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Unternehmen gründen in Deutschland: ein Weg auch zu einer Aufenthaltserlaubnis

Unternehmen gründen in Deutschland: ein Weg auch zu einer Aufenthaltserlaubnis

Deutschlandflagge (Bildquelle: Pixabay)

Düsseldorf, 20.09.2018. Deutschland wird als Zuwanderungsland immer attraktiver. Menschen aus der ganzen Welt kommen hierher, um sich eine neue Existenz aufzubauen. Der Mangel an Arbeitskräften in Deutschland eröffnet hier auch Nicht-EU-Ausländern viele Möglichkeiten. Ein Weg, um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, ist daher die Gründung eines eigenen Unternehmens in Deutschland. Dabei hilft die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Viele gute Gründe sprechen für eine Unternehmensgründung in Deutschland: Die Wirtschaft boomt, die politischen Verhältnisse sind stabil und angesichts des Fachkräftemangels hat das Land die Gründung eines eigenen Unternehmens für Nicht-EU-Ausländer in den vergangenen Jahren deutlich vereinfacht.

Wie funktioniert die Unternehmensgründung in Deutschland?

Für EU-Ausländer ist es ebenso leicht wie für deutsche Staatsbürger, hier ein neues Unternehmen zu etablieren. Nicht-EU-Ausländer können eine befristete Aufenthaltsfahrerlaubnis und sodann ggf. auch eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erhalten, wenn
– ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht,
– die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
– die Finanzierung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

Um im ersten Schritt das entsprechende Visum zu erhalten, sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Hierzu zählen ein Nachweis der beruflichen Qualifikation, ein fundierter Businessplan, ein Gesellschaftervertrag oder eine Gründungsurkunde, ein Wohnsitznachweis sowie eine Krankenversicherung. Personen, die älter als 45 Jahre sind, benötigen außerdem einen Nachweis über eine angemessene Altersversorgung.

Unterstützung durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Deutschland

Aber: Für Menschen, die im Ausland leben, ist es mitunter schwierig, die Abläufe zu verstehen und die notwendigen Unterlagen vollständig, fristgerecht und in deutscher Sprache beizubringen. Ihnen hilft die Fachkanzlei Mutschke. Sie ist spezialisiert auf Unternehmensrecht und unterstützt auch ausländische Firmen bei der Gründung. „Eigentlich ist es gar nicht so schwierig, in Deutschland ein eigenes Unternehmen zu gründen und auf diese Weise eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten“, sagt Fachanwältin Nicole Mutschke. „Aber wer nicht vor Ort ist und die Sprache nicht sicher beherrscht, stößt schnell auf Fragen und Probleme. Wir begleiten unsere Mandanten bei dem gesamten Gründungsprozess – inklusive Aufenthaltserlaubnis. Hierfür bieten wir verschiedene Leistungspakete zum Festpreis an.“

Als Rechtsform für das neue Unternehmen empfiehlt Nicole Mutschke die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Denn: „Die GmbH genießt bei Kunden und Geschäftspartnern hohes Ansehen. Die Gründung ist einfach und schnell möglich.“

Weitere Informationen zum Thema Unternehmensgründung in Deutschland und Aufenthaltserlaubnis auf www.company-formation-in-germany.com

Die Rechtsanwaltsgesellschaft Mutschke mbH ist eine Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Wirtschaftsrecht. Sie unterstützt ihre Mandanten bei rechtlichen Fragen zu Geldgeschäften, geschlossenen Fonds und Unternehmensrecht. Die Kanzlei ist deutschlandweit sowie international tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld. www.kanzlei-mutschke.de

Kontakt
Kanzlei Mutschke
N. Mutschke
Königsallee 60 f
40212 Düsseldorf
0211 88284460
info@kanzlei-mutschke.de
http://www.kanzlei-mutschke.de

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