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Alno AG Insolvenz – Eigenverwaltung soll beendet werden

Alno AG Insolvenz – Eigenverwaltung soll beendet werden

Alno AG Insolvenz - Eigenverwaltung soll beendet werden

Das Insolvenzverfahren über die Alno AG soll nicht weiter in Eigenverwaltung durchgeführt werden. Einen entsprechenden Antrag hat die Geschäftsleitung am 29. August gestellt.

Der Küchenhersteller Alno hatte Mitte Juli 2017 Insolvenzantrag gestellt und beantragt, das Verfahren in Eigenverwaltung durchzuführen (Az.: 10 IN 93/17). Nun haben die Geschäftsleitungen der Alno-Gruppe beim zuständigen Amtsgericht Hechingen allerdings beantragt, die Eigenverwaltung aufzuheben, den vorläufigen Sachwalter zum vorläufigen Insolvenzverwalter zu bestellen und ein Regelinsolvenzverfahren durchzuführen, teilte das Unternehmen am 29. August 2017 mit.

Ziel sei es, laut Unternehmensangaben, durch diesen Schritt den Geschäftsbetrieb weiter zu stabilisieren. Weiter heißt es, dass es erste Erkenntnisse zu möglichen Verfehlungen ehemaliger Vorstände gebe, die den Interessen der Gläubiger zuwidergelaufen sein könnten. Dementsprechend könnten ggf. Forderungen gegen die betroffenen ehemaligen Vorstandsmitglieder geltend gemacht werden. Die vollständige Ermittlung und Geltendmachung könne sich aber noch über Jahre hinziehen. Daher sei eine übertragende Sanierung, sprich ein Verkauf, wahrscheinlicher geworden.

Sollte die Eigenverwaltung aufgehoben und ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden, können die Anleger der Alno-Anleihe und alle anderen Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Allerdings kann sich das Insolvenzverfahren in die Länge ziehen und wie hoch die Insolvenzquote dann ausfallen wird, ist noch völlig ungewiss. Das Amtsgericht Hechingen muss darüber entscheiden, ob die Eigenverwaltung aufgehoben wird.

Die Anleihe-Anleger können unabhängig vom Insolvenzverfahren aber auch Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Ansprüche auf Schadensersatz können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Im Rahmen ihrer Informationspflicht hätten die Anlageberater bzw. Vermittler die Anleger über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlust-Risiko aufklären müssen.

Die Alno AG hatte im Mai 2013 eine Unternehmensanleihe mit einem Volumen von 45 Millionen Euro emittiert und die Schuldverschreibung mit 8,5 Prozent p.a. verzinst. Im Mai 2018 steht die Anleihe ursprünglich zur Rückzahlung an.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

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