Neuigkeiten Timeline

Immobilien
Juli 21, 2026

Die Online-Plattform Hausverwalter VZ startet am Markt

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Die Vision von König Mohammed VI. triumphiert in Freetown: Die gesamte ECOWAS schließt sich der Afrikanisch-Atlantischen Gaspipeline an

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

20 Jahre NAW Berlin: Zwei Jahrzehnte Ausbildung für den Ernstfall

Sport, Events
Juli 21, 2026

SoFi Stadium vereinheitlicht seine Sicherheitsprozesse mit Genetec

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juli 21, 2026

Ferrari Industrieventilatoren GmbH bietet ErP 2026-ready Ventilatorlösungen für die erweiterten EU-Anforderungen

Essen, Trinken
Juli 21, 2026

Rosenstein & Söhne Multi-Zerkleinerer & Fleischwolf 400 W

Handel, Dienstleistungen
Juli 21, 2026

ALEXA unterstützt Berlin Pride | CSD Berlin 2026

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

norisbank als beste Direktbank Deutschlands ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Auf gute Nachbarschaft: Privathaftpflicht-Versicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen

Kunst, Kultur
Juli 21, 2026

Musicals in deutschen Medien: Kein Raum für Kritik?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) richtig lesen – die wichtigsten Kennzahlen einfach erklärt

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Media Alert: IT-Risikomanagement im Mittelstand: Risiken erkennen, Ausfälle vermeiden

Mode, Trends, Lifestyle
Juli 21, 2026

Digitale Liebesangebote und ihre rechtlichen Grenzen

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

BBQ-Erlebnis Sansibar: BBQ-Tisch & Lagerfeuerplatz im Hotel Green Ocean Zanzibar

BFH: Zinsen für Stundung der Ausgleichszahlung bei Verzicht auf Pflichtteil unterliegen der Steuer

BFH: Zinsen für Stundung der Ausgleichszahlung bei Verzicht auf Pflichtteil unterliegen der Steuer

BFH: Zinsen für Stundung der Ausgleichszahlung bei Verzicht auf Pflichtteil unterliegen der Steuer

Verzichtet ein Erbe auf seinen Pflichtteil und stundet seinen Ausgleichsanspruch, unterliegen die Stundungszinsen der Einkommensteuer. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az.: VIII R 22/17).

Der Verzicht auf den Pflichtteil bei Erbschaften ist nicht unüblich. Er tritt häufig dann auf, wenn sich Ehepaare in ihrem Testament zunächst gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Mit den Kindern wird dann oft ein Pflichtteilsverzicht vereinbart. Damit soll nach dem Tod eines Ehepartners der überlebende Partner finanziell geschützt und verhindert werden, dass die erbberechtigten Kinder ihren Pflichtteil einfordern. Für den Verzicht auf den Pflichtteil kann eine Ausgleichszahlung vereinbart werden, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.

So war es auch in dem zu Grunde liegenden Fall vor dem Bundesfinanzhof. Hier hatten die Eltern, die sich im Testament gegenseitig als Alleinerben eingesetzt hatten, mit ihren Kindern 1994 einen notariellen Pflichtteilsverzicht vereinbart. Als Ausgleich für den Verzicht sollte jedes Kind eine Abfindung von umgerechnet knapp 77.000 Euro erhalten. Eine Tochter erklärte notariell, dass sie auf die Auszahlung zunächst verzichte. Die Summe solle mit einer Verzinsung von 5 Prozent p.a. erst an sie ausgezahlt werden, wenn auch der länger lebende Elternteil verstorben ist. 2015 erfolgte die Auszahlung der Ausgleichssumme. Mit Zinsen erhielt die Tochter rund 157.000 Euro.

Die Tochter hatte durch die Stundung ihres Ausgleichsanspruchs Zinsen in Höhe von rund 80.000 Euro erhalten. Allerdings hatte sie die Rechnung ohne das Finanzamt gemacht. Denn dieses wollte die Zinsen als Kapitaleinkünfte besteuern.

Dagegen wehrte sich die Tochter. Sie klagte, weil diese Summe bei einer Schenkung der Eltern zu Lebzeiten eben nicht der Steuer unterliege. Das Finanzgericht gab der Klage statt. In der Zahlung der Eltern sei kein steuerpflichtiger Anteil enthalten, urteilte es.

Der Bundesfinanzhof kippte die Entscheidung mit Urteil vom 6. August 2019 jedoch. Die Zahlung der Zinsen für die Stundung der Ausgleichszahlung führe zum Zufluss von Kapitalerträgen, die der Besteuerung unterliegen, so der BFH.

Schenkungen oder der Verzicht auf den Pflichtteil sollten immer steueroptimiert gestaltet werden. Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstreit.html

MTR Rechtsanwälte www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

Kontakt
MTR Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221 2927310
+49 221 29273155
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com

(Visited 29 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert