Neuigkeiten Timeline

Handel, Dienstleistungen
Juni 8, 2026

Vintage-Gitarren halten Musikgeschichte lebendig

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 8, 2026

Norddeutsches Unternehmen entwickelt patentierte Stratosphärenplattform für Höhen über 30 Kilometer – erste Tests bereits erfolgreich durchgeführt

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 8, 2026

ILA Berlin 2026 – Die Automatisierungslücke in der Ultraschallprüfung schließen

Immobilien
Juni 8, 2026

Betreiberwechsel für Hotels mit der Hotel Investments AG

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 8, 2026

E-Bike: Vom Diebstahl bis zum Akkubrand – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 8, 2026

KI-Skills bringen Karrierevorteile

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 8, 2026

Ferienjob: Welche Regeln für Jugendliche gelten

Kunst, Kultur
Juni 8, 2026

„Midsommar meets Fête de la Musique“: Das Forum Steglitz feiert den längsten Tag des Jahres mit einem Open-Air-Fest an der Schloßstraße

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 8, 2026

Korian und Verbund Pflegehilfe digitalisieren den Aufnahmeprozess von 218 Einrichtungen

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 8, 2026

PEARL Faltbare Magnetgreifzange aus Aluminium,

Handel, Dienstleistungen
Juni 8, 2026

Warum immer mehr Mittelständler auf Factoring setzen

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 7, 2026

Emotionaler Erfahrungsbericht einer Partnerrückführung mit André

Handel, Dienstleistungen
Juni 7, 2026

RABATTE IN VOLLER BLÜTE

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 6, 2026

AGT Professional Elektrischer Akku-Kartonschneider

BSG zur Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführern

BSG zur Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführern

BSG zur Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführern

Die Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführern ist ein brisantes Thema. Das Bundessozialgericht hat nun entschieden, dass Geschäftsführer regelmäßig als Beschäftigte der GmbH anzusehen sind.

Die Frage der Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführern kann ggf. zu erheblichen Nachforderungen der Sozialversicherungsbeiträge führen. Das BSG hat mit Urteilen vom 14. März 2018 (Az.: B 12 KR 13/17 R und B 12 R 5/16 R) festgestellt, dass Geschäftsführer einer GmbH regelmäßig als Beschäftigte der GmbH anzusehen und damit auch sozialversicherungspflichtig sind. An die Selbstständigkeit eines Geschäftsführers formulierte es hohe Anforderungen. Insbesondere käme es darauf an, dass der Geschäftsführer über ausreichende rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten verfügt, um die Geschicke der Gesellschaft zu bestimmen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Im ersten Fall verfügte der klagende Geschäftsführer über einen Anteil von 45,6 Prozent am Stammkapital. Zusätzlich gab es mit dem zweiten Gesellschafter der GmbH eine „Stimmbindungsabrede“. Im anderen Fall hielt der Geschäftsführer nur 12 Prozent des Stammkapitals. In beiden Fällen stellte das BSG fest, dass die Geschäftsführer als abhängig Beschäftigte der GmbH anzusehen sind. Damit stellte es auch die Sozialversicherungspflicht fest.

Zur Begründung führte das BSG aus, dass Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nur dann nicht als abhängig Beschäftigte einzuordnen sind, wenn sie die Rechtsmacht besitzen, durch Einflussnahme auf die Gesellschafterversammlung die Geschicke der Gesellschaft zu bestimmen. Das sei regelmäßig dann möglich, wenn der Geschäftsführer mehr als 50 Prozent des Stammkapitals hält und damit der Mehrheitsgesellschafter ist. Verfügt der Geschäftsführer nur über 50 Prozent der Anteile am Stammkapital oder weniger, könne eine abhängige Beschäftigung nur ausgeschlossen werden, wenn der Geschäftsführer durch ausdrückliche Regelungen im Gesellschaftsvertrag über eine umfassende Sperrminorität verfüge und er dadurch Weisungen der Gesellschafterversammlung verhindern könne.

Zudem betonte das BSG, dass es nicht darauf ankomme, welche Befugnisse der Geschäftsführer im Außenverhältnis der GmbH hat oder welche Freiheiten ihm bei seinen Tätigkeiten, z.B. bezüglich der Arbeitszeit, eingeräumt werden. Entscheidend sei, dass er eine ausreichende Rechtsmacht besitze.

Im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte können Geschäftsführer und Gesellschaften bezüglich der Sozialversicherungspflicht beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 34 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert