Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

Neue Social Media API vereinfacht Multi-Network Publishing über einheitliche Schnittstelle

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 17, 2026

NETZWERKEN IST TOT. UND LINKEDIN WIRD UNS AUCH NICHT RETTEN.

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Neues Institut für Vorsorge und Nachlassmanagement

Nichteheliche Partnerschaft: Rückforderung einer Schenkung durch Eltern?

Karlsruhe/Berlin (DAV). Die Frage, ob Schenkungen oder Zuwendungen bei Ende einer Beziehung zurückgefordert werden können, beschäftigt immer wieder die Gerichte. Insbesondere auch bei nichtehelichen Beziehungen und wenn es sich um Geldgeschenke der Eltern eines Partners handelt, könnte die Schenkung damit verknüpft sein, dass die Beziehung von einer gewissen Dauer ist.

Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) befasst. Schenken Eltern ihrem Kind und dessen nichtehelichem Partner Geld, um eine Immobilie zu finanzieren, kann von dem Partner ein Teil zurückgefordert werden. Zumindest, wenn die Beziehung den Erwerb der gemeinsamen Immobilie nicht um mehr als zwei Jahre überlebt hat.

Geldgeschenk zur Immobilienfinanzierung
Das Paar, seit neun Jahren zusammen, wollte eine Immobilie kaufen und selbst bewohnen. Um ihnen zu helfen, schenkten die Eltern der Frau den beiden rund 100.000 Euro. Nicht einmal zwei Jahre später trennte sich das Paar. Die Eltern wollten vom Partner ihrer Tochter den halben Finanzierungsbetrag zurück.
Mit Erfolg. Der Mann muss den Eltern die Hälfte des Betrags zurückgeben. Die aus der Immobilie gezogene Nutzung muss er aber nicht „herausgeben“.

Geldgeschenk durch (Schwieger-)Eltern: Rückforderung möglich
Die Eltern eines Kinds können dann Geld zurückfordern, wenn die Vorstellung über den Beziehungsverlauf tatsächlich eine „beachtliche Geschäftsgrundlage“ geworden ist. Das höchste deutsche Zivilgericht nimmt dies bei Zuwendungen für Grundeigentum an. Der Schenkende verspricht sich eine gewisse Beziehungsdauer.

Wer Geld schenkt, muss allerdings auch davon ausgehen, dass die Beziehung nicht erst mit dem Tod eines Partners endet. Dies gilt sowohl für Ehepaare als auch, vielleicht auch noch umso mehr, für unverheiratete Paare. Von Bedeutung kann allerdings sein, dass die Partnerschaft nicht lediglich für kurze Zeit besteht.

In vorliegenden Fall dauerte die gemeinsame Nutzung der Immobilie nicht einmal zwei Jahre – und somit so kurz, dass sie mit der Vorstellung der Eltern im Hinblick auf die Beziehungsdauer den Rücktritt der Schenkung rechtfertigt.

Bei einem Ehepaar erfolgt in der Regel der Ausgleich über den jeweiligen Güterstand.

Bundesgerichtshof am 18. Juni 2019 (AZ: X ZR 107/16)

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand – in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.

Kontakt
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Rechtsanwalt Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
030 726152-129
presse@familienanwaelte-dav.de
http://www.familienanwaelte-dav.de

(Visited 35 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert