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Corona-Sonderzahlung auch für Gesellschafter-Geschäftsführer?

Corona-Sonderzahlung auch für Gesellschafter-Geschäftsführer?

Steuerberater Roland Franz

Essen – Es wurde ja schon mehrfach darüber berichtet, dass aufgrund der Corona-Krise Arbeitgeber ihren Beschäftigten Sonderzahlungen bis 1.500 EUR steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren können. Die Regelung wurde bis März 2022 verlängert. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass auch einem Gesellschafter-Geschäftsführer Beihilfen und Unterstützungen bis 1.500 EUR befristet steuer- und auch sozialversicherungsfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise zufließen können.

„Der Gesetzgeber hat allerdings für Gesellschafter-Geschäftsführer eine massive Hürde errichtet, die unseres Erachtens bei Betriebsprüfungen zu Problemen in Bezug auf verdeckte Gewinnausschüttungen führen wird. Denn aus dem Bundesministerium heißt es hierzu: „(…) dass es sich als rechtfertigender Anlass um eine steuerfreie Beihilfe bzw. Unterstützung zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Betroffenheit durch die Corona-Krise handeln muss.“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Was bedeutet das für die Praxis?

Darüber, wie die Dokumentation einer „zusätzlichen Belastung“ aussehen soll/könnte und was konkret eine „zusätzliche Belastung“ darstellt, schweigt sich das Ministerium aus. „Wir sehen im Rahmen von Betriebsprüfungen ein großes Konfliktpotential, denn bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH kann die Zahlung von steuerfreien Beihilfen oder Unterstützungen leicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. In diesem Fall scheidet die Steuerfreiheit sowie eine mögliche Sozialversicherungsfreiheit aus“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
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