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E-Scooter: Dienstliches Nutzungsverbot empfohlen

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften sind einzuhalten / Gefährdungsbeurteilung / Haftpflicht greift nicht / Haftungsprobleme bei dienstlicher Nutzung privater E-Scooter

E-Scooter: Dienstliches Nutzungsverbot empfohlen

Fuhrparkverband kann betriebliche Nutzung nicht empfehlen

Mannheim, im August 2019. Knapp zwei Monate nachdem die Verordnung und damit die Zulassung der Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen (eKF) am Straßenverkehr in Kraft getreten ist, häufen sich Unfälle bei frei nutzbaren E-Scootern und es wird immer deutlicher, dass weitere Regelungen notwendig sind. „Es sind Spiel-, Spaß und Sportfahrzeuge, die wir für die betriebliche Nutzung aus Sicherheitsgründen nicht empfehlen können“, sagt Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement (BVF).

Riskant kann es vor allem werden, wenn Mitarbeiter auf Dienstreisen ihren privaten E-Scooter einsetzen oder die in vielen Städten frei verfügbaren Fahrzeuge während der Dienstzeit spontan nutzen. Das sollten Mobilitätsmanager im Blick haben und informieren. Die Menschen sind die schnellen lautlosen Roller noch nicht gewohnt, so dass Fußgänger und Roller-Fahrer im öffentlichen Straßenraum mit neuartigen und noch nicht vorhersehbaren Risiken umgehen müssen. Ein besonderes Problem kann entstehen, wenn Mitarbeiter*innen aus Unwissenheit den privaten E-Scooter auf Dienstreisen nutzen und einen Unfall verursachen. Vor allem seien Mitarbeiter*innen dann überrascht, welche Haftungsrisiken das birgt. Die Nutzer haben im betrieblichen Kontext besondere Pflichten einzuhalten. Unfälle mit Personenschäden während der dienstlichen Nutzung können problematisch werden. Unternehmen müssen das im Blick haben. Der BVF empfiehlt ein klares Nutzungsverbot während dienstlicher Einsätze auszusprechen – bezogen auf die frei angebotenen Scooter.

Die romantische Ansicht, mit dem E-Scooter einen wesentlichen Beitrag zur Mobilitätswende zu leisten, sieht der BVF skeptisch. Die Fahrzeuge machen vielen Menschen Spaß, es geht jedoch selten darum, dass die letzte Meile mit dem Scooter gefahren wird. „Der betriebliche Einsatz und der Umgang mit den Fahrzeugen ist darüber hinaus vom Gesetzgeber und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer noch nicht zu Ende gedacht“, so Schäfer. Wenn es sich um einen betrieblich eingesetzten E-Scooter handelt, dann muss der Fuhrpark- oder Mobilitätsverantwortliche selbstverständlich eine Ein- und Unterweisung durchführen und bei den zulassungspflichtigen Fahrzeugen über die rechtliche Einordnung informieren. Die Berufsgenossenschaft (BG) wird verstärkt darauf achten, dass die E-Scooter die innerbetrieblich eingesetzt werden auch in der Gefährdungsbeurteilung aufgenommen und das Risiko bewertet wurde – „Die BG empfiehlt Vorgaben wie Helmpflicht, reflektierende Kleidung etc.. Das muss der Arbeitgeber entsprechend der Bewertung vorgeben. Die Verantwortung liegt bei dienstlicher Nutzung also auch bei den Unternehmen“, unterstreicht Schäfer. Die Nutzung im betrieblichen Einsatz erfordert selbstredend die Berücksichtigung aller berufsgenossenschaftlichen Regeln und der Unfallverhütungsvorschriften. „Die Elektrokleinstfahrzeuge fallen unter den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge. Sie müssen somit auch regelmäßig geprüft und in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden“, bestätigt Dr. Klaus Ruff, stellvertretender Leiter des Geschäftsbereichs Prävention der BG Verkehr. Die BG Verkehr hat deshalb zusammen mit anderen Unfallversicherungsträgern alle relevanten Informationen zum Einsatz der eKF zusammengestellt.

Der Bundesverband Fuhrparkmanagement wurde im Oktober 2010 als Initiative von Fuhrparkverantwortlichen gegründet. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder, die Fuhrparks zwischen 5 und 50.000 Fahrzeugen betreiben. Mitglieder sind unter anderem Unternehmen wie Axel Springer Services & Immobilien GmbH, Bankhaus B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA, KPMG AG, CANCOM IT, KAEFER Isoliertechnik, FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e. V., SEG Sparkassen Einkaufs-Gesellschaft mbH, SAP, Deutsche Bahn Fuhrparkservice oder Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH. Der Verband ist Mitbegründer und Mitglied der FMFE Fleet and Mobility Management Federation Europe.

Vorstandsmitglieder des Verbandes sind Marc-Oliver Prinzing (Vorsitzender), Dieter Grün (stv. Vorsitzender, Fuhrparkleiter Stadtwerke Heidelberg Netze), Bernd Kullmann (stv. Vorsitzender, Fuhrparkleiter Ideal Versicherung). Geschäftsführer ist Axel Schäfer. Sitz des Verbandes und der Geschäftsstelle ist Mannheim.

Firmenkontakt
Bundesverband Fuhrparkmanagement e. V.
Axel Schäfer
Augustaanlage 57
68165 Mannheim
0621-76 21 63 53
presse@fuhrparkverband.de
https://www.fuhrparkverband.de

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