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Arbeitsrecht: LAG Berlin Brandenburg schränkt Leiharbeit ein.

Arbeitsrecht: Das LAG Berlin Brandenburg hat Fällen mißbräuchlicher Leiharbeit Grenzen gesetzt. Nach einem Urteil des gerichts führt die dauerhafte konzerninterne Entleihung von Arbeitnehmern zu einem direkten Arbeitsverhältnis mit dem Entleiherunternehmer.
(Kanzlei Sachse – Rechtsanwalt Frankfurt Arbeitsrecht)

Arbeitsrecht: LAG Berlin Brandenburg schränkt Leiharbeit ein.

Rechtsanwalt Frankfurt, Anwalt Offenbach, Arbeitsrecht

Das LAG Berlin Brandenburg hat in einem arbeitsgerichtlichen Urteil vom 09.01.2013 – (Aktenzeichen 15 Sa 1635/1) dem Missbrauch von Leiharbeitsverhältnissen innerhalb des selben Konzerns Einhalt geboten.

Im vorliegenden Fall hatte ein Unternehmen im Krankenhausbereich innerhalb des Konzerns als Entleiherbetrieb Arbeitnehmer an ein anderes Unternehmen des selben Konzerns im Wege der Leiharbeit dauerhaft verliehen. Dies allein, um den Lohn gering halten zu können und den Kündigungsschutz ins Leere laufen zu lasen. So stellte es jedenfalls das Gericht fest. Dem erteilte das Gericht eine Absage. Die Arbeitnehmer hätten nunmehr einen direkten Arbeitsvertrag mit dem Entleiherunternehmen. Da es nach § 1 Abs. 1 AÜG nämlich Voraussetzung der Arbeitnehmerüberlassung sei, dass eine Überlassung nur vorübergehend erfolge, komme bei dauerhafter Überlassung ein Arbeitsverhältnis stets mit dem Entleiher ein Arbeitsverhältnis zustande.

Das Urteil hat immense Tragweite, verfügte der Entleiher vorliegend doch über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und führt das Urteil dazu, dass die verliehenen Arbeitnehmer im Ergebnis zu fortan beim Entleiherunternehmen zu dessen (besseren) Bedingungen angestellt sind.

Das LAg Berlin-Brandenburg sprach in diesem Fall von „institutionellen Rechtsmissbrauch“

Kanzlei Sachse – Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu allen Fragen des Arbeitsrechts.

Rechtsanwalt Frankfurt , Arbeitsrecht Frankfurt, Anwalt Arbeitsrecht

Als mittelständische Rechtsanwaltskanzlei mit Kanzleistandorten in Frankfurt am Main, Offenbach und Langen (Hessen) vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der gesamten Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Frankfurt am Main, Langen (Hessen), Offenbach am Main, Dreieich, Erzhausen, Rödermark, Mörfelden-Walldorf, Neu-Isenburg, Heusenstamm, Dietzenbach, Mühlheim, Eschborn, Bad Vilbel, Kelsterbach, Oberursel, Seligenstadt und Bad Homburg in juristischen Angelegenheiten.

Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets spezialisierte Lösungen nach Maß. Unsere Anwälte sind auf einzelne Rechtsgebiete spezialisiert, bilden sich ständig fort und nehmen sich Zeit für jeden Einzelfall.

Unsere Rechtsanwälte decken als Team ein umfassendes Spektrum an Rechtsdienstleistungen und Rechtsgebieten ab. Wir erweitern unseren Radius ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

Unser Hauptsitz in Langen wurde nach DIN EN ISO für besonderes Büromanagement zertifiziert.

Unsere Rechtsanwälte betreuen:
das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht, Ordnungswidrigkeiten, Autokaufrecht
das Strafrecht
das Arbeitsrecht
das Erbrecht
das Verwaltungsrecht
das Sozialrecht
das allgemeine Vertragsrecht und das Zivilrecht

Anwaltskanzlei Sachse

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