Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Juli 31, 2026

Tenable wird Exposure-Management-Partner im Cisco SolutionsPlus Program

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juli 31, 2026

Zwischen Hoffnung und Kontrollverlust – warum Menschen Robotik zugleich benötigen und fürchten

Tourismus, Reisen
Juli 31, 2026

Käsetourismus mit dem Mozzarella di Gioia del Colle g.U.

Medien, Kommunikation
Juli 31, 2026

Wenn klare Positionierung in die Irre führt

IT, NewMedia, Software
Juli 31, 2026

Zukunftssichere Verschlüsselung: enclaive bietet Quantum-resistentes Confidential Computing

Immobilien
Juli 31, 2026

Platzgmacht: Entrümpelung zum schriftlichen Festpreis

Handel, Dienstleistungen
Juli 31, 2026

Entrümpelung Ludwigsburg: PlatzMacher räumt zum Festpreis

Handel, Dienstleistungen
Juli 31, 2026

Unser Bestreben besteht darin, machbare Lösungen anzubieten.

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 31, 2026

Darmgesundheit und Stress: Praxis für Naturheilkunde Joanna Därr erklärt

Handel, Dienstleistungen
Juli 31, 2026

Mit einer Investition in neue Technik soll der positiven Unternehmensentwicklung Rechnung getragen werden

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 31, 2026

Mythen über Solarien: Mexican Sun prüft Fakten und Risiken

Kunst, Kultur
Juli 31, 2026

Amazon-Bestseller #1 am ersten Tag: Neues Praxisbuch bringt das Kybalion ins 21. Jahrhundert

Garten, Bauen, Wohnen
Juli 31, 2026

Eichenparkett inkl. Verlegung in Berlin ab 65 €/m²

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 31, 2026

Philips Monitore erweitert seine B-Line um neue Business-Displays mit USB-C-Docking und integrierter Webcam

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen zulässig +++
Die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (beispielsweise an Feriengäste) kann auf der Grundlage einer sogenannten Öffnungsklausel in der Teilungserklärung nicht durch Mehrheitsbeschluss verboten werden. Dies hat laut ARAG der Bundesgerichtshof entschieden. Erforderlich sei die Zustimmung aller Wohnungseigentümer, befand das Gericht (Az.: V ZR 112/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.

+++ Kein Schmerzensgeld für Konzertbesucherin +++
Erfolglos war die Klage einer Konzertbesucherin, die während eines Konzerts in einer Gaststätte durch einen umgefallenen Lautsprecher verletzt wurde. Sie konnte die Ursache, die den Lautsprecher zum Sturz gebracht hatte, nicht beweisen und scheiterte deshalb mit Ansprüchen gegen die Band wie auch gegen den Gastwirt. ARAG Experten verweisen auf das Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 28.02.2019 (Az.: 8 U 45/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Braunschweig.

+++ Scheidung: Kein Umgangsrecht mit dem Hund +++
Eine Frau, die nach ihrer Scheidung die Herausgabe eines vorehelich angeschafften Hundes verlangt hatte, ist vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gescheitert. Maßgeblich sei die Vorschrift für Haushaltsgegenstände. Die Frau habe aber kein Miteigentum an dem Hund beweisen können. Einen Anspruch auf Umgangsrecht mit dem Hund habe die Frau ebenfalls nicht. Ein solches Recht gebe es nicht, entschied laut ARAG das OLG Stuttgart mit Beschluss vom 16.04.2019 (Az.: 18 UF 57/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Stuttgart.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
0221 92428-215
0221 92428-219
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

(Visited 42 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert