Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 21, 2026

Dein Business darf zu deinem Leben passen

Essen, Trinken
Oktober 20, 2026

Zwei Abende, die in Erinnerung bleiben – Schleswig-Holstein Gourmet Festival zu Gast in der Namine Witt

Elektro, Elektronik
Oktober 20, 2026

Schukat auf der electronica: Halle C6, Stand 550

Elektro, Elektronik
Oktober 20, 2026

Pelnox erweitert das Angebot an Ag/AgCl-Leitpasten und Elektrodenfolien für medizinische Elektroden und Biosen

Allgemein
Oktober 20, 2026

Erste Messe mit kleinem Budget: RETIO veröffentlicht Checkliste für mobile Messestände

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 20, 2026

Hör auf zu jammern und geh all in

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 20, 2026

Lass dich niemals von deinem Plan abbringen

IT, NewMedia, Software
Oktober 20, 2026

Gemeinsam die Zukunft des Fachhandels gestalten

IT, NewMedia, Software
Oktober 20, 2026

Flexera baut Plattform für KI-Kostenmanagement aus und erweitert Ökosystem

IT, NewMedia, Software
Oktober 20, 2026

KI-Infrastruktur-Monitoring: warum ein KI-Stack nur so stark ist wie die Infrastruktur darunter

Wissenschaft, Forschung, Technik
Oktober 20, 2026

Von KI-Agenten bis zur intelligenten Produktion: AICon Industry Mannheim stellt Konferenzprogramm vor

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 20, 2026

Garage: Doppelt interessant für Einbrecher

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 20, 2026

Noosha Aubel: Führungsversagen statt Neuanfang – ist Potsdams Oberbürgermeisterin ihrem Amt gewachsen?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 20, 2026

German Tech Holding prüft klare Trennung von bestehendem Vermögen und künftigem Life-Sciences-/BioTech-Geschäft in 2027

Alkohol im Blut kann Versicherungsschutz kosten

– Mitfahrt bei Betrunkenen kann Konsequenzen haben
– Promillegrenzen gelten auch beim Radfahren

Alkohol im Blut kann Versicherungsschutz kosten

Alkohol im Blut: Hände weg vom Steuer! Foto: HUK-COBURG

Helau und Alaaf: Die fünfte Jahreszeit hat begonnen und nähert sich langsam ihrem Höhepunkt. Für viele Narren gehört ein guter Schluck genauso zum Fasching wie die gute Laune. Manch einer fühlt sich nach ein, zwei Gläsern immer noch als Herr des Geschehens, doch der Eindruck täuscht. Schon geringe Alkoholmengen genügen, um die Reaktionsfähigkeit drastisch einzuschränken.

Bei Fahrauffälligkeiten – wie dem Fahren von Schlangenlinien oder zu dichtem Auffahren – drohen bereits ab 0,3 Promille ein Fahrverbot, Punkte und ein Bußgeld. Wer mit 0,5 Promille in eine Polizeikontrolle gerät, wird mit mindestens 500 Euro zur Kasse gebeten, darf sich mindestens einen Monat nicht ans Steuer setzen und kassiert zwei Punkte in Flensburg.

Ist ein Autofahrer mit mehr als 1,1 Promille unterwegs, geht der Gesetzgeber automatisch von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Wen die Polizei so antrifft, der muss sich für mindestens sechs Monate von seinem Führerschein verabschieden. Weitere Konsequenzen sind drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Bei solch einer Trunkenheitsfahrt wird der Führerschein entzogen. Seine Rückgabe muss bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Fahranfänger sollten berücksichtigen: Bis zum 21. Geburtstag beziehungsweise während der Probezeit ist Alkohol am Steuer absolut tabu. Auch Rad fahren und Alkohol passen nicht zusammen: Wer angetrunken einen Unfall verursacht, läuft ab 0,3 Promille ebenfalls Gefahr, seinen Führerschein verlieren. Ab 1,6 Promille muss auch ein Radfahrer mit einem Verfahren rechnen – unabhängig davon, ob er einen Führerschein besitzt.

Nicht mit Versicherungsschutz spielen

Soweit die strafrechtliche Seite. War bei einem Unfall Alkohol im Spiel, kann sich das, wie die HUK-COBURG mitteilt, auch auf den Versicherungsschutz auswirken. Inwiefern hängt vom Blutalkoholspiegel und der individuellen Fahrtüchtigkeit ab. Also davon, ob der Fahrer eine Situation erkannt und angemessen reagiert hat. Wer Schlangenlinien gefahren ist, Autos gerammt hat oder von der Straße abgekommen ist, hat diese Grenze überschritten. Wie viel Alkohol zu Ausfallerscheinungen führt, ist bei jedem verschieden. Im Extremfall genügt ein Glas Sekt.

Lässt sich der Unfall eindeutig auf Alkoholkonsum zurückführen, greift in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Sie befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht. Das heißt: Die Versicherung reguliert den Schaden des Opfers, nimmt aber den Unfallverursacher in Regress. Maximal 5.000 Euro kann sie sich vom Schädiger zurückholen.

In der Kasko-Versicherung kann sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit berufen und nur einen Teil des Schadens oder gar nichts bezahlen. Bei 1,1 Promille gilt der Alkoholgenuss automatisch als unfallursächlich. Allerdings genügen auch geringere Mengen, um den Versicherungsschutz ins Wanken zu bringen. Die Gretchenfrage ist und bleibt die Ursächlichkeit für die Karambolage.

Beifahrer mit in der Verantwortung

Auch wer bei seinem alkoholisierten Trinkkumpan ins Auto steigt, muss bei einem Unfall mit Konsequenzen rechnen. Wird der Beifahrer verletzt, können seine Ansprüche gekürzt werden, die er im Normalfall gegen den Verursacher gehabt hätte. Dies gilt zum Beispiel für das Schmerzensgeld. Die Rechtsprechung unterstellt hier, dass ein Beifahrer, der sich zu einem Betrunkenen ins Auto setzt, sich selbst gefährdet und die Verletzungsfolgen dadurch mit verursacht hat.
Selbst am Morgen nach einer fröhlich durchzechten Nacht ist der Alkohol immer noch ein Thema. Schließlich dauert es um die zehn Stunden, bis ein Promille Alkohol im Körper abgebaut wird. Im Zweifelsfall empfiehlt sich der Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel.

Mit über zwölf Millionen Kunden ist die HUK-COBURG der große Versicherer für private Haushalte mit traditionell preisgünstigen Angeboten von der Kfz-Versicherung über Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und Rechtsschutzversicherung bis hin zur privaten Kranken-, der Lebens- sowie der privaten Rentenversicherung. Mit Beitragseinnahmen 2018 von 7,7 Mrd. Euro zählt sie zu den zehn größten deutschen Versicherungsgruppen. Traditioneller Schwerpunkt ist die Kfz-Versicherung: Mit über 12 Millionen versicherten Fahrzeugen ist sie der größte deutsche Autoversicherer. In der Hausrat- sowie in der Privathaftpflichtversicherung gehört sie zu den größten Anbietern am Markt. Die HUK-COBURG mit Sitz in Coburg beschäftigte Ende 2018 insgesamt über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Firmenkontakt
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Karin Benning
Bahnhofsplatz –
96444 Coburg
09561-96-22604
karin.benning@huk-coburg.de
http://www.huk.de

Pressekontakt
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Benning Karin
Bahnhofsplatz –
96444 Coburg
0 95 61/ 96 22604
karin.benningl@huk-coburg.de
http://www.huk.de

(Visited 58 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert