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Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Entgeltfortzahlung bei Quarantäne +++
Erkrankt ein Arbeitnehmer und wird wegen seiner Kopf- und Magenschmerzen von der Behörde sogar in Quarantäne geschickt, ist dessen Entgeltfortzahlungsanspruch nicht ausgeschlossen. Der infektionsschutzrechtliche Entschädigungsanspruch greife nach Auskunft der ARAG Experten nur bei entsprechendem Ansteckungs- und Krankheitsverdacht (Arbeitsgericht Aachen, Az.: 1 Ca 3196/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Mitteilung des ArbG Aachen (https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/27_07_2021_/index.php).

+++ Kein Anspruch auf Namensnennung +++
Ein Hundehalter hat keinen Anspruch darauf, dass die Ordnungsbehörde einer Kommune ihm die Namen der Personen mitteilt, die sich zuvor über seinen Hund beschwert haben. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße, welches hervorhebt, dass die Namen als personenbezogene Daten einem besonderen Schutz unterlägen. Zudem würde die Arbeit der Ordnungsbehörde bei Bekanntgabe der Anzeigenden beeinträchtigt (Az.: 5 K 1113/20.NW).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Neustadt (https://justiz.rlp.de/de/service-informationen/aktuelles/detail/news/News/detail/hundehalter-hat-keinen-anspruch-auf-namentliche-benennung-von-anzeigenden/).

+++ Fingierte Zustimmung unwirksam +++
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank unwirksam sind, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der AGB und Sonderbedingungen fingieren (Az.: XI ZR 26/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021088.html).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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+49 211 963-3115
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