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Sojamilch bleibt verboten

Sojamilch bleibt verboten

(Mynewsdesk) Berlin, 27. September 2018. Der Milchindustrie-Verband begrüßt die Änderungen in den Gesetzen zum Schutz der Verbraucher, mit denen nun klargestellt wird, dass es sich bei Verstößen gegen Kennzeichnungsregeln bei Milch und Milcherzeugnissen bzw. deren Imitaten weiterhin um Straftatbestände handeln wird. Der Bundesrat hat am 21. September 2018 den Regelungen zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und milchrechtlicher Bestimmungen sowie zur Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung zugestimmt. Die Rechtstexte werden in Kürze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Dabei geht es u.a. um den sogenannten negativen Bezeichnungsschutz für Milch und Milcherzeugnisse. Begriffe wie „Sojamilch“ oder „Tofubutter“ bleiben verboten und der Strafrahmen wurde neu begründet.

„Wir sind der Bundesregierung, dem Bundesrat und Bundestag dankbar für die Klarstellung“, so Dr. Jörg Rieke, Geschäftsführer des Milchindustrie-Verbandes in Berlin. Der Bezeichnungsschutz für Milch und Milcherzeugnisse ist wichtig für Verbraucher, Verarbeiter und nicht zuletzt für die deutschen Milcherzeuger, so der Verband. Der Strafrahmen beträgt bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe.

Diese Pressemitteilung wurde via Mynewsdesk versendet. Weitere Informationen finden Sie im Milchindustrie-Verband e.V.

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Der Milchindustrie-Verband e.V. (MIV) repräsentiert etwa 80
leistungsstarke, mittelständische Unternehmen der deutschen Milch- und
Molkereiwirtschaft. Diese stellen mit einem Jahresumsatz von rund 20
Milliarden Euro mit den größten Bereich der deutschen
Ernährungsindustrie dar.

Firmenkontakt
Milchindustrie-Verband e.V.
Dr. Björn Börgermann
Jägerstraße 51
10117 Berlin
+49 30 4030445-30
boergermann@milchindustrie.de
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