Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

20 Jahre NAW Berlin: Zwei Jahrzehnte Ausbildung für den Ernstfall

Sport, Events
Juli 21, 2026

SoFi Stadium vereinheitlicht seine Sicherheitsprozesse mit Genetec

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juli 21, 2026

Ferrari Industrieventilatoren GmbH bietet ErP 2026-ready Ventilatorlösungen für die erweiterten EU-Anforderungen

Essen, Trinken
Juli 21, 2026

Rosenstein & Söhne Multi-Zerkleinerer & Fleischwolf 400 W

Handel, Dienstleistungen
Juli 21, 2026

ALEXA unterstützt Berlin Pride | CSD Berlin 2026

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

norisbank als beste Direktbank Deutschlands ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Auf gute Nachbarschaft: Privathaftpflicht-Versicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen

Kunst, Kultur
Juli 21, 2026

Musicals in deutschen Medien: Kein Raum für Kritik?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) richtig lesen – die wichtigsten Kennzahlen einfach erklärt

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Media Alert: IT-Risikomanagement im Mittelstand: Risiken erkennen, Ausfälle vermeiden

Mode, Trends, Lifestyle
Juli 21, 2026

Digitale Liebesangebote und ihre rechtlichen Grenzen

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

BBQ-Erlebnis Sansibar: BBQ-Tisch & Lagerfeuerplatz im Hotel Green Ocean Zanzibar

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juli 21, 2026

Prepreg-Spezialist CIC erfolgreich nach EN 9100 zertifiziert

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Das Potenzial der eigenen Top-Kunden für Wachstum besser nutzen

FG Rheinland-Pfalz: Wertlose Aktien können steuerlich als Verlust berücksichtigt werden

FG Rheinland-Pfalz: Wertlose Aktien können steuerlich als Verlust berücksichtigt werden

FG Rheinland-Pfalz: Wertlose Aktien können steuerlich als Verlust berücksichtigt werden

Werden Aktien wertlos und von der Bank ersatzlos ausgebucht, können die Verluste steuerlich geltend gemacht werden. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az.: 2 K 1952/16).

Werden Aktien mit Verlust verkauft, können diese Verluste steuerlich berücksichtigt werden. Allerdings tun sich Finanzämter häufig schwer auch dann Verluste zu berücksichtigen, wenn die Aktien schlicht und einfach wertlos geworden sind und von der depotführenden Bank ersatzlos ausgebucht werden. Dies begründen die Finanzämter damit, dass eine schlichte Ausbuchung keine Veräußerung sei und ein Verlust daher nicht berücksichtigt werden könnte.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat nun mit Urteil vom 12. Dezember 2018 allerdings entschieden, dass die ersatzlose Ausbuchung endgültig wertlos gewordener Aktien als Verlust aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen sind, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Allerdings hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

In dem zu Grunde liegenden Fall war eine Aktiengesellschaft in die Insolvenz gerutscht und die Aktien des Klägers waren dadurch wertlos geworden. Nach der Liquidation der Gesellschaft buchte die depotführende Bank die wertlosen Aktien ersatzlos aus. Es war klar, dass der Kläger keine Zahlungen mehr zu erwarten hatte. Dennoch wollte das Finanzamt die Verluste nicht steuerlich anerkennen, weil der Anleger die Aktien schließlich nicht – wie notwendig – verkauft habe.

Die Klage vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte jedoch Erfolg. Das FG entschied, dass die Verluste entsprechend einer Veräußerung steuerlich zu berücksichtigen seien. Durch die ersatzlose Ausbuchung der Aktien habe der Kläger einen endgültigen Vermögensverlust erlitten. Nach Auffassung des Gerichts gebe es keine Gründe, den Untergang einer Aktie anders zu bewerten als den einer sonstigen Kapitalforderung oder Darlehensforderung.

Der Bundesfinanzhof hat bereits mit Urteil vom 24. Oktober 2017 entschieden, dass nach der Einführung der Abgeltungssteuer der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung, z.B. aus einem privaten Darlehen, einen steuerlich anzuerkennenden Verlust in der privaten Vermögensphäre darstellt (Az.: VIII R 13/15). Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz ist dieser Rechtsprechung nun gefolgt.

Im Steuerstreit mit den Finanzbehörden können im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstreit.html

GRP Rainer Rechtsanwälte www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Private Clients. GRP Rainer Rechtsanwälte befinden sich in Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Firmenkontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221-27 22 75-0
+49 221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221-27 22 75-0
+49 221-27 22 75-24
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 28 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert