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Vermieter müssen draußen bleiben

R+V-Infocenter: Kein Recht auf Zweitschlüssel

Vermieter müssen draußen bleiben

(Bildquelle: Pixabay)

Wiesbaden, 5. November 2021. Einfach einen Zweitschlüssel für Notfälle behalten? Das dürfen Vermieter nicht. Beim Einzug müssen sie den neuen Bewohnern alle Schlüssel aushändigen, solange nichts anderes vereinbart ist. Und: Ohne Erlaubnis dürfen sie die Wohnung grundsätzlich nicht betreten. Darauf macht das R+V-Infocenter aufmerksam.

Die Rechtsprechung steht bei der „Schlüsselfrage“ klar auf Seiten der Mieter. „Vermieter dürfen ohne eine entsprechende Vereinbarung keinen Ersatzschlüssel einbehalten“, erläutert Sascha Nuß, Jurist bei der R+V Versicherung. „Und sie haben kein Recht dazu, die Wohnung ohne Erlaubnis zu betreten – selbst wenn der Mieter ihnen den Schlüssel freiwillig überlassen hat.“ Unbefugtes Betreten gilt als Hausfriedensbruch und ist strafbar.

Ausnahmen nur in Notfällen
Nur in absoluten Notfällen ist es gerechtfertigt, eine Wohnung ohne Erlaubnis zu betreten. Das kann beispielsweise ein Wasserrohrbruch oder ein Brand sein. „Wenn eine konkrete Gefahr für Haus und Wohnung besteht und die Bewohner nicht zuhause sind, darf der Vermieter für Notfallmaßnahmen in die Wohnung – im Zweifel auch ohne Schlüssel“, sagt Sascha Nuß. Das bedeutet: Falls der Zutritt beispielsweise im Brandfall nicht anders möglich ist, kann der Vermieter die Wohnungstür aufbrechen lassen.

Der R+V-Experte rät Mietern jedoch, eine solche Situation möglichst zu vermeiden: „Sie können einen Zweitschlüssel bei Nachbarn oder Verwandten deponieren und den Vermieter darüber informieren.“ Auf keinen Fall sollte ein Schlüssel unter der Fußmatte liegen oder im Blumentopf stecken, so Nuß: „Einbrecher kennen die gängigen Verstecke.“

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Wenn der Vermieter heimlich einen Schlüssel behalten hat, muss er ihn auf Wunsch des Mieters herausgeben. Weigert er sich, kann der Mieter das Schloss austauschen lassen. Dabei hat er gute Chancen, die Kosten vom Vermieter ersetzt zu bekommen.
– Mieter sind unter keinen Umständen verpflichtet, einen Schlüssel beim Vermieter zu hinterlegen. Das gilt auch dann, wenn sie in den Urlaub fahren.
– Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Vermieter einen Besichtigungstermin für die Wohnung vereinbaren. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Wohnung anderweitig vermietet oder verkauft werden soll, Modernisierungsmaßnahmen anstehen oder Schäden aufgetreten sind. Die Termine muss er allerdings mit dem Mieter absprechen.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

Firmenkontakt
Infocenter der R+V Versicherung
Brigitte Römstedt
Raiffeisenplatz 2
65189 Wiesbaden
06 11 / 533 – 46 56
brigitte.roemstedt@ruv.de
http://www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
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