Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
November 4, 2026

Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden

IT, NewMedia, Software
November 4, 2026

Gerresheimer setzt für komplexe Spritzgussplanung erneut auf GANTTPLAN

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 4, 2026

Wachstum braucht die richtigen Voraussetzungen

Politik, Recht, Gesellschaft
November 4, 2026

ARAG Recht schnell…

Medizin, Gesundheit, Wellness
November 4, 2026

Gestresst? Dann verbessern Sie Ihre Stresskompetenz!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 4, 2026

MSCI World – Unternehmensnews im Blick

IT, NewMedia, Software
November 4, 2026

UPDF 3.0 vereint Erstellen, Bearbeiten, Signieren und KI in einem vollständigen Dokumenten-Workflow

Politik, Recht, Gesellschaft
November 4, 2026

Yacht für Millionen gekauft – doch ist sie beim Wiederverkauf steuerlich ein Problemfall?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 4, 2026

Torschlusspanik bei Immobilien beschert dem Staat Rekordeinnahmen durch Schenkungsteuer

IT, NewMedia, Software
November 4, 2026

EU-Maschinenverordnung 2027: Was Anlagenbauer jetzt vorbereiten müssen

IT, NewMedia, Software
November 4, 2026

Media Alert: Managed SOC: Warum Firewall und Antivirus für Cyber-Resilienz nicht mehr ausreichen

Elektro, Elektronik
November 4, 2026

MEMPHIS Electronic nimmt ADATA in sein Speicherportfolio auf

Auto, Verkehr
November 4, 2026

Somikon HD-Akku-Endoskop-Kamera EC-210.hd, LED-Licht, 5 m

Medizin, Gesundheit, Wellness
November 4, 2026

Wenn Müdigkeit, Bauchfett und schlechter Schlaf mehr als Alterserscheinungen sind

Mieterhöhung nach Modernisierung

ARAG Experten sagen, was Mieter und Vermieter beachten müssen.

Mieterhöhung nach Modernisierung

Modernisiert ein Vermieter seine Immobilie, gibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ihm in § 559 das Recht, die Jahresmiete um bis zu 11 Prozent der für die betreffende Wohnung aufgewendeten Kosten zu erhöhen. § 555c Abs. 1 BGB sieht vor, dass der Vermieter den Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Modernisierung in Textform über die beabsichtigten Maßnahmen, deren Beginn und voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung informieren muss. Der Mieter hat in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht, das er bis zum Ende des Monats, der auf die Mitteilung folgt, ausüben kann. Das Fehlen der fristgerechten Ankündigung einer tatsächlich durchgeführten Modernisierung führt aber nicht unweigerlich dazu, dass der Vermieter das Recht zur Erhöhung der Miete verliert. Soweit die Gesetze: Was das konkret bedeutet, erklären ARAG Experten.

Der Fall
Im September 2007 kündigte ein Vermieter seinen Mietern schriftlich an, einen Fahrstuhl im Haus einbauen zu wollen. Dem widersprach die Mieterin einer Wohnung in der 2. Etage. Daraufhin zog der Vermieter im Februar 2008 seine Modernisierungsankündigung zurück; den Fahrstuhl ließ er in der Folge dennoch einbauen. Mit Schreiben vom September 2008 erhöhte er die bisherige Miete von 338,47 Euro wegen der ihm entstandenen Kosten für den Einbau des Fahrstuhls um 120,78 Euro. Die Mieterin weigerte sich in der Folgezeit, die erhöhte Miete zu zahlen. Daraufhin klagte der Vermieter auf Zahlung des Differenzbetrages für die Monate Juni bis August 2009.

Die Entscheidung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte anschließend über die Wirksamkeit der Mieterhöhung zu entscheiden, die der Vermieter geltend gemacht hatte, ohne die Modernisierung vorher anzukündigen. Der höchste deutsche Gerichtshof entschied denn auch zu Gunsten des Vermieters. Durch die vom Gesetz verlangte Ankündigung der Modernisierung soll der Mieter – so der zuständige Senat – in die Lage versetzt werden, sich auf die geplanten Umbaumaßnahmen in seiner Wohnung einzustellen. Außerdem soll er gegebenenfalls von seinem für diesen Fall bestehenden außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen können. Dagegen soll die Ankündigungspflicht den Vermieter nach Meinung des Gerichts nicht in seinem Recht beschränken, die Kosten der durchgeführten Modernisierung auf den Mieter umzulegen. Die Mieterhöhung konnte der Vermieter deshalb hier auch ohne vorherige Ankündigung verlangen (BGH, Az.: VIII ZR 164/10). Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass eine verlangte MIeterhöhung laut Gesetz erst sechs Monate später wirksam wird, wenn der Vermieter über die geplante Modernisierungsmaßnahme nicht oder nicht rechtzeitig informiert hat.

Download unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

(Visited 66 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert