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Janette Vehse informiert über Nachlassplanung bei spanischen Immobilien

Mit den nötigen Erfahrungen lassen sich zu hohe Steuern und Unsicherheiten bei der Erbfolge vermeiden

Denia, 26.11.2018. Die Beschäftigung mit dem eigenen Erbe mag oft sehr unangenehm erscheinen. Doch insbesondere Besitzer von Immobilien in Spanien müssen sich früher oder später mit der Frage beschäftigen, wie es mit dem Eigenheim nach dem Ableben weitergehen soll. Um sicherzugehen, dass die gewünschte Erbfolge eingehalten wird und die Erbschaftssteuern nicht höher als nötig ausfallen, sollten sich Immobilienbesitzer über die geltenden Rechte bewusst sein. Zentral sind hierbei, nach Erfahrungen von Janette Vehse, vor allem die Fragen, welches Erbrecht im jeweiligen Fall gilt und wie mit kompetenter Hilfe die steuerlich günstigsten Bedingungen genutzt werden können.

Deutsche in Spanien haben freie Wahl beim Erbrecht

Prinzipiell gilt, dass Deutsche ihre Besitztümer nach dem Recht des Ortes vererben, an dem sie ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Janette Vehse erklärt hierzu:
„Wer seinen Lebensmittelpunkt außerhalb Deutschlands hat, etwa in Spanien, hat jedoch immer noch die Möglichkeit sich im Testament für die Anwendung des deutschen Erbrechts zu entscheiden.“
Erst wenn diese Wahl nicht getroffen wird, gilt unumgänglich das spanische Recht. Wer auf die Wahl des deutschen Rechts verzichtet, muss laut der Erfahrungen von Janette Vehse in vielen Fällen mit großen Nachteilen rechnen, da die Erbfolge in Spanien teilweise stark von den deutschen Regelungen abweicht.

Erbschaftssteuerpflicht ist in Spanien unumgänglich

„Auch wenn man sich für die Anwendung des deutschen Erbrechts entschieden hat, ist dennoch keine Entbindung von der spanischen Erbschaftssteuerpflicht möglich“, betont Janette Vehse weiterhin. Alle in Spanien liegenden Vermögensgegenstände, auch Immobilien, müssen in jedem Fall nach spanischen Vorgaben versteuert werden. Die Freibeträge sind deutlich geringer als in Deutschland und liegen regionsbedingt meist bei 100.000 Euro für Ehepartner und Kinder. Liegt kein Verwandtschaftsverhältnis vor, wird es deutlich teurer. Hohe Hebelsätze können schnell zu einer Steuerlast von bis zu 40% führen, Freibeträge gibt es hierbei nicht. Bei rechtzeitiger Vorsorge lassen sich die hohen Erbschaftssteuern mithilfe der nötigen Erfahrungen und Fachkompetenzen so gering wie möglich halten. Sinnvoll sei nach Janette Vehse etwa das Verteilen des Erbes auf mehrere Schultern oder die Übertragung von Eigentum durch vorherige Schenkungen, bei denen ein Freibetrag von 100.000 Euro pro Kind gilt.

Janette Vehse, Juristin, Mitglied der deutsch-spanischen Juristenvereinigung. Janette Vehse & Partner, Denia

Über Janette Vehse

Janette Vehse ist Juristin mit abgeschlossenem Jurastudium in Deutschland und Auslandsstudium in Spanien. Sie ist Mitglied der deutsch-spanischen Juristenvereinigung und diplomiert im spanischen Immobilienrecht. Eine Rechtsberatung erfolgt ausschließlich in Zusammenarbeit mit Notaren und Rechtsanwälten.

Vehse Recht & Steuern S.L.
eingetragen im Handelsregister Alicante
Sitz in 03700 Denia
C/ Marques de Campo, 46, 3, 6
CIF: B54694542

Tel.: 0034 67847593
E-Mail: info@vehse.es

Homepage: http://vehse.es/

Über Janette Vehse

Janette Vehse ist Juristin mit abgeschlossenem Jurastudium in Deutschland und Auslandsstudium in Spanien. Sie ist Mitglied der deutsch-spanischen Juristenvereinigung und diplomiert im spanischen Immobilienrecht. Das Serviceangebot umfasst keine Rechtsberatung, diese erfolgt ausschließlich in Zusammenarbeit mit Notaren und Rechtsanwälten.

Kontakt
Vehse Recht & Steuern S.L.
Janette Vehse
C/ Marqués de Campo 46
03700 Dénia
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