Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Oktober 29, 2026

Reply: Spitzenplatzierung im PAC INNOVATION RADAR für Azure-Services

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 29, 2026

6 Planungsfehler bei der Elektroinstallation – und wie Bauherren sie vermeiden

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 29, 2026

EUROCONTROL vergibt neuen Langzeitauftrag an FREQUENTIS zur Weiterentwicklung der europäischen Luftverkehrsüberwachung

Mode, Trends, Lifestyle
Oktober 29, 2026

Presseinfo: Nivona & Mølk – Gemeinsame Premium-Aktion zur 9000er-Serie Lara Woidich

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 29, 2026

Ivalua als ein führender Anbieter von Plattformen für das Supplier Value Management (SVM) Q4 2026 ausgezeichnet

IT, NewMedia, Software
Oktober 29, 2026

SELECT AG: Kai Schneider ist neuer Head of Purchasing

Logistik, Transport
Oktober 29, 2026

Renna Taxi Tübingen für Flughafentransfers Stuttgart STR

Familie, Kinder, Zuhause
Oktober 29, 2026

Ich gehe mit meiner Laterne: Das Rathaus-Center Pankow lädt am Sankt-Martins-Tag zum Laternenumzug ein

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 29, 2026

Nur jedes fünfte Großunternehmen beschreibt das Verhältnis zur Führung als offen und vertrauensvoll

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 29, 2026

Rockstone News – Tocvan: Erste Laborergebnisse für Pilotanlage deutlich besser als erwartet mit 4,6 g/t Gold

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 29, 2026

SYZYGY Gruppe: Alle Segmente mit positivem Beitrag; EBIT und Marge im dritten Quartal über Vorquartal; Jahresprognose bestätigt

Logistik, Transport
Oktober 29, 2026

Meister Umzug erweitert sein Serviceangebot in Zürich

IT, NewMedia, Software
Oktober 29, 2026

FACTUREE zählt zu Berlins besten Arbeitgebern: Was Beschäftigte heute wirklich bindet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 29, 2026

CMC Securities emittiert erste strukturierte Hebelprodukte auf Anthropic

Denkmalsanierung: Modernisierungsmaßnahmen oder Baumaßnahmen wie Neubau

Steuerliche Betrachtungsweise: nachträgliche Herstellungskosten oder Kosten zur Herstellung

Eric Mozanowski führte in Berlin / Leipzig sowie Stuttgart im Rahmen von Seminarveranstaltungen die Vertragsreihe zum Thema Denkmalschutz in Deutschland fort. Aus dem Kreis der Teilnehmer kam der Wunsch wichtige Wissensmodule auch im Internet zu veröffentlichen. Dies ist Teil 23, welcher sich mit der Sichtweise der Finanzämter bei der Umnutzung von Denkmalbauten betrug.

Entstehung eines neuen Wirtschaftsgutes

Im Zusammenhang mit den bereits behandelten Umnutzungen überschreiten die Finanzämter häufig ihre Kompetenzen. Sie prüfen – unabhängig von der Bescheinigung der Denkmalbehörden -, ob durch die Baumaßnahmen ein Neubau entstanden ist. Das Problem betrug dabei, dass die Finanzbehörden diese Frage wirtschaftsgutbezogen und nicht bautechnisch beantworten. Entscheidend bei dieser steuerlichen Betrachtungsweise ist, ob durch die Baumaßnahmen ein bisher nicht vorhandenes Wirtschaftsgut entstanden ist. Das ist bei Umnutzungen mehrheitlich der Fall, zum Beispiel dann, wenn ein Schloss in ein Hotel oder ein Fabrikgebäude in Wohnungen umgebaut wird. Dabei entsteht zwar bautechnisch betrachtet kein neues Gebäude, weil für die Lebensdauer maßgebliche Teile nicht erneuert wurden. Mit den Wohnungen entstehen aber neue Wirtschaftsgüter. Steuerlich sind damit die Baukosten nicht mehr als Erhaltungsaufwand, sondern als Herstellungskosten zu behandeln. Sie stellen aber nicht nachträgliche Herstellungskosten dar, sondern originäre Herstellungskosten.

Aus diesem Grund versagt die Finanzverwaltung seit einigen Jahren die Denkmal-Afa trotz vorliegender Bescheinigung. Denn die Finanzverwaltung nimmt für sich in Anspruch, zu prüfen, ob durch die Baumaßnahmen ein Neubau entstanden ist. Die Finanzverwaltung beruft sich für ihre Ansicht auf die Entscheidung des X. Senats des Bundesfinanzhofes vom 14.1.2004, in der dieser die Auffassung vertreten hat, die Anwendung und Prüfung des Begriffs „Neubau“ obliege ausschließlich der Finanzverwaltung, da es sich um einen steuerrechtlichen Begriff handele. Der Entscheidung lag jedoch ein – sicherlich besonders gelagerter – Fall zu Grunde, in dem die Denkmalbehörde eine Bescheinigung erteilt hatte, obwohl der Steuerpflichtige das erworbene Gebäude abgerissen und einen Neubau errichtet hatte. Im Ergebnis wollten die Richter offenbar verhindern, dass der Steuerpflichtige die Begünstigung erhält, obwohl ganz offensichtlich die Voraussetzungen nicht vorlagen.

Senat des Bundesfinanzhofes urteilt:

Mit einem jüngeren Urteil (24. Juni 2009, X R 8/08) hat der X. Senat des Bundesfinanzhofes (BFH) jedoch entschieden, dass die Vergünstigung des § 7i EStG (in dem besonderen Fall des §10f EStG) auch dann zu gewähren ist, wenn die Modernisierungsmaßnahmen so umfangreich sind, dass dadurch ein Neubau im Sinne des Steuerrechtes entstanden ist. Eric Mozanowski erläutert, dass in diesem Streitfall der Kläger für 10.000 DM ein Fachwerkhaus erworben und dies für 218.000 DM modernisiert hatte. Das Gebäude wurde entkernt und wesentliche tragende Bauteile erneuert. Das Finanzamt gewährte ihm die Eigenheimzulage für einen Neubau in Höhe von 5 Prozent. Die Berücksichtigung der Sonderausgaben nach den Paragraphen 10f und 7i EStG lehnte das Finanzamt trotz Vorlage der Bescheinigung des Landesamtes für Denkmalpflege ab, da es sich um einen Neubau gehandelt habe. Der X. Senat urteilte daraufhin, dass das Finanzamt grundsätzlich ein eigenes Prüfungsrecht hinsichtlich der steuerlichen Voraussetzungen habe. Nach Ansicht des Gerichts steht jedoch die Entstehung eines – steuerrechtlichen – Neubaus der Vergünstigung nach § 7i EStG nicht entgegen.

Prüfungsrecht der Finanzverwaltung?

Die Entscheidung des X. Senats ist im Ergebnis zu begrüßen. Allerdings scheint die Auffassung des BFH, die Finanzverwaltung habe ein eigenes Prüfungsrecht, ob ein Neubau vorliege, nicht überzeugend. Denn für die Frage, ob es sich bei dem Gebäude um ein Denkmal handelt und ob die Maßnahmen zur Erhaltung des Denkmals betrug oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich waren, ist die Denkmalschutzbehörde zuständig. Hinsichtlich dieser Feststellung ist die Bescheinigung für das Finanzamt bindend. Ein eigenes Prüfungsrecht hat das Finanzamt nur hinsichtlich der steuerrechtlichen Voraussetzungen, wie sie sich aus den Steuergesetzen ergeben. Entgegen der Ansicht des X. Senats hat das Finanzamt somit nicht das Recht, zu prüfen, ob durch die Baumaßnahmen ein Neubau entstanden ist. Denn der § 7i EStG verlangt lediglich, dass es sich um Herstellungskosten für bestimmte, in der Vorschrift näher bezeichnete Baumaßnahmen handelt.

Eric Mozanowski hierzu: „Ob diese nachträgliche Herstellungskosten sind oder Kosten zur Herstellung eines steuerlich neuen beziehungsweise anderen Wirtschaftsguts, ist dagegen unerheblich“, und Eric Mozanowski referierte in Stuttgart noch über weitere Beispiele der Umnutzung von denkmalgeschützen Gebäuden in Städten wie Tübingen, Stuttgart, Heidelberg, Karlsruhe und weiteren Süddeutschen Städten.

V.i.S.d.P.:
Eric Mozanowski
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

Eric Mozanowski, ehemaliger Vorstand der ESTAVIS AG, führte in Berlin / Leipzig sowie Stuttgart im Rahmen von Seminarveranstaltungen die Vortragsreihe zum Themengebiet Denkmalschutz in Deutschland fort. Aus den Kreisen der Teilnehmer kam der Wunsch, wichtige Wissensmodule auch im Internet zu veröffentlichen. Weitere Informationen unter: www.estavis.de

Kontakt:
Mozanowski
Eric Mozanowski
Theodor-Heuss-Strasse 32
70174 Stuttgart
+49 (0)711 220 631 73
e.mozanowski@estavis.de
http://www.estavis.de

(Visited 32 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert