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Die Panne beim Baukindergeld – Teil 1

Die Panne beim Baukindergeld - Teil 1

Steuerberater Roland Franz

Essen – Bereits im Oktober 2018 hat die Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz und Partner über die neue Eigenheimzulage, das Baukindergeld, informiert. Aktuell weist Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, auf die Panne beim Baukindergeld hin und informiert über den Stand der Entwicklung und über die wichtigsten Antragsvoraussetzungen.

Zum Start des Baukindergeldes in Deutschland im September 2018 war die Nachfrage so hoch, dass die Internetseite für Förderanträge zeitweise Zusammenbrach. „Das Zuschussportal war für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar“, erklärte ein Sprecher der KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau), bei der die Anträge gestellt werden können, kurz nach dem Startschuss. Bereits in den ersten Stunden habe es mehr als 1.000 Förderanträge gegeben.

Dazu die KfW-Bank: „Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld“

Das Problem dabei: Vor März 2019 konnten die Anträge gar nicht eingereicht werden. Denn aus technischen Gründen konnten die dazu notwendigen Dokumente wie die Einkommensteuerbescheide, die Meldebestätigung und der Grundbuchauszug zuvor nicht im Online-Meldeportal hochgeladen werden.

Dieser Mangel ist nun, im März 2019 (!), behoben worden.

Familien oder Alleinerziehende, die ein Eigenheim kaufen oder bauen, können einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Kind bei der KfW-Bankengruppe beantragen. Das sogenannte Baukindergeld wird maximal zehn Jahre lang bezahlt.

„Es spielt keine Rolle, ob gekauft oder gebaut wird. Das Baukindergeld gilt deutschlandweit. Wer bereits ein Haus besitzt, erhält es nicht, denn nur der Ersterwerb wird gefördert. Das Baukindergeld kann für Wohneigentum beantragt werden, das im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 erworben wird oder wurde. Als Stichtag gilt das Datum des Kaufvertrags bzw. der Baugenehmigung oder Bauanzeige. Dem Antragsteller muss die Immobilie zu mindestens 50 Prozent gehören“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Kaufpreisbeschränkung

Der Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) für das Wohneigentum darf nicht niedriger sein, als die Förderung durch das Baukindergeld.

Das Wichtigste in Kürze

Wer hat Anspruch auf Baukindergeld?

-Zum Zeitpunkt der Antragstellung lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren im Haushalt.
-Gefördert wird der erstmalige Kauf oder Bau von eigengenutztem Wohneigentum im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020. Gefördert werden Neubau- und Bestandsimmobilien. Bei Neubauvorhaben ist maßgeblich der Tag, an dem die Baugenehmigung erteilt wurde; beim Kauf das Datum der Kaufvertragsunterschrift.
-Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind (+15.000 Euro je weiteres Kind) betragen. Entscheidend ist das durchschnittliche Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang.
-Die Immobilie muss während der gesamten Förderdauer von den Förderberechtigten genutzt werden. Bei Verkauf/Vermietung endet die Förderung.

In diesem Zusammenhang weist Steuerberater Roland Franz noch auf einen Sonderweg Bayerns hin: „In Bayern kann zusätzlich Baukindergeld Plus beantragt werden. Zu diesem Zuschuss sind Familien und Alleinerziehende berechtigt, die bereits das Baukindergeld des Bundes erhalten und seit mindestens einem Jahr in Bayern wohnen oder arbeiten. Auch kann eine einmalige Eigenheimzulage in Höhe von 10.000 Euro gewährt werden. Beantragung und Prüfung erfolgen über die KfW und die BayernLabo.“

Was und wie gefördert wird, erfahren Sie in Teil 2 unserer Reihe „Die Panne beim Baukindergeld“.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
kontakt@franz-partner.de
http://www.franz-partner.de

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