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September 1, 2026

NavVis stellt CLX vor: Das erste agile Hand-Capture-Device für zuverlässige, tägliche Dokumentation im großen Maßstab

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

Neues kostenloses Online-Tool kalkuliert die realen Kosten eines Cyberangriffs

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 1, 2026

Rockstone News – Wenn Silica zu Technologie wird: Homeruns hochreiner Silica-Sand findet seinen Weg in Siliziumkarbid, Photonik und den Ausbau der KI-Infrastruktur

Umwelt, Energie
September 1, 2026

Neue Hürden für Windkraft im Heckberger Wald

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September 1, 2026

Pressemeldung – Fluorid unter Beschuss: Experten warnen vor Fehlinformation

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September 1, 2026

Die Q4-Uhr tickt: Wie E-Commerce-Brands mit ganzheitlichem Performance Marketing das vierte Quartal erobern

Bildung, Karriere, Schulungen
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Zwölf neue Auszubildende starten bei BURKHARDT 2026

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September 1, 2026

Kartoffelernte in Deutschland: Regionale Vermarktung braucht passende Verpackungen

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September 1, 2026

Wolff Weine ist 2026 Weinpartner von Hamburgs Sterne by OPEN MOUTH.

Umwelt, Energie
September 1, 2026

Rheingas wird Namenssponsor der Elephants Grevenbroich

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September 1, 2026

Tag des Goldes 2026: GOLD.DE lädt zur zweiten Auflage des Aktionstags

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September 1, 2026

Engagement für die IT-Fachkräfte von morgen

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September 1, 2026

SAGA entwickelt sich vom Scan-Spezialisten zum Anbieter für Agentic Operations

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

Evy Solutions zeigt sich auf zwei Leitveranstaltungen der öffentlichen Verwaltung

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist verfassungswidrig +++
Das im Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist laut ARAG Experten nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren (BVerfG, 2 BvR 2347/15, 2 BvR 651/16, 2 BvR 1261/16, 2 BvR 1593/16, 2 BvR 2354/16, 2 BvR 2527/16).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BVerfG.

+++ Achtjährige können im Straßenverkehr haften +++
Achtjährige können haftbar sein, wenn sie andere Fußgänger im Straßenverkehr schädigen. Voraussetzung ist, dass sie bei der Begehung der schädigenden Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht besitzen. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 14 U 69/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Celle.

+++ Keine Haftung für Kundenbewertungen +++
Den Anbieter eines auf der Online-Handelsplattform Amazon angebotenen Produkts trifft für Bewertungen des Produkts durch Kunden grundsätzlich keine wettbewerbsrechtliche Haftung. Dies teilt nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil mit (Az.: I ZR 193/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.

+++ Freiwillige Auskünfte müssen richtig sein +++
Der Arbeitgeber hat zwar keine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers wahrzunehmen. Erteilt er jedoch Auskünfte, ohne hierzu verpflichtet zu sein, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein. Andernfalls haftet laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) der Arbeitgeber für Schäden, die der Arbeitnehmer aufgrund der fehlerhaften Auskunft erleidet (Az.: 3 AZR 206/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
043 49 – 22 80 26
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