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Canada Gold Trust Skandal: Anleger billigen fragwürdiges Rettungskonzept

Aktuelle Entwicklung des Canada Gold Skandals: Staatsanwaltschaften schieben sich die Verantwortung zu – Überzeugung des Rettungskonzepts: Schürferwartungen, Goldvorkommen und Ertrag?

Canada Gold Trust Skandal: Anleger billigen fragwürdiges Rettungskonzept

Canada Gold Trust Skandal: Anleger billigen fragwürdiges Rettungskonzept

Aktuelle Neuigkeiten im Skandal um die Konstanzer Kapitalanlagengesellschaften des „Canada Gold Trust“ – Konglomerats. Die Treuhandgesellschaft der Fonds, Xolaris Service GmbH, hat durch Pressemitteilung vom 04.07.2017 mitgeteilt, eine Mehrheit von durchschnittlich ca. 95 % der vier verschiedenen Fonds haben den von der Xolaris Verwaltungs GmbH vorgelegten Investorenkonzept zugestimmt. Dieses Konzept sah den Erwerb der kanadischen Henning Gold Mines Inc. (HGM) durch eine internationale Investorengruppe vor, die die angeblich werthaltigen Schürfrechte der HGM ausbeuten sollte und so einen Kapitalrückfluss an die Anleger sicherstellen sollte. Klar ist bei diesem Konzept allerdings, dass ein Rückfluss von 100 % des Anlegergeldes nicht zustande kommen wird, da auch die Investorengruppe von deutlich geringeren Goldreserven ausgeht, als die Canada Gold Trust Gruppe dies ursprünglich tat.

Canada Gold Trust-Anleger bewerten das Rettungskonzept kritisch: Schürferwartungen – Goldvorkommen – Ertragserwartungen?

„Genau vor diesem Hintergrund des Auseinanderfallens der tatsächlichen Schürferwartungen und der für die Erreichung der prospektierten Ziele erforderlichen Goldvorkommen haben wir für unsere Mandanten Schadensersatzprozesse gegen die Verantwortlichen, auch die gegen die Treuhandgesellschaft Xolaris Service GmbH, vor dem Landgericht Konstanz angestrengt. Das Landgericht hatte festgestellt, dass die Prospekte der Canada Gold Trust 2 KG teilweise in krimineller Art und Weise fehlerhaft waren und die Ertragserwartungen übertrieben positiv darstellten. Eine Berufung ist eingelegt, eine Entscheidung steht allerdings noch aus“, teilt der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit, der eine Vielzahl geschädigter Canada Gold Trust Anleger vertritt und das Rettungskonzept der Fonds kritisch bewertet.

Aktuell: Betroffene Canada Gold Trust-Anleger haben Strafanzeigen gegen Verantwortliche gestellt – Wer ist zuständig, wie geht es weiter?

Eine weitere Neuigkeit ergibt sich im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Hier hatten mehrere Anleger Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen der Henning Gold Mines eingereicht, auch vor dem Hintergrund der dubiosen Vorgänge um das „Gold Bonus Programm“ einer weiteren Tochtergesellschaft der HGM. Nach Rechtsanwalt Christian-H. Röhlkes Kenntnis sind die Strafanzeigen zunächst von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Konstanz an die zuständige Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft in Mannheim gereicht worden, von wo aus sie nach einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten an die Staatsanwaltschaft in München weitergeleitet wurden. Dies kann Rechtsanwalt Röhlkes Meinung nach nur vor dem Hintergrund der dort ebenfalls geführten Ermittlungen im Zusammenhang mit der „DIMA 24“ und Herrn Malte H. erfolgt sein. Die DIMA 24 hatte einen Großteil der Canada Gold Trust-Anleger geworben. Aktuell liegt Rechtsanwalt Christien-H. Röhlke allerdings ein Schreiben der Staatsanwaltschaft München vor, nach welcher das Verfahren wieder nach Mannheim zurückgegeben wurde mangels Zuständigkeit.

Fazit: Wie sollen die betroffenen und geschädigten Anleger das hin und her der Zuständigkeitsverantwortung deuten?

„Es ist schwer nachvollziehbar, wieso bei einem Anlegerschaden von über 60 Mio. EUR hier die Staatsanwaltschaft nicht zu konkreten Ermittlungsergebnissen kommt und die Verantwortung vielmehr weiter verschieben will. Der Vorgang erinnert an die schleppende Aufklärung des Hamburger Pfandhausskandales rund um die Lombardium-Gruppe. Anleger scheinen sich hier auf dem zivilrechtlichen Weg verlassen zu müssen, da die Strafverfolgungsbehörden untätig zu bleiben scheinen“, meint der erfahrene Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de

Kontakt
Röhlke Rechtsanwälte
Christian-H. Röhlke
Kastanienallee 1
10435 Berlin
0049 (0)30 715 206 71
anwalt@kanzlei-roehlke.de
http://www.kanzlei-roehlke.de

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