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Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kann immer noch gestellt werden

Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kann immer noch gestellt werden

Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kann immer noch gestellt werden

Steuerhinterzieher können sich nicht sicher fühlen. Immer häufiger kommt die Steuerhinterziehung ans Licht. Noch ist Zeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige zu stellen.

Ob durch den Ankauf von Steuer-CDs oder durch Enthüllungen der Panama Papers bzw. Paradise Papers – für Steuerhinterzieher wird die Luft dünner. Der Staat wird den Kampf gegen Steuerhinterziehung weiter forcieren. Hinzu kommt, dass es durch den automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten immer schwieriger wird, unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten zu verbergen.

Berücksichtigt werden muss dabei natürlich auch, dass nicht alles, was in den Paradise Papers oder Panama Papers auftaucht, automatisch illegal ist. Vielfach wird auch nur der steuerliche Gestaltungsspielraum genutzt. Wer sich unsicher ist, ob dabei die Grenze zur Illegalität überschritten wurde, sollte dies prüfen lassen, so die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. In Fällen von Steuerhinterziehung haben Betroffene immer noch die Möglichkeit, durch eine strafbefreiende Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.

Allerdings sollte die Selbstanzeige gestellt werden, bevor die Steuerhinterziehung von den Finanzbehörden entdeckt wurde. Ist es dafür schon zu spät, kann sich die Selbstanzeige aber ähnlich wie ein Geständnis immer noch strafmildernd auswirken. Sie kann bei hohen Hinterziehungsbeträgen den Unterschied zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe ausmachen.

Die Selbstanzeige sollte aber in jedem Fall vollständig sein und alle relevanten Daten der vergangenen zehn Jahre auf den Tisch legen. Wer hier nur Stück für Stück mit der Wahrheit herausrückt, gefährdet die Wirksamkeit der Selbstanzeige. Diese komplexen Anforderungen sind von einem Laien kaum zu überschauen und noch weniger zu erfüllen. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen erstellt werden. Denn jeder Fall liegt anders und die Besonderheiten müssen entsprechend berücksichtigt werden. Wer dennoch auf professionelle Hilfe verzichtet, muss damit rechnen, dass die Selbstanzeige fehlschlägt und dann immer noch eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht.

Damit das nicht passiert, können sich Betroffene an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte wenden. Sie können jeden Fall individuell bewerten und die Selbstanzeige so erstellen, dass sie auch wirksam ist.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
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Michael Rainer
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