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Vorsicht Wild: Es „brunftet“ auf den Straßen

ARAG Experten zum richtigen Verhalten bei Wildwechsel

Nach der am Sonntag anstehenden Zeitumstellung von Sommerzeit auf die Normalzeit fahren viele Menschen nicht mehr im Dunkeln zur Arbeit, sondern während der Morgendämmerung. Vor allem in der Zeit zwischen sechs und acht Uhr morgens sind nach Angaben des Deutschen Jagdverbandes (https://www.jagdverband.de/augen-auf-wild-voraus) vermehrt Wildtiere unterwegs. Laut dem Verband wurden letztes Jahr knapp 238.000 Tiere bei Wildunfällen getötet, also rund 3.000 Tiere mehr als im Vorjahr. Dabei könnten viele Unfälle mit wild lebenden Tieren vermieden werden. Was jeder Autofahrer beherzigen sollte, um diese Unfallbilanz positiv zu beeinflussen, sagen ARAG Experten.

Richtig reagieren beim Wildwechsel
Vorsichtig sollten Autofahrer vor allem in der Dämmerung, bei Nacht oder bei Nebel sein. Besonders gefährlich sind neue Straßen, die durch Waldgebiete führen. Denn das Wild behält seine gewohnten Wege bei und es fehlen oft noch Warnhinweise. Auf Abschnitten, auf denen Wildwechsel zu erwarten ist, heißt es zunächst: Fuß vom Gas und Geschwindigkeit anpassen! Aufgrund des Bremsweges empfehlen die ARAG Experten, nicht schneller als 60 Stundenkilometer zu fahren. Dabei sollten Autofahrer aufmerksam Wald- und Straßenränder beobachten. Da ein Tier selten allein unterwegs ist, muss mit Nachzüglern gerechnet werden. Und wenn Tiere im Scheinwerferkegel auftauchen, ist es ratsam, die Scheinwerfer abzublenden, abzubremsen und zu hupen.

Bleibt keine Zeit zum Ausweichen und ist ein Zusammenprall mit dem Tier unvermeidbar, raten die ARAG Experten, das Lenkrad gut festzuhalten und geradeaus zu lenken! Das Abbremsen sollte nicht zu abrupt geschehen, damit das Fahrzeug in der Spur bleibt. Und auch wenn die Intuition zum Ausweichen zwingt: Wird das Manöver zu plötzlich durchgeführt oder ist die Geschwindigkeit zu hoch, kann der Wagen ausbrechen und sich im schlimmsten Fall sogar überschlagen.

Wenn Wild angefahren wurde
Wie bei jedem anderen Verkehrsunfall auch, heißt es zunächst, die Unfallstelle zu sichern und ein Warndreieck aufzustellen. Nach Auskunft der ARAG Experten sollte es innerorts in etwa 50 Meter, auf der Landstraße in 100 Meter und auf der Autobahn wenigstens in 150 Meter Entfernung aufgestellt werden.

Dann muss die Polizei verständigt werden, die den Revierinhaber informiert. Keinesfalls darf totes Wild mitgenommen werden. Ist das Wild beim Unfall verletzt worden und flieht, raten die ARAG Experten unbedingt davon ab, es zu verfolgen. Das übernimmt der für das Revier zuständige Jäger.

Bei Kfz-Schäden sollten sich Betroffene von der Polizei oder dem Revierinhaber eine Bescheinigung für die Teilkaskoversicherung ausstellen lassen. Fotos vom Fahrzeug, dem Unfallort und dem Tier sind ebenfalls hilfreich für die Versicherung.

Tierfund-Kataster
Seit 2016 kann man über eine App oder Internetseite Wildunfälle und Totfunde in ein bundesweites Tierfund-Kataster (https://tierfund-kataster.de/) eintragen. Die dort erfassten Daten liefern wichtige Erkenntnisse für die Verkehrsplanung, so dass Straßen wildtierfreundlicher und damit sicherer gestaltet werden können.

So urteilten Gerichte:

Zusammenstoß mit Wild
Grundsätzlich kommt die Teilkaskoversicherung für Unfälle mit Haarwild (Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs, Hase) und je nach Vertrag auch mit anderen Tierarten auf; eine bestehende Vollkaskoversicherung übernimmt aber in jedem Fall die Schäden am eigenen Fahrzeug. Kommt es nach einer Begegnung mit einem Wildtier zu einem Schaden am Wagen, der nicht durch einen Zusammenstoß, sondern etwa durch Ausweichen verursacht wird, handelt es sich jedoch nicht um einen Wildunfall. Hier kann der Schaden aber unter Umständen als sogenannter „Rettungskostenersatz“ geltend gemacht werden. Darunter fallen nach Auskunft der ARAG Experten Aufwendungen, die bei Eintritt des Versicherungsfalls gemacht werden, um diesen abzuwenden. Die Versicherung zahlt aber nur, sofern die Reaktion des Fahrers nicht reflexhaft und unter Berücksichtigung der Größe des Tieres angemessen war (Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 5 U 356/10 – 57).

Auffahrunfall mit einem toten Tier
Fährt ein Autofahrer in ein schon totes Wildtier hinein, entspricht diese Unfallvariante der Haarwild-Versicherungsklausel. Sie besagt, dass zwar das Fahrzeug, nicht aber das betroffene Tier, in Bewegung sein muss. Somit steht die Versicherung nach Auskunft der ARAG Experten in der Zahlungspflicht (Landgericht Stuttgart, Az.: 5 S 244/06).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

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Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

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