Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 22, 2026

Digitale Immobilienplattform erweitert Analyseangebot

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

NOVARION und TAROX vereinbaren strategische Partnerschaft für IT-Infrastruktur und Agentic AI

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Robustes 5G für bestehende Netzwerke: Vitel erweitert Sortiment um den neuen 5G Adapter von Peplink

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Themen & Termine aus fünf Reisezielen (Juli/ August)

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

KI-Kompetenzen in Unternehmen: Höhere Gehälter, aber auch längere Besetzungszeiten

Internet, Ecommerce
Juli 21, 2026

Spiritory eröffnet ersten Premium Spirituosenshop in München

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Sagepath Reply im Gartner® „Market Guide for Strategic Website Agencies“ 2026 gelistet

Immobilien
Juli 21, 2026

FIX&FLIP Foundation Online-Seminar mit Oliver Fischer: Praxis-Einstieg in den Immobilienhandel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Immobilien
Juli 21, 2026

Ditenso wird offizieller Partner von Planon für die DACH-Region

Unter Umständen können Lügen beim Vorstellungsgespräch erlaubt sein

Unter Umständen können Lügen beim Vorstellungsgespräch erlaubt sein

Unter Umständen können Lügen beim Vorstellungsgespräch erlaubt sein

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html Laut Bundesarbeitsgericht (BAG), könne es bei einem Vorstellungsgespräch nicht von Bedeutung sein, dass der Bewerber in der Vergangenheit in ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren involviert war.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.01.2013 (Az.: VIII ZR 68/12), dass wenn eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung allein auf dem Umstand beruhe, dass der Arbeitnehmer eine Frage des Arbeitgebers hinsichtlich eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nicht wahrheitsgemäß beantwortet habe, eine Kündigung des Arbeitgebers als unwirksam zu erachten sei.

Bei einer Frage nach dem strafrechtlichen Hintergrund soll es sich nach Auffassung des BAG um eine unzulässige Frage handeln. Sofern der Arbeitgeber eine unzulässige Frage im Vorstellungsgespräch stelle, befinde sich der Arbeitnehmer in einer notstandsähnlichen Situation, welche ihm das Recht zur Lüge einräume. Aus diesem Grunde kann der Arbeitnehmer bei unzulässigen Fragen also möglicherweise ein Recht zur Lüge haben. Dies gelte auch trotz des Umstands, dass es im Interesse des Arbeitgebers sei, umfangreiche Informationen über seinen möglichen Arbeitnehmer zu erhalten.

Dagegen sei es im Interesse des Arbeitnehmers, dass der Arbeitgeber nicht allzu viel über ihn erfahre. Hierdurch könnte unter Umständen ein Interessenkonflikt entstehen. Es kann sich daher um eine unzulässige Frage handeln, wenn man das Interesse des Arbeitnehmers am Schutz seines Persönlichkeitsrechts über das Interesse des Arbeitgebers an umfassenden Informationen über den Arbeitnehmer stelle.

Durch das neuerliche Urteilt soll das BAG dies bestätigt haben und seine bereits bestehende Rechtsprechung zu dieser Problematik erweitert haben. Nach Ansicht des BAG liege außerdem ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht und die Wertentscheidungen des § 53 BZRG (Bundeszentralregister) vor.

Aufgrund kurzer Fristen, sollten Sie sich bei einer Kündigung umgehend von einem Anwalt beraten lassen. Die Klagefrist lässt dem Arbeitnehmer nur drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Zeit, die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage anzufechten. Wer vertragliche Ansprüche durchsetzen will, muss an die Ausschlussfrist in Arbeitsvertrag und Tarifvertrag denken.

Lassen Sie sich von einem im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwalt beraten, der Ihre Interessen bei Abmahnung und Kündigung kompetent und konsequent bei dem Arbeitsgericht vertreten kann. Neben Detailwissen im Arbeitsrecht sind Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen gefragt. Im Kündigungsschutzprozess entscheidet die richtige Prozessstrategie.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 23 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert