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OLG Köln: Anfechtung der Annahme einer Erbschaft wegen Irrtums

OLG Köln: Anfechtung der Annahme einer Erbschaft wegen Irrtums

OLG Köln: Anfechtung der Annahme einer Erbschaft wegen Irrtums

Wird eine Erbschaft nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen ausgeschlagen, gilt sie als angenommen. Dann kann aber noch die Anfechtung der Annahme der Erbschaft möglich sein.

Ein Erbe ist grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Erbschaft anzunehmen. Innerhalb einer Frist von sechs Wochen nachdem der Erbe von seiner Erbenstellung erfahren hat, kann er die Erbschaft ausschlagen. Wurde das Erbe nicht innerhalb fristgerecht ausgeschlagen, gilt die Erbschaft automatisch als angenommen. Möchte der Erbe die Erbschaft dann doch nicht antreten, bleibt nur noch die Anfechtung. Die Anfechtung wegen Irrtums ist in Ausnahmefällen möglich, wie ein Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 15. Mai 2017 zeigt (Az.: 2 Wx 109/17), erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

In dem zu Grunde liegenden Fall war die Erblasserin im Alter von 47 Jahren verstorben. Da sie kein Testament oder Erbvertrag hinterlassen hatte, wurden ihr Ehemann und ihre beiden Geschwister nach der gesetzlichen Erbfolge zu Erben. Die Schwester hatte die Erbschaft sofort ausgeschlagen, der Bruder nicht. Nach der Sechs-Wochen-Frist galt die Erbschaft daher als angenommen.

Wenig später erklärte der Bruder die Anfechtung der Annahme der Erbschaft. Zur Begründung führte er aus, dass er nicht gewusst habe, dass der Nachlass überschuldet ist. Ihm sei bekannt gewesen, dass seine Schwester etwa ein Jahr vor ihrem Tod eine Abfindung in Höhe von 100.000 Euro erhalten habe und dass ihr Konto wenige Monate vor ihrem Tod ein Guthaben von 60.000 Euro aufgewiesen hatte. Daher sei er davon ausgegangen, dass der Nachlass werthaltig sei. Vom Ehemann seiner Schwester habe er vergeblich versucht, Auskünfte über den Verbleib der Abfindung zu erhalten.

Das OLG Köln entschied, dass die Anfechtung wegen Irrtums über die Überschuldung des Nachlasses berechtigt ist. Denn der Bruder habe falsche Vorstellungen über die Zusammensetzung des Nachlasses gehabt. Damit sei er im Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses gewesen.

Die Anfechtung der Annahme einer Erbschaft ist allerdings nur im Einzelfall möglich und nicht jeder Irrtum berechtigt zur Anfechtung. Die Anfechtung ist z.B. nicht möglich, wenn der Erbe die Nachlassgegenstände nur falsch bewertet hat. Im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte können rund um den Nachlass beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/private-clients/erbrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

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