Neuigkeiten Timeline

Auto, Verkehr
Juni 11, 2026

Zotefoams startet Global Partner Programme für mehr Qualität und Marktnähe

IT, NewMedia, Software
Juni 11, 2026

ezeep ist die erste Cloud-Drucklösung für Windows Protected Print

Mode, Trends, Lifestyle
Juni 11, 2026

NEU: Wilfa Probaker NXT, Bäckereiqualität für zu Hause

Immobilien
Juni 11, 2026

OAKHOUSE präsentiert auf der Dokomi 2026 in Düsseldorf Co-living-Angebote und Botschafterprogramm für Japan

Garten, Bauen, Wohnen
Juni 11, 2026

Kühl bleiben ohne Klimaanlage: Wie automatisierte Rollläden das Zuhause im Sommer schützen

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 11, 2026

Controlware als „EMEA Partner of the Year“ ausgezeichnet: Tenable würdigt langjährige Zusammenarbeit und herausragende Expertise im Exposure Manageme

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 11, 2026

UMT United Mobility Technology AG beschließt Barkapitalerhöhung

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 11, 2026

STARFACE veröffentlicht Service Release 1 für STARFACE 10

Immobilien
Juni 11, 2026

Bodenrichtwerte Rheinland: Köln vs. Umland im Vergleich

Immobilien
Juni 11, 2026

Bodenrichtwerte Köln: Faktor 5 zwischen Stadtteilen

Allgemein
Juni 11, 2026

WDR 2 SINGLE SPOT- die exklusive Werbemöglichkeit für prominente Markenplatzierung

Auto, Verkehr
Juni 11, 2026

Von „Richtig eklig!“ bis „Schon okay!“ – Flugetikette ist eine Frage des Alters

Garten, Bauen, Wohnen
Juni 11, 2026

Ausgezeichnetes Musterhaus Vilago von Fingerhut Haus – Bauhaus meets Wood

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 11, 2026

Alvarez & Marsal Analyse zeigt: Wachstum schlägt Kostensenkung in der Konsumgüterindustrie

Weihnachten: Die Regeln rund um die Feiertage

Welche Rechte haben Arbeitnehmer zwischen den Jahren?

Weihnachten: Die Regeln rund um die Feiertage

Während viele Menschen um den Weihnachtsbaum sitzen und es sich mit Plätzchen und anderen Leckereien gut gehen lassen, arten die Feiertage bei manchen in Stress aus. Ärzte, Polizisten, Kellner – viele Berufsgruppen müssen in der vermeintlich besinnlichen Zeit hart arbeiten. ARAG Experten erklären, welche Rechte zwischen den Jahren für Arbeitnehmer herrschen.

Arbeiten an Heiligabend, Weihnachten oder Silvester
Heiligabend und Silvester sind keine Feiertage, daher hängt es lediglich vom Arbeitgeber ab, ob sie frei sind, einen halben oder einen ganzen Urlaubstag erfordern. Der 25. und 26. dagegen sind gesetzlich festgelegte Feiertage, an denen das Arbeiten generell untersagt ist. Laut ARAG Experten sind im Arbeitszeitgesetz 16 Ausnahmen von dem Beschäftigungsverbot aufgeführt. So muss beispielsweise im Sicherheits- oder im Gesundheitswesen auch an Feiertagen eine Versorgung gewährleistet sein.

Das Diensthandy bleibt während der Feiertage abgeschaltet
Rein rechtlich ist niemand verpflichtet, Weihnachten ans Diensthandy zu gehen. Etwas anderes gilt nur, wenn Arbeitnehmer einen Bereitschaftsdienst übernommen haben. Führungskräfte können unter Umständen ebenfalls dazu verpflichtet sein. Alle anderen können laut ARAG Experten ihr Diensthandy aber beruhigt ausmachen.

Recht auf Feiertagszuschläge
Gesetzlich gibt es keinen Anspruch auf sogenannte Feiertagszuschläge, so die ARAG Experten. Lediglich für geleistete Nachtarbeit an solchen Tagen gibt es einen Aufschlag. Ansonsten steht dem an Sonn- oder Feiertagen schuftenden Mitarbeiter ein Ersatzruhetag zu. Allerdings gilt in den meisten Fällen nicht die gesetzliche Vereinbarung, sondern die vertragliche oder tarifvertragliche – und dort ist dann auch das individuelle Recht auf mögliche Zuschläge festgelegt.

Zuschläge und Steuern
Glück im Unglück haben diejenigen, die an den gesetzlichen Feiertagen arbeiten müssen und einen Zuschlag erhalten. Es lohnt sich: Denn der Lohnzuschlag an Heiligabend ab 14 Uhr und an den Weihnachtsfeiertagen ist bis zu 150 Prozent und an Silvester ab 14 Uhr bis zu 125 Prozent des Grundlohnes von maximal 50 Euro pro Stunde steuerfrei, so die ARAG Experten.

Betriebsferien
Auch wenn die Urlaubsverteilung im Allgemeinen nicht im Ermessen des Arbeitgebers liegt, darf er Betriebsferien anordnen. Dabei sollte er auf zwei Dinge achten. Erstens sollte die Zwangspause in den Schulferien liegen, damit Eltern nicht benachteiligt werden und zweitens sollte er die verordnete Freizeit so früh wie möglich ankündigen, damit sich alle Arbeitnehmer darauf einstellen können. Hat der Betrieb jedoch einen Personal- oder Betriebsrat, darf der Chef nicht in Eigenregie entscheiden, sondern muss deren Zustimmung einholen.

Download des Textes und verwandte Themen:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
0221 92428-215
0221 92428-219
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

(Visited 31 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert