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ARAG Verbrauchertipps

Postbote / Gleitsichtbrille / Kita

ARAG Verbrauchertipps

Schlechte Karten für Postboten bei Glatteis
Grundsätzlich steht fest, dass Grundstückseigentümer den Gehweg vor ihrer Haustür im Winter räumen und bei Glätte streuen müssen. Das gehört zu ihren Verkehrssicherungspflichten. Der Schnee auf Parkplätzen hingegen muss nach Auskunft der ARAG Experten nur bedingt und nicht komplett geräumt werden. Es genügt, wenn der sichere Zugang zu den abgestellten Fahrzeugen gewährleistet wird. Wer sich abseits dieser geräumten Zuwegung bewegt und stürzt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. In einem konkreten Fall war eine Postbotin bei winterlichem Wetter mit ihrem E-Bike auf einem nur teilweise geräumten Parkplatz gestürzt, als sie Post ausliefern wollte. Sie verletzte sich und war vier Wochen arbeitsunfähig. Doch ihre Klage auf Schmerzensgeld wiesen die Richter ab. Da sichere Wege zu den Fahrzeugen vorhanden waren, hätte sie diese nutzen und ansonsten ihr Rad schieben müssen (Amtsgericht Augsburg, Az.: 74 C 1611/18).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Keine Gleitsichtbrille mit ALG II
Wenn sich gesetzlich Versicherte eine Gleitsichtbrille zulegen, müssen sie in der Regel tief in die eigene Tasche greifen und zuzahlen. Erst recht, wenn es sich um Gläser mit phototropem – also verdunkelndem – Effekt und mit Superentspiegelung handelt. ALG II-Empfänger haben nach Auskunft der ARAG Experten keinen Anspruch auf eine solche Brille. Vielmehr müssen diese Kosten aus der Regelleistung angespart werden, so das Sozialgericht Mainz. Selbst im Falle eines Mehrbedarfs würden keine Kosten für besondere Gläser übernommen werden (Az.: S 14 AS 636/18).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Kita zu? Eltern dürfen zu Hause bleiben
An deutschen Kindertagesstätten herrscht Personalnot. Daher kommt es immer häufiger vor, dass die Kita früher schließt, später oder gar nicht erst öffnet, weil Erzieher erkrankt sind und kein Ersatz da ist. Für berufstätige Eltern ein echtes Problem. Doch die ARAG Experten weisen Arbeitnehmer darauf hin, dass sie im Notfall – wenn also die Kita unvorhergesehen geschlossen bleibt und auch Oma oder Opa nicht zur Verfügung stehen – zu Hause bleiben dürfen. Einzige Ausnahme sind Arbeitsverträge, die dies ausdrücklich ausschließen. Dabei haben Eltern Anspruch auf Lohnfortzahlung (Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 616). Die ARAG Experten raten aber dazu, den Arbeitgeber umgehend über die Notsituation zu informieren. Eventuell findet sich noch eine ganz andere Lösung, wie etwa das Arbeiten im Home-Office oder die Betreuung des Nachwuchses im Büro. Sich selber krankmelden und damit eine nicht bestehende Arbeitsunfähigkeit vorzutäuschen, ist hingegen keine gute Idee und kann sogar eine fristlose Kündigung zur Folge haben. Die ARAG Experten weisen abschließend darauf hin, dass der Anspruch, zu Hause bleiben zu dürfen, nur bei kurzfristigen, unvorhersehbaren Schließungen gilt. Wird ein Streik angekündigt oder schließt die Kita in Ferienzeiten, müssen Eltern eine andere Lösung finden.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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ARAG SE
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