Neuigkeiten Timeline

Logistik, Transport
Juli 23, 2026

Taxi Tübingen Preisrechner neu gestaltet

Immobilien
Juli 23, 2026

Hotel in Wien verkaufen: Hotel Investments AG sucht Hotel in Wien zum Kauf

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juli 23, 2026

Neue WIRKsam-Broschüre zur Fokussierungsphase

IT, NewMedia, Software
Juli 23, 2026

cashwerk.io launcht E-Form Builder mit KI

IT, NewMedia, Software
Juli 23, 2026

Produktionsplanung bildet häufig die Realität in der Fertigung nicht vollständig ab – proMExS plant ganzheitlich

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 23, 2026

KI verändert den Berufseinstieg, Nachwuchs braucht neue Lernräume

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 23, 2026

Rockstone News – Tocvan entdeckt neue hochgradige Silber-Gold-Zone direkt neben der geplanten Pilotmine: Bohrungen treffen 581 g/t Silber und 2,2 g/t Gold nur 900 m von der Pilotanlage entfernt

Garten, Bauen, Wohnen
Juli 23, 2026

Fingerhut Haus: Energieeffizient bauen beginnt bei der Gebäudehülle

Familie, Kinder, Zuhause
Juli 23, 2026

Schulstart: Schulweg, Betreuung, und wichtige Regeln

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 23, 2026

Keine verpassten Anrufe, keine verlorenen Chancen

Garten, Bauen, Wohnen
Juli 23, 2026

Tarkett erhält erneut EcoVadis-Platin 2026

Handel, Dienstleistungen
Juli 23, 2026

RÄUMBLITZ – Entrümpelungsfirma in der Nähe

Medien, Kommunikation
Juli 23, 2026

„Heimat 3“-Star – Warum innere Heimat Führung verändert

Medien, Kommunikation
Juli 23, 2026

Viele posten. Aber kaum jemand bleibt wirklich im Gedächtnis.

Denkmalimmobilie: Umnutzung von Baudenkmalen

Eric Mozanowski führte in Berlin / Leipzig sowie Stuttgart im Rahmen von Seminarveranstaltungen die Vertragsreihe zum Thema Denkmalschutz in Deutschland fort. Aus dem Kreis der Teilnehmer kam der Wunsch wichtige Wissensmodule auch im Internet zu veröffentlichen. Dies ist Teil 20, welcher sich mit der Frage Umnutzung eines Baudenkmals betrug.

Voraussetzungen für eine Umnutzung

Baudenkmale können oft nicht mehr in der ursprünglichen Weise genutzt werden. In alten Fabrikgebäuden entstehen daher Büros oder Wohnungen, und Schlösser werden zu Hotels oder Tagungsstätten umgebaut. Meistens ist eine Umnutzung aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich, weil eine Fortsetzung der ursprünglichen Nutzung nicht mehr rentabel wäre beziehungsweise aufgrund technologischer, politischer oder anderer Entwicklungen obsolet geworden ist. Die für eine Umnutzung erforderlichen Baumaßnahmen sind dabei nach § 7i EStG begünstigt. Es ist jedoch zu beachten, dass eine auf Ertragssteigerung abzielende Nutzungsänderung vom Gesetz nur dann gedeckt ist, wenn das Baudenkmal in der bisherigen Weise gar nicht mehr oder nur mit Verlusten genutzt werden kann. Ist dies nicht der Fall und dient die Umnutzung nur der Steigerung der Rendite, so ist die Änderung der Nutzungsart nicht „sinnvoll“ im Sinne des Gesetzes. Denn in diesem Fall ist die Erhaltung des Denkmals – auch aus wirtschaftlichen Gründen – nicht gefährdet. Zugebilligt wird dem Eigentümer allerdings eine angemessene Verzinsung seines Eigenkapitals.

Außerdem ist zu beachten, dass die zur Umnutzung erforderlichen Umbauten nicht diejenigen Merkmale beeinträchtigen dürfen, die die Denkmaleigenschaft des Bauwerkes begründen. So sind nur diejenigen Maßnahmen begünstigt, die für die Umnutzung erforderlich und zugleich unter denkmalschutzrechtlichen Gesichtspunkten vertretbar sind.

Das setzt voraus, dass

– die vorhandene statische Konstruktion erhalten bleibt,
– die nutzungsbedingten Einbauten so ausgeführt werden, dass sie leicht rückgängig gemacht werden können,
– die nutzungsbedingten Eingriffe in das Baudenkmal auf das notwendige Maß beschränkt bleiben,
– die neue Nutzung der Denkmaleigenschaft untergeordnet und somit sinnvoll ist und
– die Denkmaleigenschaft nicht wesentlich berührt wird.

Diese Voraussetzungen sind in der Regel nicht erfüllt, wenn beispielsweise eine Holzdecke durch eine Betondecke ersetzt wird.

Garagen und Stellplätze

Auch Baumaßnahmen zur Errichtung von Stellplätzen und Garagen an einem denkmalgeschützten Gebäude sind nach § 7i EStG steuerlich begünstigt, wenn ihre Einrichtung für eine sinnvolle Nutzung erforderlich ist. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn die Einrichtung von Stellplätzen durch die Bauordnung vorgeschrieben ist. Bei der Frage, ob der Einbau der Garagen erforderlich im Sinne des §7i EStG ist, sind die Finanzämter an die Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde gebunden. Die Finanzämter prüfen hingegen selbst, ob durch den Bau der Garagen ein eigenständiges Gebäude hergestellt worden ist. Ist dies der Fall, können die erhöhten Absetzungen nach § 7i EStG nicht in Anspruch genommen werden.
Eric Mozanowski referierte in Stuttgart darüber hinaus noch über die weiteren Möglichkeiten der Umnutzung von benkmalgeschützten Gebäuden und welche Anforderung der Aufwand in vielen Fällen betrug.

V.i.S.d.P.:
Eric Mozanowski
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

Eric Mozanowski, ehemaliger Vorstand der ESTAVIS AG, führte in Berlin / Leipzig sowie Stuttgart im Rahmen von Seminarveranstaltungen die Vortragsreihe zum Themengebiet Denkmalschutz in Deutschland fort. Aus den Kreisen der Teilnehmer kam der Wunsch, wichtige Wissensmodule auch im Internet zu veröffentlichen. Weitere Informationen unter: www.estavis.de

Kontakt:
Mozanowski
Eric Mozanowski
Theodor-Heuss-Strasse 32
70174 Stuttgart
+49 (0)711 220 631 73
e.mozanowski@estavis.de
http://www.estavis.de

(Visited 28 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert