Neuigkeiten Timeline

Elektro, Elektronik
September 1, 2026

Hier droht Gefahr: Die häufig übersehene Sicherheitslücke im Produktionsprozess

Wissenschaft, Forschung, Technik
September 1, 2026

NavVis stellt CLX vor: Das erste agile Hand-Capture-Device für zuverlässige, tägliche Dokumentation im großen Maßstab

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

Neues kostenloses Online-Tool kalkuliert die realen Kosten eines Cyberangriffs

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 1, 2026

Rockstone News – Wenn Silica zu Technologie wird: Homeruns hochreiner Silica-Sand findet seinen Weg in Siliziumkarbid, Photonik und den Ausbau der KI-Infrastruktur

Umwelt, Energie
September 1, 2026

Neue Hürden für Windkraft im Heckberger Wald

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 1, 2026

Pressemeldung – Fluorid unter Beschuss: Experten warnen vor Fehlinformation

Allgemein
September 1, 2026

Die Q4-Uhr tickt: Wie E-Commerce-Brands mit ganzheitlichem Performance Marketing das vierte Quartal erobern

Bildung, Karriere, Schulungen
September 1, 2026

Zwölf neue Auszubildende starten bei BURKHARDT 2026

Essen, Trinken
September 1, 2026

Kartoffelernte in Deutschland: Regionale Vermarktung braucht passende Verpackungen

Essen, Trinken
September 1, 2026

Wolff Weine ist 2026 Weinpartner von Hamburgs Sterne by OPEN MOUTH.

Umwelt, Energie
September 1, 2026

Rheingas wird Namenssponsor der Elephants Grevenbroich

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 1, 2026

Tag des Goldes 2026: GOLD.DE lädt zur zweiten Auflage des Aktionstags

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

Engagement für die IT-Fachkräfte von morgen

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

SAGA entwickelt sich vom Scan-Spezialisten zum Anbieter für Agentic Operations

Online-Shopping im Büro: Ist das erlaubt?

Es ist bequem, einfach und im Vergleich zu Warteschlangen an Kassen, deutlich stressfreier und zeitsparender. Während der Arbeit mal eben eine Bestellung erledigen – für viele Arbeitnehmer selbstverständlich. Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops, erklärt, was erlaubt ist und was nicht.

1. Ich habe in einem Onlineshop Artikel für den privaten Gebrauch bestellt, bin aber am Zustellungstermin nicht zu Hause. Darf ich mir das Paket an meine Firmenanschrift liefern lassen?

Dr. Carsten Föhlisch: Diese Entscheidung variiert von Unternehmen zu Unternehmen. Laut § 106 Gewerbeordnung hat der Arbeitgeber das Weisungsrecht und kann somit entscheiden, ob er die Zustellung privater Pakete an die Firmenadresse zulässt. Man sollte in diesem Zusammenhang nicht vergessen, dass durch die Paketannahme Arbeitsabläufe behindert werden, die je nach Größe des Unternehmens sehr erheblich ausfallen können. Es ist ratsam, vor der Bestellung nachzufragen, ob die Zustellung im Ausnahmefall genehmigt ist.

2. An meinem Arbeitsplatz werden Pakete und Briefe vom Empfang entgegengenommen. Sind meine Kollegen verpflichtet, meine privaten Bestellungen anzunehmen?

Dr. Carsten Föhlisch: Grundsätzlich besteht keine Pflicht, das Paket für jemand Anderen in Empfang zu nehmen. Wird die Sendung angenommen, muss derjenige sie dem Empfänger selbstverständlich aushändigen. Sollte der Kollege in Vorleistung gehen müssen, weil es eine Bestellung per Nachnahme ist, muss die Sendung erst herausgegeben werden, wenn der Empfänger die Summe beglichen hat.

3. Aus Zeitmangel habe ich während meiner Arbeitszeit auf meinem Firmenrechner online ein Geschenk bestellt. Muss ich mit Konsequenzen rechnen?

Dr. Carsten Föhlisch: Auch hier hat der Arbeitgeber das Weisungsrecht und kann darüber entscheiden, ob das Internet und der Computer für private Zwecke genutzt werden dürfen. Gibt es im Unternehmen keine klaren Regelungen zur Internetnutzung und der Arbeitnehmer durfte über einen längeren Zeitraum (mindestens sechs Monate) mit stillschweigender Duldung des Arbeitgebers oder einer Person mit Leitungsfunktion privat im Internet surfen, kann es sein, dass sich ein Anspruch aus betrieblicher Übung ergibt. Dies ist jedoch sehr einzelfallbezogen. Verstößt man gegen bestehende Regelungen des Arbeitgebers, muss der Arbeitnehmer mit einer Abmahnung rechnen. Eine Kündigung kann erst nach einer Abmahnung erfolgen.

4. Ich habe in meiner Mittagspause online Bestellungen getätigt. Ist dies gesetzlich erlaubt?

Dr. Carsten Föhlisch: Die Ausgestaltung der Pause ist Privatsache und unterliegt nicht dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Aber auch hier gilt: Die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ist grundsätzlich nicht erlaubt und auch die private Nutzung des Firmen-PCs muss vom Arbeitgeber genehmigt werden.

5. Ich habe meinen Online-Einkauf via Smartphone während meiner Arbeitszeit getätigt. Kann mein Arbeitgeber mich dafür trotzdem abmahnen?

Dr. Carsten Föhlisch: Für den Arbeitgeber ist schwer nachvollziehbar, in welchem zeitlichen Rahmen der Arbeitnehmer sein Smartphone für persönliche Zwecke nutzt. Grundsätzlich werden durch die private Nutzung des Smartphones die arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt, weshalb dazu geraten wird, diese so weit wie möglich einzuschränken. Der Arbeitgeber kann bei wiederholtem Fehlverhalten eine Abmahnung aussprechen, die gegebenenfalls zu einer Kündigung führen kann.

Trusted Shops ist Europas Vertrauensmarke im E-Commerce. Das Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein „Rundum-sicher-Paket“ bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Das Trusted Shops Projekt „Locatrust“ verhilft lokalen Händlern zu echten Bewertungen ihrer Kunden. Damit bietet Trusted Shops lokalen Händlern die Möglichkeit, mehr Sichtbarkeit für ihr Geschäft und ihr Sortiment im Netz zu schaffen, um den Local Commerce zu stärken. Das Projekt wird im Rahmen des Strukturfonds EFRE (Europäische Fonds für Regionale Entwicklung) von der Europäischen Union gefördert.

Kontakt
Trusted Shops GmbH
Mustafa Ucar
Subbelrather Str. 15c
50823 Köln
0221/77536-7531
mustafa.ucar@trustedshops.de
http://trustedshops.de

(Visited 43 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert