Neuigkeiten Timeline

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 29, 2026

Neu-Ulmer Gewässerökologe Stefan Alexander Voigt ordnet den Hochwasserschutz an Donau und Iller ein

Wissenschaft, Forschung, Technik
September 29, 2026

Intelligente Datenvereinfachung komplexer CAD-Modelle

Logistik, Transport
September 29, 2026

WINGS Logistik erweitert den Fuhrpark und gewinnt neuen Großkunden

Garten, Bauen, Wohnen
September 29, 2026

Wenn Licht zur Kunst wird

Bildung, Karriere, Schulungen
September 29, 2026

VIP-Coaching im Privatjet, bist du bereit für ein komplett anderes Level?

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 29, 2026

Neue Keramiken: Zahnärzte bohren heute weniger

IT, NewMedia, Software
September 29, 2026

Die neue Teguar Regiment Industrie-PC Serie: Drei Plattformen für Automation, Machine Vision und Industrial Edge AI

Kunst, Kultur
September 29, 2026

Seltene Violine kommt zur Versteigerung in Bielefeld.

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 29, 2026

Bitlance Group Ltd.: Digitaler Euro und geplanter Börsengang rücken in den Fokus

Computer, Information, Telekommunikation
September 29, 2026

livestep erweitert Brand Intelligence Plattform um autonomes Agenten-System

IT, NewMedia, Software
September 29, 2026

KI im eigenen Haus: b.telligent hilft Unternehmen, Sprachmodelle selbst zu betreiben

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 29, 2026

Anthroposophische Heilung über das Universum hinaus

IT, NewMedia, Software
September 29, 2026

Unsichtbar. Unverzichtbar. Warum YOUNEA Vertrauen schafft

IT, NewMedia, Software
September 29, 2026

SEO und KI-Suche 2026: Was hilft wirklich für mehr Sichtbarkeit?

Geschäftsführerhaftung bei stillschweigendem Einverständnis

Geschäftsführerhaftung bei stillschweigendem Einverständnis

Geschäftsführerhaftung bei stillschweigendem Einverständnis

Hat der Geschäftsführer im stillschweigenden Einverständnis der Gesellschafter gehandelt, haftet er laut Beschluss des BGH nicht im Innenverhältnis gegenüber der Gesellschaft.

Der Geschäftsführer ist verpflichtet, die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Verletzt er diese Pflicht, kann er gegenüber der Gesellschaft in der Haftung stehen, erklärt Rechtsanwalt Michael Rainer, MTR Rechtsanwälte. Die Innenhaftung kann jedoch entfallen, wenn kein Schutzbedürfnis der Gesellschaft besteht, wie der BGH mit Beschluss vom 8. Februar 2022 bestätigt hat (Az. II ZR 18/21).

In dem zu Grunde liegenden Fall hat eine UG & Co. KG den ehemaligen Geschäftsführer ihrer Komplementärin auf Schadenersatz verklagt. Grund war, dass der Geschäftsführer darlehensweise Zahlungen in Höhe von mehr als 100.000 Euro an eine Tochter-GmbH veranlasst hatte. Da diese später Insolvenz anmelden musste, erhielt die UG & Co. KG das Darlehen nicht zurück und nahm den ehemaligen Geschäftsführer in Anspruch. Laut Gesellschaftsvertrag war für Kredite von mehr als 10.000 Euro ein Gesellschafterbeschluss notwendig, der jedoch nicht vorlag.

Der Geschäftsführer argumentierte, dass für die Gewährung des Darlehens das stillschweigende Einverständnis der Gesellschafter vorgelegen habe.

Hat der Geschäftsführer seine Pflichten verletzt, haftet er gegenüber der Gesellschaft gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG für den entstandenen Schaden. Hat der Geschäftsführer jedoch auf Weisung der Gesellschafter seine Pflicht verletzt oder die Gesellschafter waren mit dem Handeln einverstanden, wird regelmäßig davon ausgegangen, dass die Haftung entfällt.

Der BGH bestätigte nun, dass dieser Grundsatz auch für eine Kommanditgesellschaft anwendbar ist, sofern deren Komplementärin eine GmbH oder UG ist. Bei Einverständnis der Gesellschafter könne die Haftung des Geschäftsführers nicht angenommen werden, da es dann am Schutzbedürfnis der KG fehle. Dass ein Gesellschafter Kenntnis von einer Maßnahme des Geschäftsführers hatte, lasse aber noch nicht zwingend auf sein Einverständnis schließen. Allerdings könne im Einzelfall von einem stillschweigenden Einverständnis der Gesellschafter ausgegangen werden, wenn der Geschäftsführer in Anbetracht des Sach- und Kenntnisstands der Gesellschafter bis zu einer gegenteiligen Weisung berechtigterweise davon ausgehen durfte, mit ihrem Einverständnis zu handeln.

Es ist aber immer der Einzelfall zu würdigen. Geschäftsführer sollten im Zweifelsfall einen Gesellschafterbeschluss anfordern oder zumindest Einverständniserklärungen aller Gesellschafter einholen.

Im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.

https://www.mtrlegal.com/kanzlei/rechtsanwaelte/michael-rainer.html

MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

Kontakt
MTR Rechtsanwälte
Michael Rainer
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
+49 221 9999220
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com

(Visited 30 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert