Neuigkeiten Timeline

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 22, 2026

Aagon beruft Sven Häckel zum Head of Sales

Handel, Dienstleistungen
Juli 22, 2026

50 Jahre dm Österreich – allcop Fotobox in Lustenau

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

Hong Kong Tourism Board startet globale Kampagne „Only in Hong Kong“

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Box stellt neue Kontrollfunktionen für KI-Agenten mit Zugriff auf Unternehmensinhalte vor

Allgemein
Juli 22, 2026

Mehr als eine Tragehilfe: Wie Papiertragetaschen Handel, Gastronomie und Markenauftritt verbinden

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Extreme Networks begleitet Bond Almand auf seiner Solo-Radtour zu allen NFL-Stadien

Immobilien
Juli 22, 2026

Kurzfristige Verkaufsentscheidungen: Professionelle Unterstützung in besonderen Lebenslagen

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 22, 2026

Wissenschaftler warnen vor Tigermücken

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 22, 2026

Schüleraustausch ist zurück – doch Deutschland verliert als Gastland

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

Ajman von Numbeo Safety als sicherste Stadt der Welt ausgezeichnet

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 22, 2026

(Fris)Urlaub? Jeder zweite Mann würde sich im Ausland verschönern lassen

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

Fewobird übernimmt Reiseportal Urlaub-mit-Hund.de

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 22, 2026

Philips Evnia 4K-QD-OLED-Gaming-Monitor vereint 165-Hz-Geschwindigkeit mit beeindruckender Bildqualität

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 22, 2026

Prognoseanpassung: Schwäche im Maschinenbau belastet Hoenle Gruppe

BGH: Vertikale Preisbindung ist unzulässige Wettbewerbsbeschränkung

BGH: Vertikale Preisbindung ist unzulässige Wettbewerbsbeschränkung

BGH: Vertikale Preisbindung ist unzulässige Wettbewerbsbeschränkung

Vertikale Preisbindungen beschränken den Wettbewerb und stellen daher in der Regel einen Verstoß gegen das Kartellrecht dar. Das hat der BGH mit Urteil vom 17. Oktober 2017 bestätigt (Az.: KZR 59/16).

Bei vertikalen Preisbindungen verpflichten die Hersteller ihre Abnehmer die Ware zu einem festgelegten Preis zu verkaufen oder einen Mindestpreis nicht zu unterschreiten. Dann liegt regelmäßig ein Verstoß gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und Art. 101 AEUV vor, nach dem Vereinbarungen, die den Handel zwischen Mitgliedsstaaten beeinträchtigen, verboten sind, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Das bestätigte auch der Bundesgerichtshof. In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Hersteller von Diätkost, der seine Waren u.a. in Apotheken vertreibt, den Apotheken einen Rabatt in Höhe von 30 Prozent angeboten, wenn sie einen bestimmten Verkaufspreis für das Produkt nicht unterschreiten. Gegen dieses Vorgehen klagte eine Wettbewerbszentrale, die in dem Angebot eine Mindestkaufpreisvereinbarung und damit einen Verstoß gegen das GWB und gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV sieht.

Die Unterlassungsklage hatte in erster Instanz Erfolg. Im Berufungsverfahren hob das OLG Celle das Urteil jedoch auf und wies die Klage ab. Dies begründete es damit, dass die Vereinbarung einer Preisuntergrenze zwar eine vertikale Preisbindung darstelle und gegen Kartellrecht verstoße. Im konkreten Fall sei aber keine spürbare Wettbewerbsbeschränkung festzustellen, da die Rabattaktion befristet und auf die einmalige Abnahme von 12 bis 90 Dosen beschränkt gewesen sei.

Der BGH folgte dieser Argumentation nicht und stellte das erstinstanzliche Urteil wieder her. Der Kartellsenat stellte fest, dass die Vereinbarung eines Mindestkaufpreises eine spürbare Wettbewerbsbeschränkung darstelle. Denn sie führe dazu, dass der Unternehmer in seiner Freiheit beschränkt wird, den Verkaufspreis nach eigenem Ermessen festzusetzen. Für die Beurteilung der Spürbarkeit einer Wettbewerbsbeschränkung sei nicht jede einzelne angestrebte Vereinbarung maßgeblich, sondern ihre Gesamtheit. Die Rabattaktion habe sich über das gesamte Bundesgebiet erstreckt. Dabei sei es um ein potenzielles Bestellvolumen von ca. 1,8 Millionen Dosen mit entsprechender Preisbindung gegangen. Dies sei mehr als nur eine geringfügige Wettbewerbsbeschränkung, so der BGH.

Verstöße gegen das Kartellrecht oder das Wettbewerbsrecht können scharfe Sanktionen zur Folge haben. Im Kartellrecht und Wettbewerbsrecht erfahrene Rechtsanwälte können Unternehmen beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kartellrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 39 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert