemberg, Az. 10 S 1404/16

Hintergrundinformation:
Seit 2011 dürfen Fahranfänger bereits mit dem vollendeten 17. Lebensjahr Auto fahren. Beim sogenannten „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“ erhalten die jungen Fahrer keine Fahrerlaubnis im Kartenformat, sondern eine Prüfungsbescheinigung. Mit Erreichen der Volljährigkeit können sie diese in einen Führerschein in üblicher Form eintauschen. Begleitetes Fahren ist an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Wie der Name schon sagt, muss immer ein Begleiter mit im Auto sitzen. Es muss sich um eine mindestens 30-jährige Person handeln, die seit mindestens fünf Jahren den Führerschein besitzt. Den Führerschein muss der Begleiter mit sich führen. Der Fall: Ein 17-Jähriger hatte die Fahrerlaubnis für das „Begleitete Fahren ab 17“ mit der Auflage bekommen, nur in Begleitung von seiner Mutter oder seinem Vater zu fahren. Diese Auflage war wie üblich in seiner Prüfungsbescheinigung vermerkt. 14 Tage vor seinem 18. Geburtstag wurde er kontrolliert – doch außer ihm saß nur seine Schwester im Auto. Er musste daraufhin eine Geldbuße von 50 Euro zahlen. Außerdem widerrief die Führerscheinstelle seine Fahrerlaubnis. Der 17-Jährige wehrte sich und zog gegen diese Entscheidung vor Gericht. Unter anderem bestritt er, vorsätzlich gehandelt zu haben. Er habe geglaubt, es handle sich nicht um eine öffentliche Straße. Das Urteil: Die Argumente des jungen Autofahrers stießen beim Gericht auf taube Ohren. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung der Behörde. Nach Mitteilung des D.A.S. Leistungsservice berief sich das Gericht auf die gesetzliche Regelung in § 6e Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Diese besage eindeutig, dass beim „Begleiteten Fahren“ unbedingt eine der Personen als Begleiter dabei sein müsse, die in der Prüfungsbescheinigung namentlich genannt seien. Sei der 17-Jährige ohne diese Personen unterwegs, sei seine Fahrerlaubnis laut Gesetz zu widerrufen. Andere Personen zählten nicht. Warum er geglaubt haben sollte, dass die Straße, auf der er fuhr, nicht öffentlich gewesen sei, erschloss sich dem Gericht nicht. Es komme auch nicht darauf an, ob er andere Verkehrsteilnehmer gefährdet habe. Der junge Mann muss nun eine neue Fahrerlaubnis erwerben.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. September 2016, Az. 10 S 1404/16

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 26 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert